Steilshoop12
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
Noch 14 Tage –durchführende Organisation
Bezirksamt WandsbekPlanungsanlass
Mit dem Bebauungsplanverfahren Steilshoop 12 und den entsprechenden Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm sollen am Nordrand der Großwohnsiedlung Steilshoop auf nicht mehr benötigten Schulflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und umliegend eine städtebauliche Neuordnung von Sport- und Gemeinbedarfsflächen geschaffen werden. Die vorhandene Kleingarten- und Grünflächennutzung können in diesem Zusammenhang planungsrechtlich nachvollzogen werden. Hierzu wurde seinerzeit ein städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt mit dem Ziel, auf insgesamt drei Baufeldern nördlich der Großwohnsiedlung preisgünstigen freifinanzierten Wohnungsneubau zu realisieren. Im Plangebiet des Bebauungsplanes Steilshoop 12 sind ca. 280 Wohneinheiten geplant.
Ansprechperson
Bezirksamt Wandsbek
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Bebauungsplanung
Anna Hirsch
Tel.: 040 42881-3069
E-Mail: anna.hirsch@wandsbek.hamburg.de
Landschaftsplanung
Urs Richter
Te.: 040 42881-2406
urs.richter@wandsbek.hamburg.de
Aktuelle Mitteilungen
Bebauungsplan Steilshoop12 „Fritz-Flinte-Ring“ mit Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bebauungsplanentwurf Steilshoop12 „Fritz-Flinte-Ring“ wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 10. Juni 2026 bis einschließlich 10. Juli 2026 im Internet veröffentlicht. Sie können hier die Unterlagen einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen einsehen und Stellungnahmen abgeben. Den vollständigen Text der zugehörigen Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger finden Sie im oben beigefügten PDF-Dokument.
Begründung Dokument öffnen
Umweltakte
Hier finden Sie wichtige Unterlagen zu fachtechnischen Untersuchungen und Gutachten.
Ergänzende Unterlagen
Hier finden Sie den Fuktionsplan und den Freiflächenplan zum Bebauungsplanverfahren.