Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.2.1. Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21

Das Plangebiet liegt zum Teil in einem Bereich, für welchen am 1. November 2018 ein Planfeststellungsbeschluss für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 gefasst wurde. Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist der auf hamburgischem Staatsgebiet befindliche Planfeststellungsabschnitt 1 zwischen den Haltestellen Eidelstedt und der hamburgischen Landesgrenze zu Schleswig-Holstein (ca. Streckenkilometer 4,6 bis ca. Streckenkilometer 11, 1+26). Planungsziel war es, eine Verbindung der elektrisch betriebenen S21 nach Kaltenkirchen mithilfe der Elektrifizierung der bisherigen AKN-Strecke 1 zwischen den Haltepunkten Eidelstedt und Kaltenkirchen zu schaffen.

3.2.2.2. Schnelsener Moorgrabens

Der im Plangebiet liegende Teil des Schnelsener Moorgrabens ist ebenfalls über einen Planfeststellungsbescheid vom 15.06.1988 gesichert. Die erste Änderung dessen erfolgte am 27.04.1994, die zweite Änderung am 17.01.2000.

Der Planfeststellungsbescheid gilt für den Ausbau von zwei Hochwasserrückhaltebecken im Verlauf des Wiemelsdorfer Moorgrabens, des Schnelsener Moorgrabens sowie des Moorgrabens in der Gemeinde Ellerbek, soweit die Ausbaumaßnahmen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen.

3.2.3. Vorkaufsrechtsverordnung

Das Plangebiet liegt innerhalb der Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts beiderseits der Holsteiner Chaussee im Bereich der Bahnhaltestellen Burgwedel und Schnelsen sowie der geplanten S-Bahnhaltestelle Schnelsen-Süd (Vorkaufsrechtsverordnung Magistrale Holsteiner Chaussee) vom 29. September 2020 (HmbGVBl. S. 497).