Bauleitplanung
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Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Informationen zur Stadtentwicklung in Hamburg finden Sie auf der Seite der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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Im Planportal finden Sie in einer kartografischen Übersicht das gültige Hamburger Planrecht sowie alle im Verfahren befindlichen Bebauungspläne:
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