Planunterlagen: Hammerbrook 15 - Bürostandort Spaldingstraße / Albertstraße
Begründung
3.2.1. Bestehende Bebauungspläne
Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Hammerbrook 7 / Klostertor 8 vom 9. Oktober 1985 (HmbGVBl. S. 284) mit Änderungen vom 03. Dezember 1996 (HmbGVBl. S. 265).
Für die betreffenden Grundstücke setzt dieser Bebauungsplan Kerngebiete mit einer zwei-, einer fünf- und einer sechsgeschossigen Bebauung in geschlossener Bauweise fest. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,9 in den östlichen Teilen und 1,0 in den westlichen Teilbereichen der Baugebiete beschränkt. Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist auf 1,6 in den östlichen und 2,2 bzw. 2,4 in den westlichen Teilbereichen begrenzt. Durch die festgesetzten Baugrenzen wird eine Bebauung bis an die jeweilige Straßenbegrenzungslinie ermöglicht.
Die Spaldingstraße, die Nordkanalstraße, die Albertstraße und die Hammerbrookstraße sind als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Zudem ist der einzelne Grundstücke im Plangebiet überspannende S-Bahn-Viadukt im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.
3.2.2. Denkmalschutz
Der durch das Plangebiet verlaufende S-Bahn-Viadukt von 1978 bzw. 1983 ist Teil eines Denkmalensembles bestehend aus der S-Bahn-Haltestelle Hammerbrook (City-Süd) mit der Bahnviaduktstrecke entlang Hammerbrookstraße und der südlich anschließenden Bahnbrücke über den Billhafen und den Oberhafenkanal. Neben dem für dieses Ensemble bestehenden Denkmalschutz gilt auch ein Umgebungsschutz nach § 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 5. April 2013 (HmbGVBI. S. 142), geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268).
Im Bereich des Plangebiets befinden sich keine eingetragenen Bodendenkmäler. Dementsprechend steht einer Bebauung von Seiten der Bodendenkmalpflege nichts entgegen. Dennoch können überall im Boden unbekannte Bodendenkmäler liegen, daher gilt außerhalb von eingetragenen Bodendenkmälern § 17 DschG.