Planunterlagen: Langenhorn68

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1. Bestehende Bebauungspläne

Der bisher geltende Bebauungsplan Langenhorn 4 vom 12. November 1970, (HmbGVBl. S. 275), zuletzt geändert am 4.November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 502) weist östlich der Langenhorner Chaussee, zwischen den Straßen Am Ochsenzoll, Querpfad, Stockflethweg zweigeschossiges Gewerbegebiet, geschlossene Bauweise mit einer Grundflächenzahl 0,6 und einer Geschossflächenzahl 0,8 aus.

Im östlichen Teilbereich des Blocks, westlich des Querpfads, ist zweigeschossiges allgemeines Wohngebiet, offene Bauweise mit einer Grundflächenzahl 0,3 und einer Geschossflächenzahl 0,4 ausgewiesen. Es sind nur Einzel und Doppelhäuser zulässig

Zwischen Stockflethweg und Fibigerstraße ist östlich der Langenhorner Chaussee zweigeschossiges Gewerbegebiet in geschlossener Bauweise mit einer Grundflächenzahl 0,8 und einer Geschossflächenzahl 1,2 festgesetzt.

Östlich angrenzend ist eine neue Straßenverkehrsflächen zum Anschluss der Bahnflächen an den Stockflethweg festgesetzt.

Daran östlich anschließend, ist südlich entlang des Stockflethweges zweigeschossiges Gewerbegebiet in geschlossener Bauweise mit einer Grundflächenzahl 0,6 und einer Geschossflächenzahl 0,8 ausgewiesen.

Südlich dieser Gewerbefläche sind von der Langenhorner Chaussee bis zur Straße „Foßberger Moor“, oberirdische Bahnanlagen für die Deutsche Bundesbahn im Nordteil und für die U-Bahn im Südteil gekennzeichnet.

An der Langenhorner Chaussee ist südlich der Bahnflächen, zweigeschossiges Sondergebiet Läden in geschlossener Bauweise mit einer Grundflächenzahl 0,4 und einer Geschossflächenzahl 0,7 (Langenhorner Chaussee 660 und 656) sowie zweigeschossiges Sondergebiet Läden in geschlossener Bauweise mit Festsetzung der Stellplätze und Erschließung (Langenhorner Chaussee 654) ausgewiesen.

Für die Langenhorner Chaussee, Stockflethweg und Am Ochsenzoll ist die Erweiterungen der Straßenflächen festgesetzt.

Der Bebauungsplan Langenhorn 3 vom 4. Februar 1991 (HmbGVBl. S.42), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505, 508), weist für den nordwestlichen Teilbereich des Plangebietes Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kirche Pastorat, Gemeindezentrum, Altenwohn-Anlage sowie ein 4 m breites Geh-, Fahr- und Leitungsrecht aus.

Der Bebauungsplan Langenhorn 12 vom 14. Januar 1972 (HmbGVBl. S.16) zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494), weist für die Langenhorner Chaussee eine Straßenerweiterungsfläche aus.

3.2.2. Denkmalschutz

Im Plangebiet ist eine Bahnbrücke über die Straße Foßberger Moor als geschütztes Einzeldenkmal gekennzeichnet.