Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.6.2. Verkehrsflächen

Öffentliche Straßenverkehrsfläche

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Hauptverkehrsstraße Holsteiner Chaussee sowie über den Ellerbeker Weg. Im nordwestlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine höhengleiche Kreuzung des Ellerbeker Wegs mit den westlich verlaufenden Bahnanlagen.

Die Gemeinbedarfsfläche bzw. der „Schulcampus Schnelsen“ soll künftig sowohl über die Holsteiner Chaussee als auch den Ellerbeker Weg erschlossen werden. Während die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr – einschließlich der Anfahrt zu den Kfz-Stellplätzen – ausschließlich von der Holsteiner Chaussee erfolgt, ist die Erschließung über den Ellerbeker Weg ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen.

Die im Plangebiet vorhandenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen werden – einschließlich der höhengleichen Kreuzung des Ellerbeker Wegs mit den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnanlagen – planungsrechtlich gesichert. Die Straßenverkehrsflächen Ellerbeker Weg und Holsteiner Chaussee werden zusätzlich um Straßenerweiterungsflächen ergänzt. Im Bestand teilt sich der Fuß- und Radverkehr entlang der Holsteiner Chaussee einen einseitigen Seitenraum westlich der Fahrbahn. Durch den geplanten Schulneubau wird eine Zunahme des Fuß- und Radverkehrs erfolgen, infolgedessen das Konfliktpotenzial zwischen diesen Verkehrsteilnehmenden im Seitenraum weiter zunehmen wird. Aufgrund dieser untermaßigen Nebenflächen für den Fuß- und Radverkehr kommt es daher über die Bestandssicherung hinaus in der Holsteiner Chaussee und im Ellerbeker Weg zu einer Erweiterung der Straßenverkehrsflächen:

  • Die Straßenverkehrsfläche entlang der Holsteiner Chaussee soll für die Errichtung regelgerechter Radverkehrsanlagen und Gehwege um insgesamt 2,50 m nach Westen verbreitert werden. Demnach besteht die Möglichkeit, im Straßenquerschnitt einen 2,50 m breiten Gehweg und einen 3,00 breiten Zweirichtungsradweg unterzubringen.
  • Im Ellerbeker Weg soll die Straßenverkehrsfläche zugunsten regelgerechter Gehwege um insgesamt 1,00 m nach Süden erweitert werden. Die Fahrbahn soll im Bereich von Baumstandorten abschnittsweise auf 3,5 m verengt werden.

Diese neuen Querschnittsbreiten erfüllen die Nutzungsansprüche der verschiedenen bestehenden und zukünftigen Nutzungsgruppen und sichern ausreichend dimensionierte Fahrbahnen sowie Geh- und Radwege. Diese sind insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren Schulwegs für die Kinder und Jugendlichen und zur Abwicklung des Logistikverkehre der Schule zwingend erforderlich. Die Aufweitung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Schnelsen 97 planungsrechtlich gesichert und erfolgt durch eine geringfügige Inanspruchnahme von privaten Grundstücksflächen. Der Eingriff in privates Eigentum wird insbesondere hinsichtlich des öffentlichen Interesses zur Verbesserung der Verkehrssituation und -sicherheit und aufgrund der Alternativlosigkeit als städtebaulich erforderlich und vertretbar bewertet.

Die Erweiterung dient der Qualifizierung des Straßenraums der Holsteiner Chaussee (historische Altona-Kiel-Chaussee) als Magistrale. So kann der Erhalt der Fahrbahnbreiten, des Baumbestands und insbesondere des Alleecharakters in der Holsteiner Chaussee, der vorhandenen Straßengräben und der Straßenentwässerung gesichert werden. Mit der Erweiterung der Straßenverkehrsflächen ist die Umsetzung der ReStra-Regelbreiten für einen Zweirichtungsradweg (Breite 3,00 m) sowie für einen Gehweg (Breite 2,50 m) möglich. Der Zweirichtungsradweg entspricht einer richtlinienkonformen Ausgestaltung der bereits bestehenden Führung des Radverkehrs in den westlichen Nebenflächen der Holsteiner Chaussee und kann auf diese Weise in Nord-Süd-Richtung sinnvoll verknüpft werden.  

Leistungsfähigkeit des Verkehrs

Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der durch den Bebauungsplan festgesetzten und im Umfeld des Plangebiets vorhandenen Straßenverkehrsflächen sowie der maßgeblichen Kreuzungspunkte wurde eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt.

