Planunterlagen: Langenhorn68

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.9.4. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Der östliche Teil der ehemaligen Güterbahnflächen, Flurstück 4543 und 10929, ist als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, da auf diesen Fläche die vorhandenen Standortverhältnisse und die natürlich entstandene Vegetation erhalten und entwickelt bzw. wiederhergestellt werden soll. In der Fläche sind Teilabschnitte der neuen grünen Wegeverbindung als Gehrecht gesichert ist. Der von der Langenhorner Chaussee durch das Kern- und das Gewerbegebiet kommende Gehweg ist hier in einer Breite von maximal 3,50 m hergestellt. Der Zaun des nördlich anschließenden Betriebsgeländes wird mit einem 2 m breiten Grünstreifen aus einheimischen Sträuchern abgepflanzt. Die Rampe zum U-Bahn-Gelände muss erhalten und der Weg bis dahin befahrbar bleiben. Der Weg schließt an den Gehweg in der Parkanlage an (Kap 5.8). In der Schutzfläche befinden sich geschützte Trockenrasenbiotope, die zu erhalten und vor Verbuschung und Bewaldung zu bewahren sind. Außerdem werden in der Fläche Entwicklungsmaßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope, die sich durch die Erweiterung des Autohandels ergeben haben, durchgeführt. Die Trockenrasenflächen wurden regeneriert und vergrößert. Die Fläche bildet zusammen mit der angrenzenden Parkanlage einen ungestörten Naturraum.

Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft hat keine Funktion als Ausgleichsfläche im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie dient dem Ersatz von verloren gegangen oder beeinträchtigten Biotopflächen aus dem realisierten Bauvorhaben des Autohandels.

5.10. Abwägungsergebnis

Der Bebauungsplan Langenhorn 68 ist erforderlich, um den zentralen Standort um den Bereich des U-Bahnhofs Ochsenzoll zu reaktivieren. Grund hierfür war das aufgegebene Gelände der Deutschen Bahn, welches neu strukturiert und an die vorhandene Nutzung angebunden werden sollte.

Im Laufe der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde auf dieser Fläche zwischen Stockflethweg, Langenhorner Chaussee und U-Bahntrasse, auf Grundlage des Bebauungsplans Langenhorn 4, eine dichte Bebauung durch den bereits vorher ansässigen Kfz-Einzelhandel mit integriertem Nahversorger und diversen Dienstleistern realisiert, der nun planungsrechtlich abgesichert wird.

Für den Bereich südlich der U-Bahnstation Ochsenzoll wird die Bebauung an der Langenhorner Chaussee im Sinne des zentralen Standorts ebenso wie der nördliche Bereich stärker verdichtet und mit einer flexibleren Nutzungsart festgesetzt. Die dichtere Bebauungsmöglichkeit eröffnet eine effizientere Flächenausnutzung der zum Großteil brachgefallenen Fläche in besonders gut durch U- und Busbahnhof angebundener Lage.

Neben diesen zentralen Nutzungen am Bahnhof Ochsenzoll ermöglicht der Bebauungsplan Langenhorn 68 für die bestehenden Nutzungen nördlich des Stockflethweges, insbesondere für die Mischnutzung an der Langenhorner Chaussee, eine Weiterentwicklung sowie eine moderate Verdichtung der vorhandenen Wohnnutzung durch eine hintere Bebauung. Die damit einhergehende zusätzliche Versiegelung wird durch die Festsetzung von begrünten Dächern mit gedrosseltem Niederschlagsabfluss ausgeglichen und ist im Vergleich zu einer Inanspruchnahme von Bauland auf der „grünen Wiese“ zu bevorzugen.

Östlich des Gewerbegebiets hatte sich im Bereich der ehemaligen Gleisanlagen des früheren Güterbahnhofs Ochsenzoll eine natürliche Vegetation mit geschützten Biotopen entwickelt. Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Autohandels wurden Teile der in der Biotopkartierung erfassten gesetzlich geschützten Trockenrasen-Biotope zerstört. Der Ersatz wurde in den jetzt im B-Plan als gesetzlich geschützte Biotope gekennzeichneten Flächen, die gleichzeitig auch als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt sind, hergestellt. Die als Parkanlage festgesetzte Fläche ermöglicht eine Wegeverbindung zwischen der Langenhorner Chaussee und der Straße Foßberger Moor.

Ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft ergibt sich durch die Planung gegenüber der derzeitigen planungsrechtlichen Ausweisung als allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet und Sondergebiet „Ladengebiet“ nicht.

Durch die naturschutzfachlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird sichergestellt, dass die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ausreichend berücksichtigt werden. Die Festsetzungen dienen u.a. der Minderung von Auswirkungen durch die Bodenversiegelung, der ökologisch orientierten Regulierung des Wasser-haushalts und reduzieren somit die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Klima, Pflanzen und Tiere.

Die mit der Entwicklung des Bereichs um den U-Bahnhof Ochsenzoll einhergehende Zunahme der Verkehrsbelastung, insbesondere für den Stockflethweg, wurde zwischenzeitlich durch die Aufgabe der P+R Anlage sowie der Verkleinerung des Plangebiets und Verzicht auf den Ausbau der Straße Querpfad reduziert.

Die aktuell prognostizierten Daten der lärmtechnischen Untersuchung zu Straßen-, Schienenverkehrs- und Gewerbelärm erfordern die Festsetzung einer allgemeinen Lärmschutzklausel sowie einer „Blockrandklausel“ einschließlich „Außenbereichsklausel“ für das Plangebiet, wodurch gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden können. Zum Schutz der östlich an das Gewerbegebiet angrenzenden Wohnbebauung vor Lärmimmissionen wird im Bebauungsplan eine mindestens zwei Meter hohe Lärmschutzwand festgesetzt.

Die prognostizierten Luftschadstoffimmissionen unterschreiten die Grenzwerte

im Jahresmittel sicher, demnach sind keine Maßnahmen zum Schutz vor Luftschadstoffen zu treffen.

Gesunde Wohnverhältnisse werden sichergestellt. Eine Verletzung nachbarschaftlicher Belange durch die vorgesehene Planung ist nicht zu erwarten.

5.11. Nachrichtliche Übernahmen