Planunterlagen: Langenhorn68

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1. Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne

Für den Bereich des Plangebietes sind keine übergeordneten Programm- und Entwicklungspläne bekannt, die zu beachten wären.

3.3.2. Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten

Für das Plangebiet liegen folgende Untersuchungen bzw. Stellungnahmen vor:

  • lärmtechnische Untersuchungen (1999, 2005, 2007, 2011 und 2017),
  • ein Entwässerungskonzept der Baubehörde, Amt für Wasserwirtschaft vom 13.12.2000, hierzu Nachklärung 2005 und 2018
  • verkehrliche Stellungnahme BSU Amt für Verkehr und Straßenwesen 2005
  • Zusammenstellung verkehrsrelevanter Daten von 1997
  • Verkehrsuntersuchungen 20.09.2010,
  • Fortschreibung verkehrstechnische Untersuchung 2012
  • verkehrstechnische Stellungnahme vom 26.06.2014
  • eine Kartierung und Analyse der geschützten Biotope 2005
  • landschaftsplanerischer Fachbeitrag 2005 und 2018,
  • Brutvogel- und Fledermauserfassung LA61 und 69, 2010
  • Untersuchung zu Topographie, geologischen Verhältnissen, Baugrund und Grundwasser 2006, Bestätigung 2018
  • Stellungnahme aus Sicht des Gewässer- und Bodenschutzes, Altlastverdachtsflächen und Grundwasserbelastung Januar 2001, Aktualisierung 2018,
  • Fallbericht der BSU zur Grundwasserbelastung Februar 2011
  • Stellungnahme BSU zur Versickerung von Oberflächenwasser 2011
  • Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte Informationsblatt der BSU 2000
  • Gutachten zur artenschutzfachlichen Prüfung vom 03.08.2015
  • Prüfung Untersuchungsbedarfe Luftschadstoffe 2011
  • Luftschadstoffuntersuchung 29.11.2017
  • Gutachterliche Stellungnahme zu Immissionen aus U-Bahn-Erschütterungen 2018
  • Pflege- und Entwicklungskonzept Außenanlagen am Standort Stockflethweg 2011, Aktualisierung 2018
  • Prüfung Eingriffsregelung 2012, Aktualisierung 2017
  • Stellungnahme Hamburg Wasser zur Versickerung von Oberflächenwasser 2011
  • Verschattungsstudie 2013
  • Stellungnahme der BSU zu Störfallbetrieben 2011

3.4. Angaben zum Bestand

Das Plangebiet teilt sich östlich der Langenhorner Chaussee in 3 Blöcke sowie dem westlichen Randbereich der Langenhorner Chaussee auf.

Der nördlichste Block zwischen den Straßen Am Ochsenzoll, Stockflethweg und Langenhorner Chaussee ist durch ein- bis dreigeschossige Gebäude, meist straßenparallel, gekennzeichnet.

Außer der Ladennutzung entlang der Langenhorner Chaussee und eines KFZ-Handels (Stockflethweg 15) sowie mehreren Ärzten am Stockflethweg wird dieser Block überwiegend durch ein bis zweigeschossige Wohnnutzung geprägt.

Im westlichen Bereich dieses Blockes konzentrieren sich an der Langenhorner Chaussee zwischen der Landesgrenze und dem Stockflethweg in meist geschlossener Bebauung Läden und gewerbliche Nutzung verschiedener Art (Optiker, Medizinzentrum, Arzt, Waschsalon).

Dieser Bereich befindet sich zudem in der Neustrukturierung. Für die freigelegten Flurstücke 11347 und 11346 an der Ecke Stockflethweg und Langenhorner Chaussee besteht eine Baugenehmigung für ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. Für das nördlich davon liegende Flurstück 126 mit derzeit zweigeschossiger Bebauung, existiert ebenfalls eine Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus.

Im östlichen Bereich dieses Blockes entlang der Straßen Am Ochsenzoll und Stockflethweg sind überwiegend eingeschossige Wohngebäude, straßenparallel in offener Bauweise vorhanden. Auch hier hat die neuere Entwicklung zu einer stärkeren zweigeschossigen Verdichtung auf den Flurstücken 10785, 791, 3485 und 976 geführt.

