Planunterlagen: Hammerbrook 15 - Bürostandort Spaldingstraße / Albertstraße

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1. Bestehende Bebauungspläne

Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Hammerbrook 7 / Klostertor 8 vom 9. Oktober 1985 (HmbGVBl. S. 284) mit Änderungen vom 03. Dezember 1996 (HmbGVBl. S. 265).

Für die betreffenden Grundstücke setzt dieser Bebauungsplan Kerngebiete mit einer zwei-, einer fünf- und einer sechsgeschossigen Bebauung in geschlossener Bauweise fest. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,9 in den östlichen Teilen und 1,0 in den westlichen Teilbereichen der Baugebiete beschränkt. Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist auf 1,6 in den östlichen und 2,2 bzw. 2,4 in den westlichen Teilbereichen begrenzt. Durch die festgesetzten Baugrenzen wird eine Bebauung bis an die jeweilige Straßenbegrenzungslinie ermöglicht.

Die Spaldingstraße, die Nordkanalstraße, die Albertstraße und die Hammerbrookstraße sind als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Zudem ist der einzelne Grundstücke im Plangebiet überspannende S-Bahn-Viadukt im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.

3.2.2. Denkmalschutz

Der durch das Plangebiet verlaufende S-Bahn-Viadukt von 1978 bzw. 1983 ist Teil eines Denkmalensembles bestehend aus der S-Bahn-Haltestelle Hammerbrook (City-Süd) mit der Bahnviaduktstrecke entlang Hammerbrookstraße und der südlich anschließenden Bahnbrücke über den Billhafen und den Oberhafenkanal. Neben dem für dieses Ensemble bestehenden Denkmalschutz gilt auch ein Umgebungsschutz nach § 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 5. April 2013 (HmbGVBI. S. 142), geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268).

Im Bereich des Plangebiets befinden sich keine eingetragenen Bodendenkmäler. Dementsprechend steht einer Bebauung von Seiten der Bodendenkmalpflege nichts entgegen. Dennoch können überall im Boden unbekannte Bodendenkmäler liegen, daher gilt außerhalb von eingetragenen Bodendenkmälern § 17 DschG.

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: