5.6.2. Verkehrsflächen
Öffentliche Straßenverkehrsfläche
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Hauptverkehrsstraße Holsteiner Chaussee sowie über den Ellerbeker Weg. Im nordwestlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine höhengleiche Kreuzung des Ellerbeker Wegs mit den westlich verlaufenden Bahnanlagen.
Die Gemeinbedarfsfläche bzw. der „Schulcampus Schnelsen“ soll künftig sowohl über die Holsteiner Chaussee als auch den Ellerbeker Weg erschlossen werden. Während die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr – einschließlich der Anfahrt zu den Kfz-Stellplätzen – ausschließlich von der Holsteiner Chaussee erfolgt, ist die Erschließung über den Ellerbeker Weg ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen.
Die im Plangebiet vorhandenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen werden – einschließlich der höhengleichen Kreuzung des Ellerbeker Wegs mit den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnanlagen – planungsrechtlich gesichert. Die Straßenverkehrsflächen Ellerbeker Weg und Holsteiner Chaussee werden zusätzlich um Straßenerweiterungsflächen ergänzt. Im Bestand teilt sich der Fuß- und Radverkehr entlang der Holsteiner Chaussee einen einseitigen Seitenraum westlich der Fahrbahn. Durch den geplanten Schulneubau wird eine Zunahme des Fuß- und Radverkehrs erfolgen, infolgedessen das Konfliktpotenzial zwischen diesen Verkehrsteilnehmenden im Seitenraum weiter zunehmen wird. Aufgrund dieser untermaßigen Nebenflächen für den Fuß- und Radverkehr kommt es daher über die Bestandssicherung hinaus in der Holsteiner Chaussee und im Ellerbeker Weg zu einer Erweiterung der Straßenverkehrsflächen:
- Die Straßenverkehrsfläche entlang der Holsteiner Chaussee soll für die Errichtung regelgerechter Radverkehrsanlagen und Gehwege um insgesamt 2,50 m nach Westen verbreitert werden. Demnach besteht die Möglichkeit, im Straßenquerschnitt einen 2,50 m breiten Gehweg und einen 3,00 breiten Zweirichtungsradweg unterzubringen.
- Im Ellerbeker Weg soll die Straßenverkehrsfläche zugunsten regelgerechter Gehwege um insgesamt 1,00 m nach Süden erweitert werden. Die Fahrbahn soll im Bereich von Baumstandorten abschnittsweise auf 3,5 m verengt werden.
Diese neuen Querschnittsbreiten erfüllen die Nutzungsansprüche der verschiedenen bestehenden und zukünftigen Nutzungsgruppen und sichern ausreichend dimensionierte Fahrbahnen sowie Geh- und Radwege. Diese sind insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren Schulwegs für die Kinder und Jugendlichen und zur Abwicklung des Logistikverkehre der Schule zwingend erforderlich. Die Aufweitung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Schnelsen 97 planungsrechtlich gesichert und erfolgt durch eine geringfügige Inanspruchnahme von privaten Grundstücksflächen. Der Eingriff in privates Eigentum wird insbesondere hinsichtlich des öffentlichen Interesses zur Verbesserung der Verkehrssituation und -sicherheit und aufgrund der Alternativlosigkeit als städtebaulich erforderlich und vertretbar bewertet.
Die Erweiterung dient der Qualifizierung des Straßenraums der Holsteiner Chaussee (historische Altona-Kiel-Chaussee) als Magistrale. So kann der Erhalt der Fahrbahnbreiten, des Baumbestands und insbesondere des Alleecharakters in der Holsteiner Chaussee, der vorhandenen Straßengräben und der Straßenentwässerung gesichert werden. Mit der Erweiterung der Straßenverkehrsflächen ist die Umsetzung der ReStra-Regelbreiten für einen Zweirichtungsradweg (Breite 3,00 m) sowie für einen Gehweg (Breite 2,50 m) möglich. Der Zweirichtungsradweg entspricht einer richtlinienkonformen Ausgestaltung der bereits bestehenden Führung des Radverkehrs in den westlichen Nebenflächen der Holsteiner Chaussee und kann auf diese Weise in Nord-Süd-Richtung sinnvoll verknüpft werden.
Leistungsfähigkeit des Verkehrs
Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der durch den Bebauungsplan festgesetzten und im Umfeld des Plangebiets vorhandenen Straßenverkehrsflächen sowie der maßgeblichen Kreuzungspunkte wurde eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt.
Der geplante Schulstandort soll künftig von bis zu 1.500 Schülerinnen und Schüler und 200 Beschäftigten genutzt werden. Die Überlagerung aller durch den Neubau der Schule resultierenden Verkehre (Schüler- und Schülerinnenverkehr, Hol- und Bringverkehr, Beschäftigten- und Wirtschaftsverkehr, sporthallenbezogener Verkehr) ergibt einen Mehrverkehr von zusätzlichen rund 984 Kfz-Fahrten pro Tag im Quell- und Zielverkehr sowie rund 618 Radfahrende täglich. Die Verteilung der Schulverkehre zeigt, dass die morgendliche Spitzenstunde (7-8 Uhr) stark ausgeprägt ist. Die nachmittägliche Spitzenstunde (14-15 Uhr) ist ebenfalls auszumachen, verteilt sich jedoch auf einen längeren Zeitraum und fällt dementsprechend geringer aus.
