Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass und Ziel der Planung

Durch den Bebauungsplan Schnelsen 97 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weiterführenden Schule mit perspektivisch sieben Zügen, Schulhof, Sporthallen und Außensportflächen geschaffen werden. Gleichzeitig soll eine Sicherung von Wegen und Grünverbindungen ermöglicht werden. Zudem ist im Umfeld der Magistrale Holsteiner Chaussee eine maßvolle Verdichtung der Wohnbebauung vorgesehen.

Bis 2030 wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler an staatlichen allgemeinen Schulen in Hamburg voraussichtlich um rund 40.000 steigen, was einem Anstieg von 25 % gegenüber den Zahlen von 2018 entspricht. Hieraus resultiert die Zielsetzung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bis 2030 rund ein Drittel der bestehenden Schulen auszubauen sowie 44 neue Schulen zu bauen.

Bereits der Schulentwicklungsplan von 2019 identifizierte ein Versorgungsdefizit in den Regionen Eidelstedt und Schnelsen und den notwendigen Bedarf zur Neugründung einer weiterführenden Schule. Das Bezirksamt Eimsbüttel, die Behörde für Schule und Berufsbildung (Schulbehörde) und der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) führten die Flächensuche für dieses Vorhaben gemeinsam durch.

Die Planung für einen neuen Schulstandort an der Holsteiner Chaussee und am Ellerbeker Weg umfasst den Neubau einer perspektivisch siebenzügigen weiterführenden Schule mit Sportnutzungen. Dies beinhaltet die Realisierung einer Gymnastikhalle, einer Sporthalle und Außensportflächen.

Ein weiteres Ziel ist die Etablierung neuer Wegeverbindungen durch die Schaffung einer öffentlichen Parkanlage.

Die Planung soll außerdem die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung und maßvolle Verdichtung der bereits bestehenden Wohnbebauung entlang der Holsteiner Chaussee und des Ellerbeker Wegs dienen. Die Holsteiner Chaussee ist im „Magistralenkonzept“ der FHH als eben solche dargestellt. Laut den Konzeptvorgaben soll im Umfeld der Magistralen die bauliche Dichte erhöht werden. Die Holsteiner Chaussee bietet dafür entsprechende Entwicklungsperspektiven mit mittlerem bis hohem Urbanisierungspotenzial. Die Erhöhung der baulichen Dichte orientiert sich insbesondere an den Leitlinien des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Hamburger Maß“ (siehe Ziffer 3.1.3) sowie an dem Leitbild „Eimsbüttel 2040“ (siehe Ziffer 3.3.1.2).

Durch die Verwirklichung des Bebauungsplans werden bestehende Schulstandorte entlastet und neue Schulkapazitäten geschaffen. So wird das Plangebiet für seine Umgebung langfristig als Schulstandort gesichert. Den zukünftigen Bedürfnissen einer wachsenden Bevölkerung wird entsprochen und ein attraktives Wohnumfeld geschaffen.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394, S. 1, 28). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan auch bauordnungsrechtliche, wasserwirtschaftliche und naturschutzrechtliche Festsetzungen.

Am 09. April 2021 hat eine Grobabstimmung gemeinsam mit einem Scoping stattgefunden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 12. April 2022 (Amtl. Anz. S. 516) am 26. April 2022 stattgefunden. Der Aufstellungsbeschluss (E 2/22) wurde am 30. August 2022 gefasst und am 11. Oktober 2022 (Amtl. Anz. S. 1518) öffentlich bekanntgemacht.

Die öffentliche Auslegung des Plans hat nach der Bekanntmachung vom xx.xx.2025 (Amtl. Anz. S. xxx) in der Zeit vom…. bis einschließlich …. stattgefunden.

Es wird ein Verfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB durchgeführt.

3. Planerische Rahmenbedingungen