Planunterlagen: Hammerbrook 15 - Bürostandort Spaldingstraße / Albertstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.9. Städtebaulicher Vertrag

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Angebotsbebauungsplan des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, der jedoch für ein konkretes, u.a. über das besagte Wettbewerbsverfahren vorqualifiziertes Vorhaben zweier Vorhabenträgerinnen aufgestellt wird. Vor diesem Hintergrund wird gemäß § 11 BauGB parallel zum Bebauungsplan zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, vertreten durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, und den Vorhabenträgerinnen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser enthält unter anderem Verpflichtungen zur Umsetzung des Vorhabens, zur Gestaltung der Gebäude sowie der Freiflächen, zu dem Nachweis der Stellplätze und dem entsprechenden Mobilitätskonzept, zu Belichtungsmaßnahmen, zu Baumpflanzungen, zu Artenschutzmaßnahmen und zum Entwässerungskonzept sowie zur Kostenübernahme und zu Herstellungsfristen.

Über die Erschließungsmaßnahmen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens als gesonderter öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) - vertreten durch den Landesbetreib für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und in Abstimmung mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes im Bezirksamt Hamburg-Mitte - und den Vorhabenträgerinnen ein sogenannter Wegebauvertrag gemäß § 13 (5) Hamburgisches Wegegesetz (HWG) in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 605) geschlossen.

3.3. Planerisch beachtliche Rahmenbedingungen

3.3.1. Übergeordnete Programm- oder Entwicklungspläne

Leitkonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“

Das Plangebiet ist am westlichen Rand des Untersuchungsraumes des Leitkonzepts „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ gelegen, welches Entwicklungspotenziale der östlichen Stadtteile des Bezirks Hamburg-Mitte - Hammerbrook, Borgfelde, Hamm, Horn, Rothenburgsort, Billbrook und Billstedt mit Mümmelmannsberg - aufzeigt. Im Fokus steht das Entwicklungsziel, in den besagten Stadtteilen und deren Quartieren Wohnen und Arbeiten besser zu verbinden und die Grünräume zu stärken. Zu diesem Zweck wurden in mehreren Plänen unterschiedliche Themen zur Weiterentwicklung von Wohnquartieren, Industrie- und Gewerbegebieten sowie Freiräumen und Wasserlagen erarbeitet.

Im übergeordneten Strategieplan des Leitkonzepts ist das hier vorliegende Plangebiet als Standort für Gewerbe und Industrie gekennzeichnet. Gemäß der Strategiekarte zum Thema „Mehr Wohnungen und neue Stadtqualitäten“ wird der Stadtteil Hammerbrook als Gewerbegebiet mit Potenzial für neuen Wohnraum dargestellt. Die Strategiekarte zum Thema „Arbeitswelten für die Zukunft“ sieht in dem Stadtteil Potenziale für neuen Wohnraum auf ausgewiesenen Bauflächen. In beiden Strategieplänen finden sich die Symbole für die Nutzung „Wohnen“ jedoch nicht unmittelbar im Bereich des Plangebiets.

Zudem ist in mehreren Strategiekarten für die Hammerbrookstraße eine Aufwertung vorgesehen.

Hamburger Zentrenkonzept / Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind insbesondere die Zielsetzungen des Hamburger Zentrenkonzepts vom November 2019 zum Schutz vor Beeinträchtigungen, die durch Ansiedlungen des Einzelhandels außerhalb zentraler Versorgungsbereiche hervorgerufen werden, zu berücksichtigen. Das Plangebiet grenzt gemäß der Zielbildkarte des Hamburger Zentrenkonzepts zwar unmittelbar an den sog. „Urbanen Marktplatz“ Hammerbrook an, ist jedoch nicht Bestandteil dieser oder eines anderen Zentrumstyps. Das Konzept befasst sich daher nicht im Detail mit dem Plangebiet.

Das Hamburger Zentrenkonzept sieht jedoch übergeordnet für den Stadtteil Hammerbrook aktuelle Entwicklungsimpulse, die zum Vorteil einer Zentrenentwicklung nutzbar gemacht werden sollen. Die Entwicklung des Stadtteils Hammerbrook ist dadurch gekennzeichnet, dass in den letzten Jahren eine Entwicklung vom reinen Büroquartier hin zu einem mischgenutzten Quartier stattgefunden hat, welches zunehmend auch durch Wohnungsbau, Einzelhandel und Gastronomie geprägt ist. Diese Entwicklungen sollen weiter unterstützt und durch weitere Nutzungen aus dem Bereich Bildung, Kultur und Soziales flankiert und forciert werden. Gemäß Hamburger Zentrenkonzept bietet das Quartier durch seine zentrale Lage und sehr gute ÖPNV-Anbindung großes Potenzial, auch kreative Milieus anzusprechen. Entlang der prägenden Kanäle besteht das Potenzial für die Entwicklung attraktiver öffentlicher Räume. Perspektivisch soll in Hammerbrook das Zentrengefüge des „Urbanen Marktplatzes“ in südliche Richtung erweitert werden.

