Planunterlagen: Langenhorn68

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5.2. Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)

Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushaltsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz (Luftqualität, Lärm), Bundes-Bodenschutzgesetz (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggfs. weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden. Die Überwachung von Minderungsmaßnahmen innerhalb des Plangebiets erfolgt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren.

4.5.3. Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Das Plangebiet in Stadtrandlage ist vorbelastet durch die Lärmemissionen des Straßenverkehrs (insbesondere der Langenhorner Chaussee), der U-Bahnlinie und des bestehenden Gewerbes. In verschiedenen lärmtechnischen Untersuchungen wurden die Lärmimmissionen für die Baugebiete ermittelt und bewertet. Dabei wurden auch die Lärmauswirkungen durch die Planung untersucht, die sich im Kerngebiet durch die Erweiterung der Kfz-Werkstatt und deren gewerblichen Parkplatz, durch den Zu- und Abfahrtverkehr zum neuen Verbrauchermarkt und insbesondere durch die geplante Erschließung des nördlich der Bahn gelegenen Garagengebäudes vom Stockflethweg aus ergeben.

Der Straßenverkehrslärm ist an der Langenhorner Chaussee so erheblich, dass eine Wohnnutzung dort nur unter Einschränkungen realisierbar ist. Da für alle Gebäude jedoch eine städtebaulich wertvolle lärmabgewandte Seite besteht, kann mit der Festsetzung einer Lärmschutzklausel Wohnen auch in den Misch- und Kerngebieten entlang der Langenhorner Chaussee zugelassen werden. Durch die planerisch ermöglichte, geschlossene Bauweise an der Langenhorner Chaussee wird sich der Lärmeinfluss durch diese Straße erheblich verringern.

Da der Straßenverkehrslärm der Langenhorner Chaussee derzeit bis in den Stockflethweg hinein reicht, ist auch für das dort gelegene allgemeine Wohngebiet die Festsetzung einer Lärmschutzklausel erforderlich.

Zum Schutz angrenzender Wohnhäuser ist am östlichen Rand des Gewerbegebiets eine mindestens 2 m hohe Lärmschutzwand festgesetzt.

Eine 2011 erfolgte Einschätzung zu den Luftbelastungen durch den Straßenverkehr hat ergeben, dass kein weiterer Untersuchungsbedarf für Luftschadstoffe besteht; die Hintergrundbelastung mit NO2 ist in Langenhorn gering. Die 2017 erfolgte Prognose der Luftschadstoffimmissionen für die Schadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 im Untersuchungsgebiet unterschreiten die Grenzwerte der 39. BImSchV im Jahresmittel sicher. Dies gilt auch für die relevanten Kurzzeitwerte. Maßnahmen zum Schutz vor Luftschadstoffen sind demnach nicht zu treffen. Auf textliche Festsetzungen im Bebauungsplan kann verzichtet werden. Durch die Planung ist keine wesentliche Verschlechterung der Situation zu erwarten, da nach wie vor günstige Voraussetzungen für eine Verteilung der Luftschadstoffe durch den Straßenverkehr bestehen.

Durch die Ausweisungen des Bebauungsplanes wird eine bauliche Nachverdichtung der Wohnnutzung im nördlichen Plangebiet ermöglicht, die zu einer Zunahme an versiegelten und bebauten Flächen führen wird. Der damit einhergehende Verlust an begrünten Gartenflächen und unversiegelten Bereichen kann Auswirkungen auf das örtliche Kleinklima haben. Durch die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen (Dachbegrünung) kann in Teilen der Verlust von unversiegelten Gartenflächen ausgeglichen und zu einer Stabilisierung des örtlichen Kleinklimas und der Lufthygiene beigetragen werden und Ersatzlebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden, die den Verlust mindern.

Die vorhandenen öffentlichen Abwasseranlagen sind nicht in der Lage, weiteres Oberflächenwasser aufzunehmen, daher muss das auf den Grundstücken anfallende Regenwasser versickert werden. Aufgrund der vorhandenen Morphologie, des anstehenden Grundwasserspiegels und der mächtigen Sandlagen ist die Versickerung von Regenwasser im gesamten Plangebiet möglich. Sollte im Einzelfall eine Versickerung unmöglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in das zwischen der Straße Bärenhof und der Straße Am Ochsenzoll vorhandene Regenwasser- bzw. Mischwassersiel nach Maßgabe der zuständigen Stelle zugelassen werden.