Aus der Verkehrsaufkommensabschätzung durch den Neubau der Schule bzw. den zusätzlichen 984 Kfz-Fahrten resultiert gemäß Bedarfsermittlung ein Gesamtbedarf an 116 Kfz-Stellplätzen und 773 Fahrradstellplätzen. Die Anzahl der Fahrradstellplätze entspricht in etwa der Angaben gemäß Bauprüfdienst BPD 2022-2 von 840 Fahrradstellplätzen. In der Planung sind 24 Kfz-Stellplätze sowie 840 Fahrradstellplätze vorgesehen. Gemäß dem Bauprüfdienst BPD 2022-2 sind zwar lediglich 18 Kfz-Stellplätzen nachzuweisen, es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer geringen Anzahl von 18 Kfz-Stellplätzen auf dem Schulgelände viele Stellplätze im Umfeld des Plangebiets beansprucht werden würden, was zu einer Überlastung des öffentlichen Raums führen und in Einschränkungen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses resultieren würde. Aus diesen Grund ist es von hoher Bedeutung, den prognostizierten MIV-Anteil im Schulverkehr weiter zu reduzieren (siehe Ziffer 5.6.3). Die Stellplätze werden zusammen mit einer Kiss & Ride-Zone auf dem Schulgrundstück verortet.
Die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte entlang der Holsteiner Chaussee zeigt unterschiedliche Veränderungen zwischen dem Analyse-Fall und dem Analyse-Mit-Fall. Der Analyse-Fall beschreibt die Bestandssituation, der Analyse-Mit-Fall prognostiziert die Entwicklung bei Umsetzung des Planvorhabens und berücksichtigt zudem die Anordnung eines Recyclinghofes im Kulemannstieg sowie von Wohnbaupotenzialen entlang der Magistrale Holsteiner Chaussee.
Der Untersuchungsraum beinhaltet sechs bestehende Knoten entlang der Holsteiner Chaussee sowie den zukünftigen Zufahrtsbereich Holsteiner Chaussee / Schulgelände. Neben den Neuverkehren, die durch den Neubau der Schule entstehen, wurden zusätzliche Prognoseverkehrsstärken für verschiedene Wohnungsbaupotenziale und einen Recyclinghof in der Untersuchung berücksichtigt. Ein Großteil der Knoten entlang der Holsteiner Chaussee kann den dadurch zu erwartenden zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Die mittleren Wartezeiten insbesondere des Linksabbiegestroms nehmen in den Spitzenstunden geringfügig zu. Mit dem Neuverkehr sinkt hingegen die Qualität für den Kfz-Verkehr am Knoten Holsteiner Holsteiner Chaussee / Pinneberger Straße / Oldesloer Straße in der Nachmittagsspitzenstunde auf Stufe F. Insofern wurde geprüft, welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Im Ergebnis kann mittels einer Optimierung im Signalzeitenplan die Leistungsfähigkeit (= Qualitätsstufe D) des Knotens wiederhergestellt werden. Dies ist auch unter Berücksichtigung der Zusatzverkehre eines im Umfeld befindlichen Vorhabens (Bebauungsplanverfahren Schnelsen 94) möglich.
Die Qualität des Fuß- und Radverkehrs erreicht sowohl im Analyse-Fall als auch im Analyse-Mit-Fall lediglich die Stufe E. Durch die zuvor genannten Optimierungen der Signalzeiten, können jedoch auch Verbesserungen im Fuß- und Radverkehr erreicht werden.
Auch die Qualität des Knotens Holsteiner Chaussee / Flagentwiet sinkt in der Nachmittagsspitzenstunde auf Qualitätsstufe F. Durch Einrichtung einer Lichtsignalanlage kann auch hier die Qualitätsstufe C erreicht werden, sowohl für den Kfz-Verkehrs als auch den Fuß- und Radverkehrs im Seitenraum.
Da der Knoten Holsteiner Chaussee/Zufahrt Schulgelänge (nördliche Zufahrt) derzeit noch nicht besteht, kann lediglich ein Analyse-Mit-Fall berechnet werden. Für den Knotenpunkt wird in der Vormittags- und Nachmittagsspitze die Qualitätsstufe B prognostiziert.
Die südliche Zufahrt von der Holsteiner Chaussee auf das Schulgelände soll ausschließlich der Anlieferung sowie Rettungsdiensten dienen.
Grundsätzlich ist der Einsatz gezielter Maßnahmen im Schulumfeld zu empfehlen, um in einem ganzheitlichen Ansatz Verlagerungen auf den Umweltverbund zu erreichen. Damit kann eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs und des Kfz-Stellplatzbedarfs erreicht werden, die sich positiv auf die Erschließung und somit die verträgliche Abwicklung der Verkehre auswirkt (siehe Ziffer 5.6.3).
Für den neuen Schulstandort wird im Verkehrsgutachten zur Vermeidung von Gefahrensituationen im Verlauf der Schulwegrouten im unmittelbaren Umfeld neben den Eingängen zum Schulgelände von der Holsteiner Chaussee und dem Ellerbeker Weg die Schaffung eines weiteren Zugangs für den Fuß- und Radverkehr auf das Gelände empfohlen, der abseits des Kfz-Verkehrs liegt. Hierfür sollte eine Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr entlang der östlichen Seite der Bahngleise geschaffen werden, welche in Richtung Norden die Bahnhaltestelle Burgwedel und im Süden die Bahnhaltestelle Schnelsen anbindet. Durch die Schaffung der Parkanlage entlang der Bahnanlagen in Nord-Süd-Ausrichtung (siehe Ziffer 5.10) wird eine solche Wegeverbindung abseits der Straßenverkehrsflächen planerisch vorbereitet.