Planunterlagen: Langenhorn68

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.2. Schutzgut Luft

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Der Hamburger Stadtkörper wird durch seine windoffene Lage in der norddeutschen Tiefebene mit vorherrschenden Westwinden relativ gut durchlüftet und weist damit zur überwiegenden Zeit des Jahres günstige Voraussetzungen für die Verteilung von Luftschadstoffen auf. An den vergleichsweise heranzuziehenden Luftmessstationen liegen die gemessenen Schadstoffwerte weit unterhalb der zulässigen Höchstwerte.

Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen randstädtischen Bereich mit Lärmvorbelastungen durch den Straßenverkehr, insbesondere auf der Langenhorner Chaussee, durch die U-Bahnlinie und Gewerbe sowie Luftbelastungen durch den Straßenverkehr. Zum Thema Luftschadstoffe erfolgte 2011 eine Einschätzung zum Untersuchungsbedarf. Angepasst an die veränderte Planung wurde 2017 eine weitere Luftschadstoff- und Schalltechnische Untersuchung erstellt.

Im Umkreis von kleiner 1500 m um das Plangebiet befindet sich auf Hamburger Gebiet z. Z. kein Betriebsbereich nach Störfallverordnung.

Südwestlich des Plangebiets liegt im Abstand von knapp 300 m eine Nussrösterei, genehmigungsbedürftig nach Nr. 7.30 Sp. 2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.

Die prognostizierten Luftschadstoffimmissionen für die Schadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 im Untersuchungsgebiet unterschreiten die Grenzwerte der 39. BImSchV im Jahresmittel sicher. Dies gilt auch für die relevanten Kurzzeitwerte. Maßnahmen zum Schutz vor Luftschadstoffen sind demnach nicht zu treffen. Auf textliche Festsetzungen im Bebauungsplan kann verzichtet werden.

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Luftschadstoffe und Feinstaub

Auch eine bauliche Ergänzung an der Langenhorner Chaussee wird nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Situation hinsichtlich Luftschadstoffen und Feinstaub führen, da aufgrund der Straßenausrichtung und der insgesamt aufgelockerten Bebauungssituation nach wie vor günstige Voraussetzungen für eine Verteilung der Luftschadstoffe durch den Straßenverkehr bestehen.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Luftschadstoffe und Feinstaub

Im festgesetzten Gewerbegebiet werden mit Ausnahme des bestehenden KFZ-Betriebes mit seiner bisher genehmigten Lackiererei solche Anlagen und Betriebe, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- oder Geruchsemissionen

das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in deren Wirkung vergleichbare Betriebe (vgl. § 2 Nr. 14) sowie außerdem Störfallbetriebe (vgl. § 2 Nr. 15) ausgeschlossen. Eventuelle Ausnahmen unterliegen den strengen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

Die im Bebauungsplan festgesetzten Begrünungsmaßnahmen sorgen für einen Erhalt bzw. Ausgleich des vorhandenen Grünbestandes. Die zu erhaltenden Bäume, für die bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind sowie die festgesetzte Begrünung von Dach- und Tiefgaragenflächen (§ 2 Nr. 4, 25, 26, 27 und 28 tragen zur Lufthygiene bei.

Gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 7 h BauGB ist bei der Planung zu berücksichtigen, dass in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, die bestmögliche Luftqualität erhalten werden soll. Der Bebauungsplan entspricht diesen Umweltschutzzielen, da die Nachverdichtung und Neustrukturierung von Flächen in direkter Nähe zur U-Bahnhaltestelle die Nutzung des ÖPNV fördert und damit positiv zu einer Reduzierung von Abgasen durch den motorisierten Verkehr beiträgt.

4.2.3. Schutzgut Klima

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Die stadtklimatische Bestandsaufnahme und Bewertung für das Landschaftsprogramm Hamburg (FHH, 2011; vgl. Karten 1.11 Klimafunktionen/ 1.12 Planungshinweise Stadtklima) bewertet die bioklimatische Situation im Plangebiet überwiegend als günstig. Die vorherrschende Siedlungsstruktur zeichnet sich durch eine geringe bis mäßige bioklimatische Belastung aus. Gegenüber nutzungsintensivierenden Eingriffen besteht eine mittlere Empfindlichkeit bei Beachtung klimaökologischer Aspekte. Baukörperstellungen sollten beachtet und Bauhöhen möglichst gering gehalten werden. Teilflächen im Bereich der gewerblichen Bebauung südlich des Stockflethweges sowie an der Langenhorner Chaussee werden als Siedlungsflächen mit mäßiger bis hoher bioklimatischer Belastung bewertet. Hier gibt die Karte „Planungshinweise Stadtklima“ zur Verbesserung des Umweltzustandes folgende Ziele und Maßnahmen an: bauliche Nutzungsintensivierungen und weitere Versiegelungen vermeiden, Freiflächen erhalten und den Vegetationsanteil erhöhen (z. B. durch Fassaden- und Dachbegrünungen sowie den Erhalt und die Pflanzung von Straßenbäumen).

