5.11.1. Denkmalschutz
Im Plangebiet ist die Bahnbrücke über die Straße Foßberger Moor als Denkmal gemäß § 4 Absatz 1 DSchG geschützt und in die Hamburgische Denkmalliste eingetragen. Das geschützte Denkmal wird im Bebauungsplan als nachrichtliche Übernahme „Denkmalschutz Einzelanlage“ übernommen.