Planunterlagen: Langenhorn68
Begründung
5.12.1. Erschütterungsschutz
In der Planzeichnung ist der Bereich des Kern- bzw Gewerbegebiets südlich des Stockflehtwegs und das Kerngebiet nördlich der Fibiger Straße, als Fläche umgrenzt, deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erfordern, resultierend aus Erschütterungen und sekundären Luftschall der U-Bahntrasse.
5.12.2. Wasserschutzgebiet
Das gesamte Plangebiet liegt in der Schutzzone III des festgesetzten Wasserschutzgebiets Langenhorn/Glashütte vom 01.04.2000.