Häufige Fragen

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Bauleitplanung

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Fachbegriffe Stadtplanung

Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Informationen zur Stadtentwicklung in Hamburg finden Sie auf der Seite der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

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Planarten

Im Planportal finden Sie in einer kartografischen Übersicht das gültige Hamburger Planrecht sowie alle im Verfahren befindlichen Bebauungspläne:

Planportal

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Bürgerbeteiligung

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Art der baulichen Nutzung

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Planverfahren

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Maß der baulichen Nutzung

Sofern Sie im Hamburg Serviceportal registriert und angemeldet sind, erhalten Sie nach dem Einreichen einer Stellungnahme eine Bestätigung per E-Mail, der der eigene Stellungnahmetext beigefügt ist. Das Dokument kann anschließend gespeichert, ausgedruckt und zur Akte genommen werden.

Als unangemeldete*r Nutzer*in erhalten Sie eine Bestätigung, sofern Sie im Zuge des Stellungnahmeprozesses Ihre Anschrift und/oder eine E-Mail-Adresse angegeben haben.

Bauleitplanung online

Für ein optimales Nutzererlebnis des Fachverfahrens Bauleitpla­nung online werden herstellerseitig die neuesten Versionen der Web-Browser Microsoft Edge und Mozilla Firefox emp­fohlen. Allerdings können auch die meisten anderen gängigen Browser genutzt werden (z.B. Google Chrome).

Mitarbeiter*innen der Freien und Hansestadt Hamburg sollten Bau­leitplanung online ausschließlich mit Microsoft Edge oder Mozilla Firefox nutzen. Achtung: Beim Internet Explorer (IE 11) stehen Ihnen nicht mehr alle Funktionalitäten des Fachverfahrens zur Verfügung.

Bauleitplanung online ist eine Webanwendung im Hamburg Serviceportal (Startseite - HamburgService), die Ihnen die Beteiligung an Bauleitplanverfahren einfach und effizient von zu Hause oder aus dem Büro ermöglicht.

Die Plattform bietet dazu umfangreiche Möglichkeiten, alle notwendigen Informationen zu dem Verfahren einzusehen sowie Stellungnahmen zu erstellen und einzureichen.

Sie nehmen entweder als Bürger*in oder als Mitarbeiter*in einer Behörde beziehungsweise eines Trägers öffentlicher Belange (TöB) an diesem Verfahren teil. Abhängig von Ihrer Rolle stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Stellungnahmen einzubringen.

Navigieren Sie hierzu in der Anwendung auf die Startseite. Oben links finden sie die Funktion "Verfahren exportieren". Die Anwendung erstellt automatisch ein Paket mit sämtlichen Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Exports in einem bestimmten Verfahren in der Webanwendung bereitgestellt sind. Dieses Paket kann lokal auf einem Laufwerk gespeichert werden.

Wünsche, Lob oder Kritik? Teilen Sie uns Ihr Feedback direkt per E-Mail an folgende Adresse mit:

bop-verfahrensbetreuung@bergedorf.hamburg.de