Der geplante Schulstandort soll künftig von bis zu 1.500 Schülerinnen und Schüler und 200 Beschäftigten genutzt werden. Die Überlagerung aller durch den Neubau der Schule resultierenden Verkehre (Schüler- und Schülerinnenverkehr, Hol- und Bringverkehr, Beschäftigten- und Wirtschaftsverkehr, sporthallenbezogener Verkehr) ergibt einen Mehrverkehr von zusätzlichen rund 984 Kfz-Fahrten pro Tag im Quell- und Zielverkehr sowie rund 618 Radfahrende täglich. Die Verteilung der Schulverkehre zeigt, dass die morgendliche Spitzenstunde (7-8 Uhr) stark ausgeprägt ist. Die nachmittägliche Spitzenstunde (14-15 Uhr) ist ebenfalls auszumachen, verteilt sich jedoch auf einen längeren Zeitraum und fällt dementsprechend geringer aus.

Aus der Verkehrsaufkommensabschätzung durch den Neubau der Schule bzw. den zusätzlichen 984 Kfz-Fahrten resultiert gemäß Bedarfsermittlung ein Gesamtbedarf an 116 Kfz-Stellplätzen und 773 Fahrradstellplätzen. Die Anzahl der Fahrradstellplätze entspricht in etwa der Angaben gemäß Bauprüfdienst BPD 2022-2 von 840 Fahrradstellplätzen. In der Planung sind 24 Kfz-Stellplätze sowie 840 Fahrradstellplätze vorgesehen. Gemäß dem Bauprüfdienst BPD 2022-2 sind zwar lediglich 18 Kfz-Stellplätzen nachzuweisen, es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer geringen Anzahl von 18 Kfz-Stellplätzen auf dem Schulgelände viele Stellplätze im Umfeld des Plangebiets beansprucht werden würden, was zu einer Überlastung des öffentlichen Raums führen und in Einschränkungen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses resultieren würde. Aus diesen Grund ist es von hoher Bedeutung, den prognostizierten MIV-Anteil im Schulverkehr weiter zu reduzieren (siehe Ziffer 5.6.3). Die Stellplätze werden zusammen mit einer Kiss & Ride-Zone auf dem Schulgrundstück verortet.

Die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte entlang der Holsteiner Chaussee zeigt unterschiedliche Veränderungen zwischen dem Analyse-Fall und dem Analyse-Mit-Fall. Der Analyse-Fall beschreibt die Bestandssituation, der Analyse-Mit-Fall prognostiziert die Entwicklung bei Umsetzung des Planvorhabens und berücksichtigt zudem die Anordnung eines Recyclinghofes im Kulemannstieg sowie von Wohnbaupotenzialen entlang der Magistrale Holsteiner Chaussee.

Der Untersuchungsraum beinhaltet sechs bestehende Knoten entlang der Holsteiner Chaussee sowie den zukünftigen Zufahrtsbereich Holsteiner Chaussee / Schulgelände. Neben den Neuverkehren, die durch den Neubau der Schule entstehen, wurden zusätzliche Prognoseverkehrsstärken für verschiedene Wohnungsbaupotenziale und einen Recyclinghof in der Untersuchung berücksichtigt. Ein Großteil der Knoten entlang der Holsteiner Chaussee kann den dadurch zu erwartenden zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Die mittleren Wartezeiten insbesondere des Linksabbiegestroms nehmen in den Spitzenstunden geringfügig zu. Mit dem Neuverkehr sinkt hingegen die Qualität für den Kfz-Verkehr am Knoten Holsteiner Holsteiner Chaussee / Pinneberger Straße / Oldesloer Straße in der Nachmittagsspitzenstunde auf Stufe F. Insofern wurde geprüft, welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Im Ergebnis kann mittels einer Optimierung im Signalzeitenplan die Leistungsfähigkeit (= Qualitätsstufe D) des Knotens wiederhergestellt werden. Dies ist auch unter Berücksichtigung der Zusatzverkehre eines im Umfeld befindlichen Vorhabens (Bebauungsplanverfahren Schnelsen 94) möglich.

Die Qualität des Fuß- und Radverkehrs erreicht sowohl im Analyse-Fall als auch im Analyse-Mit-Fall lediglich die Stufe E. Durch die zuvor genannten Optimierungen der Signalzeiten, können jedoch auch Verbesserungen im Fuß- und Radverkehr erreicht werden.

Auch die Qualität des Knotens Holsteiner Chaussee / Flagentwiet sinkt in der Nachmittagsspitzenstunde auf Qualitätsstufe F. Durch Einrichtung einer Lichtsignalanlage kann auch hier die Qualitätsstufe C erreicht werden, sowohl für den Kfz-Verkehrs als auch den Fuß- und Radverkehrs im Seitenraum.