Es sind außerdem die Ziele und Ansiedlungsregeln der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel vom 12. September 2019 zu berücksichtigen. Demnach ist das Plangebiet, welches außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs der Hamburger Innenstadt oder eines sonstigen Zentrums gelegen ist, nicht für größere Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten geeignet. Auch auf größere Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten muss verzichtet werden, da die entsprechenden Angebote wohnortnah entwickelt werden sollen.

Bezirkliches Nahversorgungskonzept

Darüber hinaus gilt es, das bezirkliche Nahversorgungskonzept von 2019 zu berücksichtigen.

Demnach ist der Stadtteil Hammerbrook dadurch gekennzeichnet, dass aufgrund der geringen Einwohnerzahlen bis vor Kurzem keine eigenen Nahversorgungsstrukturen vorhanden waren, abgesehen von zahlreichen Fachmärkten sowie kleinteiligen Angeboten für die Beschäftigten des Bürostandortes City Süd. Diese Backshops und Kioske sind nach wie vor mit ausschlaggebend für die Versorgung im Stadtteil. So wurde seinerzeit im nahversorgungsrelevanten Segment ausschließlich durch diese kleinteiligen Angebote eine Zentralität von 110 % erreicht. Sie dienten bislang gleichermaßen der fußläufigen Nahversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtteils, die ansonsten nicht vorhanden war. Demnach wurde für den Stadtteil Hammerbrook 2019 ein Bedarf an Nahversorgungsangeboten in Zusammenhang mit neuen Wohnquartieren gesehen. Dieser Bedarf wurde im Rahmen jüngster Projektentwicklungen, insbesondere etwa im Zuge der Realisierung der sogenannten „Sonninpassage“ mit einem Vollsortimenter und ergänzenden Nahversorgungsangeboten im „Sonninquartier“, bereits weitgehend gedeckt. Dennoch kann in gewissem Maß weiterer Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem Sortiment vorgesehen werden, ohne eine Bedrohung der zentralen Versorgungsbereiche darzustellen. Hierbei ist die Frage zu klären, ob es einen nennenswerten Kundenkreis bzw. Nutzungsarten gibt, für deren direkte Versorgung nahversorgungsorientierter Einzelhandel sinnvoll ist (Bäcker mit Café und Außer-Haus-Snack-Verkauf, Kiosk o.ä. bei einem Bürostandort).

Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt

Der Programmplan „Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ wurde am 12. September 2019 durch die Hamburger Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau beschlossen und ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen (SenKo-Drucksache 190912/8).

Die Leitlinien geben einen Handlungsrahmen zur Umsetzung angemessener städtebaulicher Lösungen sowie, bei Innenentwicklung und Nachverdichtung, zu verträglichen Dichten und Höhen. Die Orientierungswerte hinsichtlich Grund- und Geschossflächenzahlen i. S. d. § 17 BauNVO sollen im Bebauungsplanverfahren möglichst ausgenutzt werden. Die Möglichkeiten zu städtebaulich vertretbaren Überschreitungen sind jeweils zu prüfen.

Um Flexibilität in der Nutzungsdurchmischung und höhere urbane Dichten zu ermöglichen, soll zudem verstärkt die Festsetzung der Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ (MU) geprüft werden. Insbesondere auch bei Planungen entlang von Magistralen sowie im Einzugsradius von S-Bahn-Haltestellen ist eine Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch angemessene Dichten und städtebaulich effiziente Gebäudetypologien anzustreben. Die Leitlinien des Hamburger Maßes entsprechen dabei auch dem stadtentwicklungspolitischen Ziel „Mehr Stadt in der Stadt“.

Grundsätzlich ist zu prüfen, wie bei der Umsetzung von städtebaulichen Lösungen angemessen mit Dichte und Höhe der Bebauung umzugehen ist und welche Instrumente und Maßnahmen hierfür im Sinne der Leitlinie ergriffen werden können. Eine Berücksichtigung erfolgt insbesondere durch das hier verfolgte Planungsziel der Innenverdichtung auf hochzentral im Stadtteil Hammerbrook gelegenen, bereits erschlossenen und im Vergleich zum umgebenden Stadtraum untergenutzten Grundstücken sowie die zu diesem Zweck vorgenommenen Festsetzungen zur Dichte- und Höhenentwicklung.

