Planunterlagen: Steilshoop11

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4.8. Nahversorgung

Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des zentralen Nahversorgungsbereichs Steilshoop mit dem Einkaufszentrum Steilshoop am Schreyerring. In etwa einem Kilometer Entfernung liegt zudem das Einkaufszentrum „Bramfelder Marktplatz Galerie“ mit zahlreichen Geschäften, ein Lebensmitteldiscounter an der Steilshooper Allee ist etwa 1 km entfernt

Außerhalb der Zentren befinden sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes vier Lebensmitteldiscounter im Gewerbegebiet südlich der Steilshooper Allee und westlich der Großwohnsiedlung ein SB-Warenhaus.

3.4.9. Sport-, Freizeit und sonstige Bewegungsflächen

Im Westen des Plangebietes befindet sich die Tennisanlage eines Sportvereins. Sie verfügt über zehn Außenspielplätze, eine Drei-Feld-Tennishalle, ein Vereinshaus mit Gastronomie sowie einige Pkw-Stellplätze. Die Anlage wird von Vereinsmitgliedern, Schüler:innen und anderen Gruppen genutzt. Im Zuge der Planungsrealisierung sollen drei der Außenspielflächen innerhalb der Gesamtanlage verlegt werden. An die Tennisanlage angrenzend liegt die Sportanlage Gropiusring. Die Anlage besteht aus einem Naturrasenspielfeld als Großspielfeld mit Leichtathletik-Rundlaufbahn, einem Kunstrasenplatz, einem Tennen-Spielfeld (welches künftig entfallen soll) sowie einem Vereinshaus mit Fitnessstudio. Die Anlage wird von Sportvereinen, dem Betriebssportbund, von Schulen und Kindertagesstätten sowie von vereinsungebundenen Sportler:innen genutzt. Das Angebot wird ergänzt durch zwei weitere Schulsporthallen im Umfeld. Ein gut genutzter Spielplatz grenzt nordöstlich an das Plangebiet an.

4. Umweltbericht

Die Begründung legt die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dar. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Er legt die in der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Umweltbelange gemäß Anlage 1 zum Baugesetzbuch (BauGB) dar. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Der Umweltbericht soll sich demnach vorrangig auf die für den Bebauungsplan-Entwurf abwägungsrelevanten Inhalte konzentrieren, d. h. auf die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plans.

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