Da der Knoten Holsteiner Chaussee/Zufahrt Schulgelänge (nördliche Zufahrt) derzeit noch nicht besteht, kann lediglich ein Analyse-Mit-Fall berechnet werden. Für den Knotenpunkt wird in der Vormittags- und Nachmittagsspitze die Qualitätsstufe B prognostiziert.

Die südliche Zufahrt von der Holsteiner Chaussee auf das Schulgelände soll ausschließlich der Anlieferung sowie Rettungsdiensten dienen.

Grundsätzlich ist der Einsatz gezielter Maßnahmen im Schulumfeld zu empfehlen, um in einem ganzheitlichen Ansatz Verlagerungen auf den Umweltverbund zu erreichen. Damit kann eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs und des Kfz-Stellplatzbedarfs erreicht werden, die sich positiv auf die Erschließung und somit die verträgliche Abwicklung der Verkehre auswirkt (siehe Ziffer 5.6.3).

Für den neuen Schulstandort wird im Verkehrsgutachten zur Vermeidung von Gefahrensituationen im Verlauf der Schulwegrouten im unmittelbaren Umfeld neben den Eingängen zum Schulgelände von der Holsteiner Chaussee und dem Ellerbeker Weg die Schaffung eines weiteren Zugangs für den Fuß- und Radverkehr auf das Gelände empfohlen, der abseits des Kfz-Verkehrs liegt. Hierfür sollte eine Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr entlang der östlichen Seite der Bahngleise geschaffen werden, welche in Richtung Norden die Bahnhaltestelle Burgwedel und im Süden die Bahnhaltestelle Schnelsen anbindet. Durch die Schaffung der Parkanlage entlang der Bahnanlagen in Nord-Süd-Ausrichtung (siehe Ziffer 5.10) wird eine solche Wegeverbindung abseits der Straßenverkehrsflächen planerisch vorbereitet.

5.6.3. Mobilitätskonzept

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Mobilitätskonzept erstellt. Ziel des Mobilitätskonzeptes ist es, die Erreichbarkeit des Standortes und das Mobilitätsverhalten zu Gunsten des Umweltverbundes zu stärken. Der Modal Shift zielt auf einen höheren Anteil der zurückgelegten Wege – insb. mit dem Ziel der Schule – zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV bzw. auch in Kombination dieser Verkehrsmittel ab. Dies soll durch attraktive und durchgängig nutzbare Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur erreicht werden, wobei die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu priorisieren ist. Um dies zu erreichen, soll der Schulcampus neben der Haupterschließung über die Holsteiner Chaussee über weitere Zugänge, sowohl in der Holsteiner Chaussee, dem Ellerbeker Weg als auch über eine Geh- und Radwegeverbindung im Westen entlang der Gleise zugänglich sein. Im Zuge des Mobilitätskonzeptes wurden vor dem Hintergrund der zuvor genannten Zielstellung die weiteren folgenden Maßnahmen vorgeschlagen:

Für die Holsteiner Chaussee:

  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Im Zuge des Neubauvorhabens der Schule ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Holsteiner Chaussee auf einem Streckenabschnitt von 300 Metern Länge auf 30 km/h zu reduzieren.
  • Optische Hervorhebung von Querungssituationen: Durch eine Aufpflasterung oder Einfärbung der Fahrbahn kann kurzfristig eine kostengünstigere Maßnahme umgesetzt werden, um darauf aufmerksam zu machen, dass in diesem Bereich mit querenden Fuß- und Radverkehr - insbesondere mit Kindern - zu rechnen ist. An der Holsteiner Chaussee werden für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt der Einmündungsbereich zum Ellerbeker Weg vorgeschlagen. Auf Höhe des Burgwedelkamps solle außerdem die Sicherung des Fußgängerüberwegs erfolgen.
  • Neue Querungsanlagen: Einrichtung einer Querungsanlage für den direkten Anschluss zur stadtauswärts führenden Bushaltestelle und Installation einer Lichtsignalanlage für den Fußverkehr, als Ersatz des bestehenden Fußgängerüberwegs. Zudem Prüfung einer weiteren Querungshilfe des Zylberbergstiegs.
  • Anpassung der Bushaltestellen: Verschwenkung der Linie 24 zu den aktuellen Nachtbushaltestellen sowie eine mögliche Verlagerung der Bushaltestelle Burgwedeltwiete in den Bereich Holsteiner Chaussee/Burgwedelkamp sowie die Umbenennung in „Campusschule Schnelsen“.
  • Radverkehrsinfrastruktur: Schaffung einer angemessenen Anbindung zwischen dem geplanten Zweirichtungsradweg in der Holsteiner Chaussee und der bestehenden Radwegeinfrastruktur
  • Umgestaltung des Straßenraums durch Aufweitung und Neuordnung der Nebenflächen an der Westseite für einen getrennten Fuß- und Radverkehr mit Einrichtung eines Zweirichtungsradweges mit 3,00 m Regelbreite und eines Gehweges mit 2,50 m Regelbreite. Die Fahrbahnbreite von 7,00 m Breite soll beibehalten werden. An der Ostseite sollte ein durchgängiger Gehweg hergestellt werden.

