6. Maßnahmen zur Verwirklichung
Die Freie und Hansestadt Hamburg strebt an, die für den Wohnungsbau, die Sammelgarage und die gewerblichen Nutzungen vorgesehenen Grundstücke für die Realisierung weiterzugeben und mit dem Bauherren vertragliche Vereinbarungen über die bauliche Umsetzung und ergänzende Verpflichtungen zu schließen.