Planunterlagen: Langenhorn68

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.11.1. Denkmalschutz

Im Plangebiet ist die Bahnbrücke über die Straße Foßberger Moor als Denkmal gemäß § 4 Absatz 1 DSchG geschützt und in die Hamburgische Denkmalliste eingetragen. Das geschützte Denkmal wird im Bebauungsplan als nachrichtliche Übernahme „Denkmalschutz Einzelanlage“ übernommen.

5.11.2. Gesetzlich geschützte Biotope

Auf dem östlichen Teil, den ehemaligen Gleisanlagen des früheren Güterbahnhofs Ochsenzoll, hatte sich eine natürliche Vegetation mit geschützten Biotopen entwickelt. Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Autohandels wurden Teile der in der Biotopkartierung erfassten gesetzlich geschützten Trockenrasen Biotope zerstört. Der Ersatz erfolgt nun in den jetzt im B-Plan als gesetzlich geschützte Biotope gekennzeichneten Flächen

5.11.3. Bahnanlagen

Zwischen der Langenhorner Chaussee und der Straße Foßberger Moor sind im Bereich südlich des Kern- bzw Gewerbegebiets am Stockflehtwegs und nördlich des Kerngebiets an der Fibiger Straße, oberirdische Bahnanlagen für die Deutsche Bundesbahn gekennzeichnet.