Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Online-gestützten Bauleitplanung der Freien und Hansestadt Hamburg

Statistik und Webanalyse

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Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Verwaltung früher oder später in Kontakt, weil sie z.B. einen Personalausweis beantragen müssen oder Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

In einem Verwaltungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.


Wer sind wir?

Für die Verarbeitung Ihrer Daten sind die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung in den sieben Hamburger Bezirksämtern und das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig.

Der Dienst „Bauleitplanung online“ bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über Bauleitplanverfahren sowie über Verfahren zur Änderung des Landschaftsprogramms zu informieren und Ihre Stellungnahmen online einzureichen. Die für den Bebauungsplan zuständige Dienststelle (Verfahrensträger) nimmt Ihre elektronische Stellungnahme zu einem Bebauungsplanentwurf, einer beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung oder einer beabsichtigten Änderung des Landschaftsprogramms entgegen und bestätigt Ihnen den Eingang.

Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Wenn Sie Fragen zum Stand Ihres Verfahrens haben oder Ihre Rechte als betroffene Person wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung oder das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung.

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den für die Behörde zuständigen Datenschutzbeauftragten richten:

Die/Der Datenschutzbeauftragte der Bezirke

Bezirksamt Hamburg-Nord, Kümmellstraße 5-7, 20249 Hamburg

E-Mail: DSBderBezirke@Hamburg-Nord.Hamburg.de

Alternativ erreichen Sie Ihre zuständige Dienststelle über den Telefonischen HamburgService unter der Rufnummer 040 / 115.

Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Stehen öffentliche Beteiligungsphasen an, können Sie sich gemäß § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) an Bauleitplanverfahren beteiligen: Informieren Sie sich über den Bauleitplanentwurf und reichen Sie im Bedarfsfall Ihre Stellungnahme online ein. Wenn Sie Ihren Namen und ihre Adresse angeben, können Sie nachweisen, dass Sie Ihre Stellungnahme abgegeben haben. An die hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bestätigung, dass Ihre Stellungnahme eingegangen ist.

Beispiel zur Verarbeitung:

Sie nehmen auf elektronischem Wege Stellung zu einem Bebauungsplanentwurf, der in der Verantwortung eines Bezirksamts erarbeitet wurde. Das dafür zuständige Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bestätigt Ihnen den Eingang der Stellungnahme und informiert Sie über das weitere Verfahren.


Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten, soweit sie in amtlichen Quellen verzeichnet sind oder Sie sie uns mitteilen:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben.
  • Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, evtl. Eigenschaften (z.B. Mieter, Pächter, Eigentümer, Anwohner).

Wie verarbeiten wir diese Daten?

In den automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und in weiteren Schritten den Verwaltungsverfahren zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Stehen öffentliche Beteiligungsphasen an, können Sie sich gemäß § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) an Bauleitplanverfahren beteiligen: Informieren Sie sich über den Bauleitplanentwurf und reichen Sie im Bedarfsfall Ihre Stellungnahme online ein. Wenn Sie Ihren Namen und ihre Adresse angeben, können Sie nachweisen, dass Sie Ihre Stellungnahme abgegeben haben. An die hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bestätigung, dass Ihre Stellungnahme eingegangen ist.

Beispiele:

Zum Zweck der Auswertung Ihrer Stellungnahmen können Daten an ein von der zuständigen Behörde beauftragtes Stadtplanungsbüro und an Behörden oder sonstige Institutionen weitergegeben werden. Diese Stellen sind verpflichtet, persönliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Veröffentlichung von Daten (z.B. im Zusammenhang mit Vorlagen für zuständige politische Gremien) erfolgt anonymisiert.

Hinweis:

Selbst wenn Sie Ihre Stellungnahme vollständig anonym abgeben, könnte es sein, dass Sie im Text Ihrer Stellungnahme Angaben machen, die auf Sie als Person hinweisen. Auch hierfür gilt, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und eine Veröffentlichung des betreffenden Textabschnitts ggf. anonymisiert erfolgen würde.


Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Inhalte und Daten eines Bauleitplanverfahrens werden spätestens ein Jahr nach erfolgter Schlussmitteilung an die Bürgerinnen und Bürger, die Stellungnahmen eingereicht haben, aus dem Onlineverfahren gelöscht. Für eventuelle Klageverfahren und die Nachvollziehbarkeit von Regelungen in den Bauleitplänen werden die aktenrelevanten Daten anschließend archiviert. Es gelten die Aufbewahrungs- und Löschungsfristen der Aktenordnungen der jeweils zuständigen Behörden.

Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Ludwig-Erhard-Straße 22, 7.OG, 20459 Hamburg

Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40

Fax: 040 / 428 54 – 40 00

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de


Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.