Planunterlagen: Langenhorn68

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3.4. Auswirkungen durch schwere Unfälle und Katastrophen

Die Planung ermöglicht keine Vorhaben, von denen die Gefahr schwerer Unfälle oder Katastrophen ausgeht. Im Umfeld des Plangebiets befinden sich auch keine Gebiete oder Anlagen von denen eine derartige Gefahr für die zukünftigen Nutzungen im Plangebiet ausgeht.

4.4. Planungsalternativen und Nullvariante

4.4.1. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten

Der Bereich östlich der Langenhorner Chaussee und südlich des Stockflethweges hat einer städtebaulichen Neuordnung bedurft, nachdem die Deutsche Bahn AG ihre Nutzungen auf Teilflächen aufgegeben hat. Zur Entwicklung und Prüfung verschiedener Alternativen wurde 1997/98 ein konkurrierendes Gutachterverfahren durchgeführt. Das Nutzungskonzept, das dem Bebauungsplanentwurf zugrunde liegt, umfasst folgende Neustrukturierungen: Verlagerung der P+R-Anlage, die im B-Plan Langenhorn 12 westlich der Langenhorner Chaussee festgesetzt ist, an eine zentralere und damit besser von den Nutzern akzeptierte Stelle; Neuordnung und Aktivierung des Zentrums um den U-Bahnhof Ochsenzoll; Entwicklung einer grünen Wegeverbindung entlang der U-Bahntrasse bis zum Foßberger Moor zur Ausweitung der Erholungsmöglichkeiten für die Anwohner. Bei den baulich in Anspruch genommenen Bereichen handelt es sich um Flächen, die bereits einer starken Nutzung unterliegen.

Auf den Flächen nördlich des Stockflethweges sollen entsprechend ihrer zentralen Lage die vorhandenen mischgenutzten Strukturen weiterentwickelt werden und für die vorhandene Wohnbebauung eine Nachverdichtung ermöglicht werden.