1. Anlass der Planung
Auf den Flächen nördlich der Großwohnsiedlung Steilshoop im Bezirk Wandsbek befinden sich zurzeit im Wesentlichen Schul- und Sportflächen, weitere Gemeinbedarfsflächen, Stellplatzanlagen und Grünflächen. Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Bündelung der schulischen und sonstigen Gemeinbedarfsnutzungen im 2019 eröffneten Schulneubau bzw. dem Neubau des Campus Steilshoop ergibt sich insbesondere durch freiwerdende schulische Flächen die Möglichkeit der Neugestaltung des nördlichen Siedlungsbereiches insbesondere durch ergänzenden Wohnungsbau.
Begleitend zu den o.g. öffentlichen Neubauten und Umstrukturierungen wurde im Jahr 2013 eine Rahmenplanung durch das Bezirksamt Wandsbek aufgestellt, um zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern eine teilweise Neuverteilung der Nutzungen im Norden Steilshoops zu prüfen. Die Rahmenplanung hat hierfür vier Varianten einer möglichen Entwicklung skizziert. Mit Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 29.01.2015 wurde die Variante A2 ausgewählt, welche Wohnungsneubau auf drei Baufeldern vorsieht. Die nutzungsbezogene Flächenaufteilung des mittleren Baufeldes wurde mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018 (Drs. 20-6115) konkretisiert.
Auf der Grundlage der ausgewählten Variante und Nutzungsverteilung hat seinerzeit die städtische Wohnungsbaugesellschaft SAGA 2019 einen städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb ausgelobt mit dem Ziel, auf Baufeldern am Edwin-Scharff- Ring und Fritz-Flinte-Ring (Baufelder A und B, Teil des Bebauungsplans Steilshoop 12) sowie am Borchertring (Baufeld C, Teil des Bebauungsplanverfahrens Steilshoop 11) nördlich der Großwohnsiedlung preisgünstigen freifinanzierten Wohnungsneubau mit insgesamt ca. 400 bis 500 Wohneinheiten zu realisieren. Der erstplatzierte Entwurf wurde als Grundlage für die weitere Entwicklung der Grundstücke zugrunde gelegt. Mit den Vorhaben kann ein wichtiger Beitrag für die Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung geleistet werden. Die Schaffung neuen Wohnraums mittels Innenentwicklung und Nachverdichtung folgt dem Wohnungsbauprogramm „Vertrag für Hamburg“ des Hamburger Senats sowie dem bezirklichen Wohnungsbauprogramm (siehe Ziffer 3.3.1). Durch den Neubau kann ein vorhandener Ortsteil weiterentwickelt und dem Planungsleitsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden entsprochen werden. Ziel ist die Entwicklung eines stadtteilverträglichen Wohnquartiers, welches sich in die Umgebung einfügt.
Da die in Folge der Rahmenplanung vorgesehene Neubebauung mit dem geltenden Planrecht nicht vereinbar ist, sollen durch die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Bei dem Bebauungsplan Steilshoop 12 „Fritz-Flinte-Ring“ handelt es sich um die Flächen zwischen dem „Campus Steilshoop“ und einer Kleingartenanlage im nordwestlichen Teil der Großsiedlung. Insgesamt sollen im Plangebiet rund 290 neue Wohneinheiten auf zwei Baufeldern entstehen. Darüber hinaus sind Gemeinschafts- und Sportnutzungen vorgesehen. Die vorhandene Kleingarten- und Grünflächennutzung soll in diesem Zusammenhang planungsrechtlich gesichert werden.
Das Konzept für die Wohnbebauung in den Allgemeinen Wohngebieten (Baufeld A im Westen, und Baufeld B im Osten des Plangebiets) sieht eine differenzierte geschlossene Blockrandbebauung vor, die durch ihre Bauform eine klare Zonierung des Wohnumfeldes, ruhige Innenhöfe und nutzbare Freiflächen schafft. Die vorgesehenen Bebauungsstrukturen bilden eine klare Siedlungskante und erreichen u.a. durch die räumliche Gliederung unterschiedliche Gebäudehöhen eine ansprechende Gestalt. Der Fußballplatz soll zukünftig nördlich des Baufelds B neu entstehen. Das Tierhaus mit Kindertagesstätte und weiteren sozialen Angeboten eines gemeinnützigen Trägers wurde bereits begleitend zum Bebauungsplanverfahren in Vorbereitung der Umsetzung der Planungsziele östlich des Baufeldes A neu errichtet. Die Erschließung wird durch Feststellung des Planrechtes entsprechend der avisierten städtebaulichen Neuordnung organisiert und gesichert. Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Daher kann diese bei der Weitergabe von Grundstücken über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus weitere Anforderungen an die Realisierungsträger vergeben und sichern.