Planunterlagen: Steilshoop11

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1. Einleitung

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Gemäß § 2 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit den § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a wird für den Bebauungsplan ein Umweltbericht erstellt.

Der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg werden im Bereich des Geltungsbereichs parallel geändert (Aufstellungsbeschluss FNP F03/20 und Aufstellungsbeschluss LaPro L03/20 vom 02.11.2022).

Der Untersuchungsraum für die Umweltprüfung entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans. Der räumliche Geltungsbereich wurde im Laufe des Verfahrens erweitert. Sofern es für die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter notwendig war, wurde ein erweiterter Raum betrachtet.

4.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans

Der Bebauungsplan ist Bestandteil der Planungen zur Siedlungsentwicklung Steilshoop Nord, die darüber hinaus eine Rahmenplanung und den Bebauungsplan Steilshoop 12 umfassen.

Dem Planverfahren voraus ging ein Städtebaulich-Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb (2019), auf dessen Grundlage der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung am Nordrand der Großwohnsiedlung Steilshoop schafft. Ermöglicht werden dadurch im Wesentlichen eine wohnbauliche Entwicklung und die Schaffung von öffentlichen Grünflächen.

Westlich des Borchertrings wird ein neues Allgemeines Wohngebiet für eine höhengestaffelte Blockrandbebauung mit Innenhof festgesetzt. Als weiteres Neubaugebiet ist im südlichen Plangebiet ein Urbanes Gebiet festgesetzt; in einem kompakten, höhengestaffelten Gebäudekörper sollen Wohnnutzungen, eine Kindertagesstätte und gewerbliche Nutzungen sowie eine dreigeschossige Parkpalette ohne Tiefgeschosse entstehen.

Südlich des Urbanen Gebietes ist eine Fläche für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplatzanlage (Sport) festgesetzt, in die ebenerdig die vorhandene private Stellplatzanlage der umliegenden Sportanlagen verlegt wird.

Der Borchertring und zwei Wege im Plangebiet werden bestandsgemäß wie im bisherigen Bebauungsplan als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Das Allgemeine Wohngebiet wird über den Borchertring erschlossen, der Bestandteil der äußeren Erschließung des Plangebietes ist. Zusätzliche neue Straßenverkehrsflächen erschließen das Urbane Gebiet und die Stellplatzanlage.

Die Flächen nordwestlich des Allgemeinen Wohngebietes werden als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) festgesetzt und an die außerhalb des Geltungsbereichs bestehende Parkanlage Bramfelder See angeschlossen.

Im Allgemeinen Wohngebiet und im Urbanen Gebiet sind Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, in denen Gehölzbestände vorhanden sind und entwickelt werden sollen. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind zur Eingrünung entlang der westlichen Grenze des Urbanen Gebietes und der südlichen Grenze der Fläche für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplatzanlage (Sport) festgesetzt.

4.1.2. Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang

Im Folgenden werden die Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs mit Angaben über den Standort sowie Art und Umfang der geplanten Vorhaben beschrieben.

Das Plangebiet wird im Westen durch die anschließende Parkanlage Bramfelder See, im Norden und Südwesten durch Bestandswege, nach Osten durch den Borchertring begrenzt und umfasst im Süden Teile der über das Plangebiet hinausgehenden Sportflächen.

Der Bebauungsplan setzt auf ca. 45 % der Fläche Allgemeine Wohngebiete (1,4 ha) sowie 14 % der Fläche Urbane Gebiete (0,4 ha) fest. Etwa 23 % des Plangebietes wird von Straßenverkehrsflächen (0,7 ha) und ca. 4 % von Flächen für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplatzanlage (Sport) mit 0,1 ha eingenommen. Weitere ca. 14 % des Plangebietes umfassen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) mit 0,4 ha. Innerhalb der Flächenfestsetzungen sind zum Teil zusätzlich Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern bzw. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt (zusammen ca. 0,1 ha).

Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden nachfolgend mit Angaben über den Standort und den jeweilig festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) und der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß beschrieben. Weitere Angaben sind der vorherigen Ziffer 4.1.1 zu entnehmen.

Allgemeines Wohngebiet (WA): westlich angrenzend an Borchertring; GRZ 0,4 mit Überschreitungsmöglichkeit entsprechend festgesetzter Ausnahmen; IV, V, VI sowie einmal VII Vollgeschosse.

Urbanes Gebiet (MU): südwestlich Borchertring; GRZ 0,6 mit Überschreitungsmöglichkeit nach § 19 BauNVO; I, III und V Vollgeschosse.

Fläche für Sportanlagen Zweckbestimmung Stellplatzanlage (Sport): südwestlich Borchertring, südlich MU.

Straßenverkehrsfläche: Bestand Borchertring und Wege nordöstlich bzw. südwestlich WA und Parkanlage mit Anschluss an Borchertring und Parkanlage Bramfelder See. Planstraße Anschluss südwestlich an Borchertring.

Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg): nordwestlich bzw. westlich WA.

Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern: Nord- und Südrand WA, Nordgrenze MU, jeweils angrenzend an Bestandswege.

Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern: Westgrenze MU, Südgrenze Fläche für Sportanlagen Zweckbestimmung Stellplatzanlage (Sport).

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