3.2.6. Artenschutz
Für den Bebauungsplan sind bei der Umsetzung von Vorhaben die Vorschriften für die nach europäischem Recht besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 BNatSchG, zu beachten.
Für den Bebauungsplan sind bei der Umsetzung von Vorhaben die Vorschriften für die nach europäischem Recht besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 BNatSchG, zu beachten.
Für die Umsetzung baulicher Maßnahmen im Plangebiet gelten das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), geändert am 15. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 235 S. 1), sowie das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) in der Fassung vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), zuletzt geändert am 4. November 2025 (HmbGVBl. S. 597).
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bahnflächen. An die östliche Grenze des Plangebietes schließt der Bahndamm und mit dem Flurstuck 804 die U-Bahn-Trasse der Freien und Hansestadt Hamburg an. Dieses unterliegt dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. 1993 I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439), zuletzt geändert am 17. Juli 2025 (BGBl. I Nr. 164 S. 1).