Planunterlagen: Farmsen-Berne40

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1. Raumordnung und Landesplanung

3.1.1. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 stellt das Plangebiet als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtung für Forschung und Lehre“ sowie im südlichen Bereich als „Wohnbaufläche“ dar.

Es ist somit eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

3.1.2. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz

Im Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 ist das nördliche Plangebiet als „öffentliche Einrichtung“ und der südliche Bereich als „gartenbezogenes Wohnen“ dargestellt. Der Grünstreifen am Bahndamm ist als „Parkanlage“ dargestellt.

In der Karte „Arten- und Biotopschutz“ zum Landschaftsprogramm werden im Norden „Gemeinbedarfsflächen“, im Süden „offene Wohnbebauung“ und am östlichen Gebietsrand eine „Parkanlage“ dargestellt.

In der Fachkarte „Grün Vernetzen“ ist das Plangebiet überwiegend als „Bauflächen“ gekennzeichnet. Entlang des Bahndamms an der Ostseite des Plangebietes verläuft eine „Parkanlage außerhalb von Landschaftsachsen und Grünen Ringen“. Teilbereiche des Plangebietes sind als „Prioritäre Flächen mit hohem Versickerungspotenzial“ dargestellt.

Im Rahmen der Planung ist eine Berichtigung der Darstellungen des Landschaftsprogrammes sowie die Berichtigung der Karte „Arten- und Biotopschutz“ erforderlich. Die Darstellung des Milieus „öffentliche Einrichtung“ ist in „Etagenwohnen“ zu ändern. Die Darstellung „Gemeinbedarfsflächen“ erfordert die Berichtigung der Karte „Arten- und Biotopschutz“ in „städtisch geprägte Bereiche“.

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