Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1. Bestehende Bebauungspläne

Für das Plangebiet gilt der südliche Teil des Bebauungsplans Schnelsen 12 vom 29. Februar 2000 (HmbGVBl. S. 61).

Im Bebauungsplan Schnelsen 12 sind am Ellerbeker Weg und im inneren Bereich des Plangebiets reine Wohngebiete mit ein bis zwei Vollgeschossen in offener Bauweise als Einzel-, Doppel- oder Reihenhaus und einer Grundflächenzahl von 0,2 bis 0,3, teilweise mit begrenzter höchstzulässiger Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden festgesetzt. Den reinen Wohngebieten im inneren Bereich sind Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsstandplätze für Abfallbehälter sowie Flächen mit landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet. Letztere sind um diesen - damals für eine neue Bebauung vorgesehenen Bereich - als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.

An der Holsteiner Chaussee sind allgemeine Wohngebiete mit zwei Vollgeschossen in offener Bauweise und einer Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt.

Im Westen des Plangebiets sind private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ festgesetzt. Der Schnelsener Moorgraben mit seinem Begleitgrün ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt und mit einem Bereich für vorgesehene Oberflächenentwässerung gekennzeichnet.

Der Bebauungsplan Schnelsen 12 setzt mehrere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zur Durchwegung des Gebiets sowie die Holsteiner Chaussee und den Ellerbeker Weg bestandskonform als Straßenverkehrsflächen fest. Zusätzlich wird eine Stichstraße aus der Holsteiner Chaussee in das Plangebiet vorgesehen.

Der Bahnübergang am Ellerbeker Weg ist als „Höhengleiche Kreuzung Straße-Bahnanlagen“ festgesetzt. Die oberirdische Bahnanlage und das Landschaftsschutzgebiet wurden nachrichtlich übernommen. Festgesetzt ist zudem eine geänderte Grenze des Landschaftsschutzgebiets.

Es finden sich zudem mehrere Festsetzungen zur Anpflanzung und Erhaltung von Einzelbäumen.

Die im inneren Bereich geplante Bebauung und die hiermit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen, in Zusammenhang mit der Festsetzung von Flächen als „Umgrenzung der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ wurden bisher nicht umgesetzt.

Der zentrale Bereich des Plangebiets ist im Bebauungsplan als vorgesehenes Bodenordnungsgebiet gekennzeichnet.

3.2.2. Planfeststellungsbeschlüsse

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