3.2.2.1. Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21
Das Plangebiet liegt zum Teil in einem Bereich, für welchen am 1. November 2018 ein Planfeststellungsbeschluss für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 gefasst wurde. Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist der auf hamburgischem Staatsgebiet befindliche Planfeststellungsabschnitt 1 zwischen den Haltestellen Eidelstedt und der hamburgischen Landesgrenze zu Schleswig-Holstein (ca. Streckenkilometer 4,6 bis ca. Streckenkilometer 11, 1+26). Planungsziel war es, eine Verbindung der elektrisch betriebenen S21 nach Kaltenkirchen mithilfe der Elektrifizierung der bisherigen AKN-Strecke 1 zwischen den Haltepunkten Eidelstedt und Kaltenkirchen zu schaffen.