Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.4. Altlastenverdächtige Flächen

Im Fachinformationssystem Bodenschutz / Altlasten der Freien und Hansestadt Hamburg (Altlastenhinweiskataster) sind für das Plangebiet folgende Einträge verzeichnet:

Lage Bezeichnung nach BBodSchGNr.Spezifizierung
Ellerbeker Weg/Holsteiner Chaussee, B-Plan GebietAltlastverdächtige Fläche6046-114-00Belasteter Oberboden
Holsteiner Chaussee, südlicher Teil des Flurstücks 388Fläche 6046-020-00Auffälligkeiten in Luftbildern und Grundkarten

Als Flächen werden Grundstücke geführt, die vollständig dekontaminiert sind, deren Altlastverdacht sich nicht bestätigt hat oder für die bei derzeit geltendem Planrecht kein Handlungsbedarf besteht.

Details zu den einzelnen Flächen sind unter Ziffer 4.2.4 dargestellt.

3.2.5. Kampfmittelverdacht

Nach heutigem Kenntnisstand kann im Geltungsbereich des Bebauungsplans das Vorhandensein von Bombenblindgängern aus dem 2. Weltkrieg nicht ausgeschlossen werden. Gemäß § 6 Absatz 1 der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittel-VO) vom 13. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 557), geändert am 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 289), ist vor Beginn baulicher Maßnahmen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind, bei der zuständigen Behörde eine Auskunft einzuholen, ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht.

3.2.6. Arten- und Biotopschutz

Der Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240), und der Biotopschutz nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92), sind zu beachten. Es verbleibt außerdem die Verpflichtung, die Belange des Naturschutzes in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB).

Im Plangebiet befinden sich zwei nach § 14 Abs. 2 HmbBNatSchAG geschützte Biotope. Zentral im Plangebiet befindet sich eine Fläche des Biotoptyps Feldgehölz (HG). Im Süden des Plangebiets befindet sich eine Baumhecke (HHB). Der gesetzliche Artenschutz gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG wird im Umweltbericht behandelt.

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