Die städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Ziele des Planvorhabens berücksichtigen den Programmplan Hamburger Maß und dessen genannte Leitziele. Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Kerngebiets (MK) und die Ausnutzung des Orientierungswerts zur Grundflächenzahl sowie eine gerechtfertigte Überschreitung des Orientierungswerts zur Geschossflächenzahl gemäß § 17 BauNVO vor (siehe Kapitel 5.3.3).

„Gründachstrategie“

Im Planverfahren ist zudem die „Gründachstrategie für Hamburg“ (Senats-Drucksache 2020/11432) zu berücksichtigen, wonach mindestens 70 Prozent sowohl der Neubauten als auch der geeigneten zu sanierenden, flachen oder flach geneigten Dächer zu begrünen sind. Die Vorgabe folgt dem Ziel, durch bauliche Verdichtung immer auch einen Mehrwert für die Freiräume zu erzeugen sowie das Wassermanagement zu verbessern und eine Anpassung an den Klimawandel und dessen Folgen für das Stadtklima sowie daraus resultierende besondere Wetterereignisse wie Starkregen zu gewährleisten. Im Planverfahren ist demnach grundsätzlich zu prüfen, ob Dachbegrünungen und Dachgärten auf geeigneten Gebäuden mit Flachdach festgesetzt werden können.

Das dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren zugrunde liegende städtebauliche Konzept sieht für den Bereich der vorgesehenen Dachterrassen (außer Stadtregal, da hier eine Sportnutzung vorgesehen ist) eine anteilige intensive Begrünung und für den Bereich nicht begehbarer Dachflächen eine extensive Begrünung vor. Zur Sicherung der Begrünung werden eine Festsetzung im Bebauungsplan (siehe Kapitel 5.12.2) sowie Regelungen im städtebaulichen Vertrag vorgenommen.

Strategie „Grüne Fassaden“

Entsprechend der Strategie Grüne Fassaden (Senats-Drucksache. 22/14976) und den Zielsetzungen des aktuellen Hamburger Klimaplans (s.u.) sollen Gebäude in der Stadt auch mit Fassadenbegrünung versehen werden, um die positiven Auswirkungen auf das Lokalklima und den Stadtraum umfänglich auszuschöpfen. Informationen zur Förderfähigkeiten sind im Hamburger Handbuch Grüne Wände zu finden.

Das Bündnis für das Wohnen in Hamburg nennt anknüpfend an die besagte Strategie unter Punkt 4.7 seiner Vereinbarungen für die 22. Legislaturperiode Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel.

Das dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren zugrunde liegende städtebauliche Konzept sieht eine intensive Begrünung im Bereich der geplanten Pergolen auf den Dachterrassen, des Stadtregals sowie der seitlichen Fassadenabschnitte der abgesenkten Plaza vor, deren Umsetzung über eine Regelung im städtebaulichen Vertrag sichergestellt wird. Somit wird sichergestellt, dass an dem hochzentralen Standort in einem stark verdichteten baulichen Umfeld ein deutlich höherer Begrünungsanteil umgesetzt und dauerhaft erhalten wird als im Bestand vorhanden.

Hamburger Klimaplan

Mit der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans (Drs. 22/12774) setzt der Senat die Klimaziele für Hamburg fest und unterlegt diese mit Maßnahmen. Sofern die Planung von den Zielen und Maßnahmen des Hamburger Klimaplan berührt ist, sind diese im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Grundsätzliches Ziel ist die Senkung der CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 um 55 Prozent und bis 2050 um mind. 95 Prozent. Der Bebauungsplan Hammerbrook 15 folgt dieser Zielstellung beispielsweise durch eine effiziente Nutzung gut erschlossener innerstädtischer Flächen. Die neuen, energieeffizienten Bürogebäude werden nach den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) errichtet und verursachen deutlich weniger CO2-Emissionen als die bisherige Bebauung. Das Projekt legt großen Wert auf Klimaschutz durch die Schaffung zusätzlicher Grünflächen sowie CO2-bindender Biomasse in Form von Gehölzen, Dachbegrünung sowie Begrünung der geplanten Plaza im nördlichen Baufeld. Diese Maßnahmen tragen zur CO2-Bindung bei und reduzieren die sommerliche Aufheizung. Die Energieversorgung erfolgt durch die Nutzung von Fernwärme ergänzt durch PV-Anlagen auf den Dachflächen.

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