Seit Mitte der 90er Jahre wurden von der Behörde für Umwelt und Energie Grundwasserbeprobungen durchgeführt, da Belastungen mit verschiedenen Pflanzenschutzmitteln bestehen. Ab 2003 wurden regelmäßig umfangreiche Grundwasseruntersuchungen zwischen den Bahnhöfen Ochsenzoll, Kiwittsmoor, dem Stockflethweg und dem Klinikum Nord Ochsenzoll durchgeführt. Die ermittelten Kontaminationen erstrecken sich auf den 1. Obersten Grundwasserleiter, im 2. Grundwasserleiter, der zur Gewinnung von Trinkwasser durch nahegelegene Förderbrunnen genutzt wird, sind keine Pflanzenschutzmittel nennenswerten Ausmaßes nachgewiesen worden.

Die Grundwasserüberwachung 2009 ergab an allen beprobten Messstellen eine deutliche Abnahme der Konzentrationssumme der Pflanzenschutzmittel. Derzeit sind nur noch die Reste der bis 1995 ausgebrachten und ins Grundwasser gelangten Pflanzenschutzmittel vorhanden. Die Grundwasserverunreinigung hat für die Ausweisungen des Bebauungsplanes keine Auswirkungen.

Im Plangebiet ist die überwiegende Mehrheit der überplanten Flächen bereits bebaut oder versiegelt. Zusätzlicher Boden wird für die rückwärtige Bebauung der Grundstücke im allgemeinen Wohngebiet nördlich des Stockflethwegs in Anspruch genommen, hier sind die rückwärtigen Grundstücksbereiche durch Gartennutzung geprägt und weisen daher entsprechend anthropogen veränderte Gartenböden auf. Um die Eingriffe in den Boden zu mindern, trifft der Bebauungsplan Festsetzungen.

Der Baublock nördlich Stockflethweg ist durch eine gartentypische Begrünung mit Rasenflächen und Gartengehölzen geprägt, deren Anteil im Mischgebiet reduziert ist. Die Kern- und Gewerbegebietsflächen weisen nur vereinzelte Gehölze und schmale ruderale Saumbiotope am Rande der Nutzflächen auf. Gebietsprägend ist ein dichter Gehölzbewuchs auf den Böschungen beidseitig der U-Bahn-Anlagen.

Südlich und östlich der vorhandenen Gewerbefläche hat sich eine naturnahe Vegetation entwickelt. Auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs wurden im Rahmen von Biotopkartierungen geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG aufgenommen. Es handelt sich dabei um Trocken- und Halbtrockenrasen. Im Biotopgutachten 2011 wurden 153 Pflanzenarten, davon 14 mit Gefährdungseinstufung in einer Roten Liste nachgewiesen. Dazu kommt ein reicher Bestand an Moosen und Flechten.

Das Untersuchungsgebiet ist potenzieller Lebensraum von 49 Vogelarten, darunter:

  • 2 Arten, die auf der Roten Liste Hamburgs als gefährdet geführt sind (Trauerschnäpper und Waldohreule)
  • 9 Arten, die auf der Vorwarnliste der Roten Listen Deutschlands oder Hamburgs geführt sind (Dohle, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Grünspecht, Mauersegler, Stieglitz, Türkentaube, Feld- und Haussperling)
  • 14 Arten, die in Hamburg lückig verbreitet sind oder besondere Habitatansprüche besitzen (Bachstelze, Dorn- und Gartengrasmücke, Fitis, Girlitz, Habicht, Tannen-, Sumpf- und Haubenmeise, Kleiber, Mäusebussard, Sperber, Sommer- und Wintergoldhähnchen)

Im Untersuchungsgebiet besitzen 7 Fledermausarten potenzielle Sommerquartiersvorkommen im Baumbestand (Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Breitflügel-, Rauhaut-, Zwerg-, Wasser- und Mückenfledermaus). 4 Arten besitzen potenzielle Sommer- und Winterquartiere im Gebäudebestand (Breitflügel-, Rauhaut-, Zwerg- und Mückenfledermaus).

Potenzielle und nachgewiesene Vorkommen von besonders geschützten Arten, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelschutzrichtlinie geführt sind, bestehen für Arten aus den Gruppen der Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Libellen, Tagfalter, Mollusken, Hautflügler sowie Lauf- und Bockkäfer.

In den Gewerbe- und Kerngebieten gibt es kaum Habitatstrukturen, die für Vögel geeignet sind. Es werden dort nur verbreitete und unempfindliche Arten vorkommen. Nicht ausgeschlossen ist, dass an den alten Hallen Mauersegler und Sperlinge beheimatet sind. Bei der 2010 erfolgten Untersuchung des östlichen Teils des ehemaligen Bahngeländes wurden Fitis, Zaunkönig sowie mehrere weitere weniger spezielle Arten wie Zilpzalp, Singdrossel, Rotkehlchen etc. nachgewiesen. Der Insektenreichtum der Flächen dürfte auch für weitere Arten als Nahrungsgrundlage von Bedeutung sein.

