Im Folgenden werden die Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs mit Angaben über den Standort sowie Art und Umfang der geplanten Vorhaben beschrieben.
Das Plangebiet wird im Westen durch die anschließende Parkanlage Bramfelder See, im Norden und Südwesten durch Bestandswege, nach Osten durch den Borchertring begrenzt und umfasst im Süden Teile der über das Plangebiet hinausgehenden Sportflächen.
Der Bebauungsplan setzt auf ca. 45 % der Fläche Allgemeine Wohngebiete (1,4 ha) sowie 14 % der Fläche Urbane Gebiete (0,4 ha) fest. Etwa 23 % des Plangebietes wird von Straßenverkehrsflächen (0,7 ha) und ca. 4 % von Flächen für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplatzanlage (Sport) mit 0,1 ha eingenommen. Weitere ca. 14 % des Plangebietes umfassen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) mit 0,4 ha. Innerhalb der Flächenfestsetzungen sind zum Teil zusätzlich Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern bzw. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt (zusammen ca. 0,1 ha).
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden nachfolgend mit Angaben über den Standort und den jeweilig festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) und der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß beschrieben. Weitere Angaben sind der vorherigen Ziffer 4.1.1 zu entnehmen.
Allgemeines Wohngebiet (WA): westlich angrenzend an Borchertring; GRZ 0,4 mit Überschreitungsmöglichkeit entsprechend festgesetzter Ausnahmen; IV, V, VI sowie einmal VII Vollgeschosse.
Urbanes Gebiet (MU): südwestlich Borchertring; GRZ 0,6 mit Überschreitungsmöglichkeit nach § 19 BauNVO; I, III und V Vollgeschosse.
Fläche für Sportanlagen Zweckbestimmung Stellplatzanlage (Sport): südwestlich Borchertring, südlich MU.
Straßenverkehrsfläche: Bestand Borchertring und Wege nordöstlich bzw. südwestlich WA und Parkanlage mit Anschluss an Borchertring und Parkanlage Bramfelder See. Planstraße Anschluss südwestlich an Borchertring.
Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg): nordwestlich bzw. westlich WA.
Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern: Nord- und Südrand WA, Nordgrenze MU, jeweils angrenzend an Bestandswege.
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern: Westgrenze MU, Südgrenze Fläche für Sportanlagen Zweckbestimmung Stellplatzanlage (Sport).