Planunterlagen: Langenhorn68

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.8. Schutzgut Landschaft / Stadtbild

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Das Plangebiet insgesamt betrachtet stellt sich als sehr heterogen dar. Nördlich des Stockflethweges prägt gartenbezogene eher kleinteilige Wohnbebauung mit teils erhaltenswertem Baumbestand das Stadtbild bzw. Landschaftsbild. Südlich des Stockflethweges dagegen wird das Bild durch die großflächig versiegelten Flächen des Autohandels mit seinen mehrstöckigen Gewerbebauten und dem Center Ochsenzoll dominiert. Der östlich gelegene Bereich der alten Gleisanlagen stellt sich dagegen naturbezogenen da.

Neben dem erhaltenswerten Baumbestand auf Privatgrundstücken prägen vor allem die älteren Straßenbäume z.B. die Linden an der Langenhorner Chaussee und die Eiche am Stockflethweg das Landschaftsbild. Die neue Wegeverbindung südlich des Gewerbegebietes und des Centers Ochsenzoll durch die östlichen Grünflächen, realisiert hier die auch im Landschaftsprogramm und im Grünen Netz vorgesehene grüne Wegverbindung.

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Mit den Planausweisungen wird eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des Plangebietes vorbereitet. Durch die Ausweisung einer Parkanlage mit Wegeverbindung, die auch die Darstellungen des Landschaftsprogramms umsetzt, wird zudem die Nutzbarkeit und Durchlässigkeit sowie der Erholungswert für die Bewohner erhöht.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Die Planung hat das Ziel, das Plangebiet besonders an der Langenhorner Chaussee im Bereich der aufgegebenen Bahnflächen neu zu strukturieren und entsprechend seiner zentralen Lage am U-Bahnhaltepunkt Ochsenzoll zu entwickeln. Zusätzlich soll nördlich des Stockflethwegs eine Nachverdichtung des Wohngebiets auf den hinteren Grundstücksflächen ermöglicht werden. Das Stadtbild soll durch Mindestanforderungen an die Gestaltung und Begrünung verbessert werden.

4.2.9. Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Im Plangebiet befindet sich eine denkmalgeschützte Bahnbrücke über die Straße Foßberger Moor.

Der sogenannte Bärenhof an der Langenhorner Chaussee/ Ecke Stockflethweg stellte zwar ein ortsbildprägendes und lokalgeschichtlich interessantes Gebäudeensemble dar, wurde vom Denkmalschutzamt jedoch nicht als schutzwürdig eingestuft und aufgrund des schlechten baulichen Zustands inzwischen abgerissen.

Für die alte Tankstelle (1952/54, Entwurf Bruno Bleyer) an der Langenhorner Chaussee 652 wurde im Juni 2017 aus wirtschaftlichen Gründen eine denkmalrechtliche Genehmigung für den Abbruch des Gebäudes erteilt und nach Abbruch aus der Denkmalschutzliste gelöscht.

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Mit den planungsrechtlichen Ausweisungen wird auf den ehemaligen Bahnflächen eine hochwertige Bebauung und eine intensivere Nutzung ermöglicht. Durch die Neuordnung entlang der Langenhorner Chaussee erfahren diese Bereiche eine Aufwertung.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Das im Plangebiet vorhandene Denkmal, Bahnbrücke über die Straße Foßberger Moor, wird im Bebauungsplan als nachrichtliche Übernahme „Denkmalschutz Einzelanlage“ dargestellt.

Gemäß § 9 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) der Hansestadt Hamburg vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142), dürfen Denkmäler ohne Genehmigung der zuständigen Behörde nicht ganz oder teilweise beseitigt, wiederhergestellt, erheblich ausgebessert, von ihrem Standort entfernt oder sonst verändert werden. Gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz darf die unmittelbare Umgebung eines Denkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild oder Bestand von prägender Bedeutung ist, nicht dergestalt verändert werden, dass die Eigenart oder das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden.

4.3. Auswirkungen durch Bauphase, Abfälle, Techniken und schwere Unfälle