Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.7. Natur-, Landschafts- und Bodenschutz

Die nordwestliche Wohnbebauung im Plangebiet, die Bahnschienen und der Bereich des Schnelsener Moorgrabens liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26.11.1957, zuletzt geändert durch Art. 34 Nr. 22 der Verordnung vom 06.10.2020 (HmbGVBl. S. 523, 530).

3.2.8. Baumschutz

Im Plangebiet gilt die Hamburgische Baumschutzverordnung vom 28. Februar 2023 (HmbGVBI. S. 81, 126).

3.2.9. Bauschutzbereich

Das Plangebiet liegt gemäß § 12 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 699), zuletzt geändert am 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409, S. 1, 31), im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg Airport.

Für das Plangebiet mit Geländehöhen bis zirka 16 Meter über Normalhöhennull (NHN) ist hiernach die Zustimmung der Luftfahrtbehörden zu Bauvorhaben erforderlich, wenn die Bauwerke bzw. zum Einsatz kommende Baugeräte die Höhe von 96 Meter über NHN überschreiten.

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