Der Grünzug nördlich der Bahnanlagen weist eine mittlere bis hohe klimaökologische Bedeutung als lokalklimatischer Ausgleichsraum auf. Er wirkt als Einwirkbereich von Flurwinden und Kaltluftabflüssen und trägt zu einer guten Durchlüftung der angrenzenden Siedlungsräume bei. Bei einer hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen ist der Luftaustausch mit der Umgebung zu erhalten. Bauliche Hindernisse, die den Luftaustausch beeinträchtigen könnten, sind zu vermeiden. Erhalt des Grün- und Freiflächenanteils.

Lokalklimatisch ist das Plangebiet durch Bebauung, Verkehrsflächen und einzelne vegetationsbestandene Freiflächen bestimmt. Die vorhandenen Gehölzstrukturen sind kleinklimatisch und lufthygienisch wirksam. Die Straßenbäume mindern die Aufheizung der Straßenräume und filtern Feinstäube aus der Luft.

Grundsätzlich ist das Lokalklima und auch die bioklimatische Situation im Bereich nördlich des Stockflethwegs aufgrund des höheren Grünanteils durch die Gärten günstiger und ausgeglichener zu bewerten, als die hochversiegelten und stark genutzten Flächen südlich des Stockflethwegs.

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Durch die Ausweisungen des Bebauungsplanes wird eine bauliche Nachverdichtung im Plangebiet ermöglicht, die zu einer Zunahme an versiegelten und bebauten Flächen führen wird. Der damit einhergehende Verlust an begrünten Gartenflächen und unversiegelten Bereichen kann Auswirkungen auf das Lokalklima haben. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Begrünungsmaßnahmen kann ein Teil des Verlustes an Garten- und Freiflächen ausgeglichen und somit ein Beitrag zur Stabilisierung des Lokalklimas geleistet werden.

Durch die Festsetzung des Grünzuges parallel zur Bahn als öffentliche Parkanlage wird dieser dauerhaft in seinem Bestand gesichert und vor einer baulichen Inanspruchnahme geschützt. Zusammen mit den festgesetzten Bahnanlagen wird somit eine zwischen der Siedlungsstruktur liegende Schneise von Bebauung freigehalten, die durch ihre Wirkung als Kaltluftentstehungsbereich zu einer Durchlüftung der angrenzenden Siedlungsbereiche beiträgt.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Im Wohngebiet wird durch die Grundflächenzahl und den Bereich mit Ausschluss von Nebenanlagen für den Erhalt offener, zu begrünender Flächen gesorgt. Außerdem wird festgesetzt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer zulässig sind, die zu mindestens 80% extensiv mit einem mindestens 12cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu begrünen sind. Dadurch wird Lebensraum für Tiere geschaffen, Hitzeeinwirkungen auf Gebäude sowie Staubemissionen werden verringert und eine positive ökologische wie klimatische Wirkung, z.B. durch die Abflussverzögerung von Niederschlagswasser und Verdunstung erreicht (§ 2 Nr. 23). Diese und weitere festgesetzte Begrünungsmaßnahmen, besonders die Begrünung von nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen (§ 2 Nr. 28), gleichen in Teilen den Verlust von unversiegelten Gartenflächen aus und tragen zu einer Stabilisierung des örtlichen Kleinklimas bei.

Durch den Bebauungsplan wird eine bestandsersetzende Neubebauung bzw. Bebauung untergenutzter Flächen ermöglicht. Es wird ein Ersatz bestehender älterer Bebauung durch Neubauten, die der aktuellen Wärmeschutzverordnung entsprechen, ermöglicht, wodurch Energie eingespart und die CO2-Belastung durch Hausbrand reduziert werden kann.

4.2.4. Schutzgut Fläche

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Bei den Plangebietsflächen, für die eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie bauliche Nachverdichtung ermöglicht werden soll, handelt es sich um bereits baulich in Anspruch genommene Flächen.

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Hinsichtlich des Schutzgutes Fläche ergibt sich durch die Nachverdichtung auf bereits baulich in Anspruch genommenen Grundstücken in den überwiegenden Teilen des Plangebietes keine erhöhte Inanspruchnahme von Flächen. Nur in dem allgemeinen Wohngebiet nördlich des Stockflethwegs werden für die rückwärtige Bebauung der Grundstücke bislang als Gärten genutzte Flächen in Anspruch genommen.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Eine bauliche Nachverdichtung auf großen Grundstücken in Wohngebieten, die im Umkreis von U-Bahnhaltestellen liegen, ist stadtentwicklungspolitisches Ziel der Freien und Hansestadt Hamburg. Um den großen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum zu decken, kann die Nachverdichtung auf bereits erschlossenen, gut an den ÖPNV angebundenen Grundstücken einen wichtigen Beitrag leisten. Durch die Berücksichtigung einer Innenentwicklung vor einer Entwicklung ökologisch wertvollerer Flächen im Außenbereich wird den Anforderungen des Baugesetzbuches an einen flächensparenden Umgang mit Grund und Boden (§ 1a (2) BauGB entsprochen.

Externe Ausgleichsflächen sind nicht erforderlich, da die bauliche Nachverdichtung nur eine vergleichsweise geringe Dichte aufweist und durch die Festsetzung einer Dachbegrünung ausgeglichen wird.