Im Bereich des hinteren Bahngeländes konnten mehrere gleichzeitig jagende Zwergfledermäuse beobachtet werden. Die randlichen linearen Gehölzbestände sind Flugstrecke und Jagdgebiet für Fledermäuse.

Das Mischgebiet ist nach bisherigem Planrecht als Gewerbegebiet mit vergleichbarer Ausnutzbarkeit ausgewiesen, sodass keine deutlichen Veränderungen der Begrünung zu erwarten sind. In der östlichen Blockhälfte wird partiell eine hintere Bebauung neu ermöglicht, die zu einer Reduzierung der Gartenbiotope führen wird. Die Eignung als Lebensraum für Vögel und andere Tiere wird damit etwas reduziert werden, da Nutzungsintensität und Störung zunehmen werden. Die Flächen haben für die Tier- und Pflanzenwelt jedoch keine höhe Wertigkeit. Durch die Vorschrift, die hintere Bebauung mit einer Dachbegrünung zu versehen sowie das Anpflanzgebot wird der Eingriff gemindert, der ökologische Wert kann sich rechnerisch um ca. 15 % des Ausgangswertes dieses Blockteils verringern.

Bis auf ein Wohngrundstück mit Garten wird der Block südlich Stockflethweg bereits durch einen Autohandel eingenommen. Es dominieren fast unbegrünte, befestigte Freiflächen, das Planrecht ermöglicht eine fast vollständige Bebauung. Da natürliche Biotopfunktionen bereits weitgehend unterbunden sind, ist die Veränderung nicht erheblich. Allerdings könnte die teilweise Entfernung des Baumbestands an der Bahnböschung unvermeidlich sein. Da solche linearen Strukturen oft als Leitlinien und Jagdgebiet von Fledermäusen genutzt werden, ist es wichtig, das Gehölzband so weit wie möglich zu erhalten.

Die Biotopflächen mit den gemäß § 30 BNatSchG geschützten Trockenrasenvorkommen werden als private Grünflächen, Grünfläche Parkanlage und als Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur- und Landschaft festgesetzt. Hier sind die vorhandenen und im Zuge der Erweiterung des Autohandels neu angelegten Biotopflächen entsprechend des Biotopgutachtens von Brandt 2011 zu erhalten und zu entwickeln. Durch den künftig zu erwartenden Fußgängerverkehr auf den bisher kaum zugänglichen Flächen werden Störungen der Biotope nicht auszuschließen sein.

Die unbebauten Flächen südlich der U-Bahn-Trasse sind vollständig befestigt. Das neue Planrecht fördert bei Neubaumaßnahmen einen größeren Anteil an zu bepflanzender Fläche. Diese und weitere festgesetzte Begrünungsmaßnahmen gleichen in Teilen den Verlust von unversiegelten Gartenflächen aus und sorgen für eine angemessene Grundstücksbepflanzung. Die Verminderung des Biotopwertes wird, da es sich um im direkten Umfeld weit verbreitete Biotope mittlerer Wertigkeit handelt, als nicht erheblich und damit nicht ausgleichsbedürftig beurteilt.

Die Planung hat das Ziel, das Plangebiet besonders an der Langenhorner Chaussee im Bereich der aufgegebenen, städtebaulich ungeordneten Bahnflächen neu zu strukturieren und entsprechend seiner zentralen Lage am U-Bahnhaltepunkt Ochsenzoll zu entwickeln. Zusätzlich soll nördlich des Stockflethwegs eine Nachverdichtung des Wohngebiets auf den hinteren Grundstücksflächen ermöglicht werden. Das Stadtbild soll durch Anforderungen an die Gestaltung und Begrünung verbessert werden.

Durch die Planung sind bezüglich der Faktoren Luft und Lärm keine erheblichen nachteiligen umweltrelevanten Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen zu erwarten. Die Entwicklung einer grünen, von Straßen ungestörten Wegeverbindung entlang der U-Bahntrasse verbessert die Erholungsmöglichkeiten im Plangebiet sowohl für die Bewohner als auch für die Anwohner aus der Nachbarschaft und leistet durch ihre Wirkung als Kaltluftentstehungsbereich einen wesentlichen Beitrag zu einer Durchlüftung der angrenzenden Siedlungsbereiche und einer Begünstigung des Lokalklimas.

5. Planinhalt und Abwägung