Planunterlagen: Hammerbrook 15 - Bürostandort Spaldingstraße / Albertstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.6. Baumschutz

Im Plangebiet befinden sich keine erhaltenswerten und dem Baumschutz unterliegenden Bestandsbäume. Falls sich zukünftig solche Bäume im Plangebiet entwickeln sollten, gilt die Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81, 126).

3.2.7. Arten- und Biotopschutz

Belange des Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323 S. 1, 22), und der Biotopschutz nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92) sind im Plangebiet nicht betroffen.

3.2.8. Hochwassergefährdeter Bereich

Gemäß der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025) ist das Plangebiet anteilig im Risikogebiet der Tideelbe mit der Insel Neuwerk gelegen. Das Risikogebiet umfasst alle Überflutungsflächen, die sich im Falle einer sogenannten Bemessungssturmflut bei gleichzeitigem Versagen der Hochwasserschutzanlagen ergeben würden. Den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten der HWRM-RL ist zu entnehmen, dass im Falle eines seltenen Hochwasserszenarios die Flächen im Plangebiet mit einem Wasserstand zwischen 2 und 4 m im Bereich der Baugebietsflächen und bis zu mehr als 4 m im Bereich der Spaldingstraße überschwemmt würden. Es handelt sich dabei um Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit, welches nur bei einem Extremereignis, d.h. beispielsweise einem Hochwasserstand von 7,62 m über Normalhöhennull (ü NHN) am Standort St. Pauli, und gleichzeitigem Versagen aller Hochwasserschutzanlagen eintreten würde.

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