Für den Ellerbeker Weg:

  • Einrichtung einer Querungshilfe auf Höhe des vorgesehenen Eingangs zum Schulgelände zwischen den Gebäuden Ellerbeker Weg 7 und 9.

Umgestaltung des Straßenraums: Aufweitung des Gehwegs sowohl auf der Nord- als auch der Südseite auf jeweils 2,50 m bei einer im Wesentlichen gleichbleibenden Fahrbahnbreite von 5,50 m. An einzelnen Stellen kann die Fahrbahnbreite zur Schaffung von Bauminseln auf 3,50 m gesenkt werden.

Weitere übergreifende Maßnahmen:

  • Fuß- und Radverkehrsverbindungen an den Gleisen als weiterer Zugang für den Fuß- und Radverkehr abseits des Kfz-Verkehrs
  • Einrichtung einer Elternhaltestelle: Als konkreter Standort wird Burgwedelkamp empfohlen.
  • Einrichtung einer StadtRAD-Station im Bereich des Schulstandorts sowie an der SPNV- Haltestelle Burgwedel
  • Schulwegpläne als kurzfristig umsetzbares Instrument zur Erhöhung der Schulwegesicherheit und Förderung einer eigenständigen Mobilität
  • Erhöhung der Schulwegesicherheit im Burgwedelkamp durch Prüfung der Reduzierung der bisherigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h.
  • Schulisches Mobilitätsmanagement: Maßnahmen zur Förderung einer selbstbestimmten und sicheren Mobilität der Schülerinnen und Schüler zu Fuß und mit dem Rad, unter Einbezug aller relevanter Akteurinnen und Akteure in die Entwicklung und Umsetzung
  • Einrichtung von Radabstellanlagen in ausreichender Anzahl und Qualität

Der Großteil der Maßnahmenvorschläge geht über die Regelungsmöglichkeiten eines Bebauungsplans hinaus. Im Rahmen des Bebauungsplans werden zeichnerische Festsetzungen zu den erforderlichen Straßenerweiterungsflächen getroffen. Weitere Maßnahmen kommen im Verfahrensverlauf über Anforderungen aus den Ergebnissen des wettbewerblichen Dialogs sowie in einem zu schließenden Erschließungsvertrag zum Tragen.

5.6.4. Geh- und Leitungsrechte

Gehrechte

Durch die Festsetzung einer öffentlichen Parkanlage werden Grünverbindungen entlang der Bahnanlagen in Nord-Süd-Richtung sowie entlang der Schnelsener Moorgrabens in Ost-West-Richtung geschaffen, die sich aus dem Verbindungsnetzwerk des Freiraumverbunds bzw. den Darstellungen des Landschaftsplans entwickeln. Die Parkanlage verläuft nicht bis zur Holsteiner Chaussee, da sich im südöstlichen Bereich der Gemeinbedarfsfläche einer der Eingangsbereiche zum Schulgelände befindet, welcher voraussichtlich für die Anlieferung der Mensa genutzt werden soll. Zur Sicherung der Wegeverbindung wird zwischen der Holsteiner Chaussee und der Parkanlage auf der Fläche für Gemeinbedarf ein Gehrecht mit einer Breite von 7 m festgesetzt. Der Bebauungsplan trifft dazu folgende textliche Festsetzung:

„Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 388 und 8383 der Gemarkung Schnelsen umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.“ (vgl. § 2 Nummer 7 der Verordnung)

Hiermit wird das Ziel eines durchlässigen Schulstandorts mit Wegeverbindungen abseits der Straßenverkehrsflächen verfolgt und ein vom Pkw unabhängiges Mobilitätsverhalten gefördert.

Leitungsrechte

Im südlichen Bereich des Allgemeinen Wohngebiets WA 5 befindet sich entlang der südlichen Flurstücksgrenze eine unterirdische öffentliche Sielanlage zwischen der Holsteiner Chaussee und dem Schnelsener Moorgraben. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Leitung und um die Fläche vor Bebauung freizuhalten, wird wie bereits im bisher geltenden Bebauungsplan Schnelsen 12 ein Leitungsrecht mit einer Breite von 5 m festgesetzt. Der Bebauungsplan trifft folgende textliche Festsetzung:

„Das festgesetzte Leitungsrecht auf dem Flurstück 390 der Gemarkung Schnelsen umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.“ (vgl. § 2 Nummer 8 der Verordnung)

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