Der mittlere Block zwischen Stockflethweg und U-Bahn mit der ehemaligen Güterbahnhofsfläche ist durch einen großflächigen KFZ-Handel geprägt, der im Laufe des Planverfahrens realisiert wurde.

Hierzu gehört auf dem Flurstück 11685 ein mehrgeschossiger Neubau „Wichert-Center Ochsenzoll“ an der Langenhorner Chaussee mit KFZ-Verkaufsflächen, einer Werkstatt im Kellergeschoss, einem Garagengebäude an der U-Bahn, großflächiger und kleinteiliger Nahversorgungseinzelhandel, Fitnesscenter im Erdgeschoss sowie Arztpraxen, Ergo- und Physiotherapie, Pflegedienst, Tagespflege IT- und Investmentfirmen im ersten Obergeschoss.

Östlich daran anschließend auf den Flurstücken 11456 und 2980 befinden sich ein weiteres älteres großflächiges, ein – und zweigeschossiges Gebäude des KFZ-Handels mit Verkaufsräumen und Werkstatt sowie offene PKW-Aufstellflächen. Eingebettet in dieser gewerblichen Nutzung ist am Stockflethweg, auf dem Flurstück 1598, ein zweigeschossiges Wohngebäude vorhanden.

Die ehemalige Güterbahnhofsfläche der Deutschen Bahn nördlich der U-Bahnstation Ochsenzoll auf den Flurstücken 11685 und 11456 ist entwidmet.

Im südlichen Plangebiet sind Bahnflächen der Hamburger Hochbahn AG mit der U-Bahnstation Ochsenzoll, einem Stellwerk, einem Unterwerk und den Gleisanlagen vorhanden. Die U-Bahn durchquert von der Langenhorner Chaussee bis zur Straße Foßberger Moor in Tieflage das Plangebiet und trennt mit der U-Bahnstation Ochsenzoll den mittleren vom südlichen Block.

Im südlichen Block zwischen U-Bahnstation Ochsenzoll und Fibiger Straße sind entlang der Langenhorner Chaussee ein- und zweigeschossige Gebäude in offener Bauweise vorhanden. Das eingeschossige Gebäude auf dem Flurstück 1226 wird durch 2 Restaurants genutzt. Das zweigeschossige Gebäude auf Flurstücke 11518 wird derzeit nicht genutzt.

An der Westgrenze des Plangebiets befinden sich auf den Flurstücken 11458, und 11509 die Vorgärten der im Bebauungsplan Langenhorn 67 festgesetzten Kerngebietsnutzung sowie ein restlicher Teil der Waldfläche auf dem Flurstück 11186, die im Bebauungsplan Langenhorn 67 als Parkanlage und private Grünfläche festgesetzt ist.

Im Plangebiet befinden sich zwei Netzstationen und eine Kundenstation sowie die dazugehörigen zu- und abführenden Kabel der Stromnetz Hamburg GmbH.

Im Plangebiet gibt es mit 183 Bäumen einen umfangreichen Baumbestand, der das Gebiet prägt. Neben den, den Straßenraum prägenden Straßenbäumen an der Langenhorner Chaussee und dem Stockflethweg, wird vor allem der Bereich der heutigen Wohnbebauung nördlich des Stockflethwegs durch diese Bäume geprägt. In ihrer Funktion als ortsbildprägend und raumbildend werden nach aktueller Sachlage (vgl. landschaftsplanerischer Fachbeitrag 2018) die Einzelbäume Nr. 83 (Straßenbaum), Nr. 153 und 154; die Baumgruppe aus den Bäume Nr. 97-103; die Baumgruppe aus den Bäumen Nr. 111 - 113 eingestuft.

Im südlich des Stockflethwegs gelegenen Bereich, ist aufgrund der Neubebauung der letzten Jahre, kaum Baumbestand vorhanden.