4.1.2. Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang
Das Bebauungsplangebiet Langenhorn 68 umfasst den Bereich zwischen Langenhorner Chaussee, der Landesgrenze zu Norderstedt bis kurz vor den Querpfad sowie in südlicher Richtung bis zu den Bahnflächen, die bis zur Straße „Foßberger Moor“ einbezogen sind sowie die Bebauung an der Langenhorner Chaussee bis zur Fibigerstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432).
Der Bebauungsplan weist folgende Nutzungen aus: Flächen für Bahnanlagen (32,3 ha), Straßenverkehrsflächen (18,9 ha), Parkanlagen (7,8 ha). zweigeschossiges Gewerbegebiete (15,8 ha) mit einer GRZ von 0,8, Kerngebiete (20,9 ha), mit einer GRZ von 0,6 bis 1,0 und zwei bis sechs Geschossen bzw. maximale Gebäudehöhen von 51,4 m, zwei- bis viergeschossige Mischgebiete (12,4 ha) mit einer GRZ von 0,4 bis 0,9, Allgemeine Wohngebiete (26,5 ha) mit ein bis drei Geschossen und einer GRZ von 0,3 bzw. 0,4.