Auf der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bildung, soziale und sportliche Zwecke (FHH)“ soll der Neubau einer siebenzügigen weiterführenden Schule errichtet werden. Anlass ist das gemäß Schulentwicklungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg identifizierte Defizit an sozialer Infrastruktur in der Schulregion 11 (Eidelstedt, Schnelsen), hinsichtlich der steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern bis 2030.
Die Größen der erforderlichen Flächen wurden durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) angesetzt. Der Flächenbedarf zur Realisierung der Campus-Schule in Schnelsen wird mit 12.000 m2 für 1.000 Schülerinnen und Schüler berechnet. Da die Schule für 1.500 Schülerinnen und Schüler vorgesehen ist, resultiert ein Flächenbedarf an 18.000 m2 zuzüglich von Sportflächen, Bewegungsflächen und sonstigen erforderlichen Flächen (Zufahrten, Feuerwehrflächen etc.). In der Gesamtheit ergibt sich gemäß BSB im Idealfall eine Fläche von ca. 2,7 ha für den neuen Schulstandort, mindestens jedoch eine Fläche von 2,3 ha.
Die Standortwahl erfolgte insbesondere auf Grundlage des beschriebenen Flächenbedarfs sowie der möglichst zeitnahen Verfügbarkeit der entsprechenden Fläche. Da auch die angrenzenden Regionen, insbesondere Niendorf, die Bedarfe nicht mit abdecken können, ergibt sich aus den steigenden Zahlen an Schülerinnen und Schülern, die bereits die Grundschulen in Schnelsen und Burgwedel besuchen, bereits ab Mitte des Jahrzehnts der Bedarf einer entsprechenden weiterführenden Schule.
Nach Beschluss des Schulentwicklungsplans 2019 wurde die Flächensuche unter Einbezug des räumlichen Leitbilds Eimsbüttel 2040, des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms durchgeführt.
Die Fläche Ellerbeker Weg/Holsteiner Chaussee wurde als bestmöglicher Standort für die 7-zügige weiterführende Schule ausgewählt, da sie (verkehrs-)günstig gelegen ist, ausreichend Platz bietet und zeitnah verfügbar ist. Die anderen geprüften Standorte wurden aufgrund begrenzter Flächenverfügbarkeit, Ausbaubedarfen der bestehenden Schule sowie weiterer Faktoren wie logistischen Schwierigkeiten während der Bauzeit oder Erreichbarkeit für die anvisierte Schülerschaft ausgeschlossen.
Insgesamt wird im Plangebiet daher gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 5 BauGB eine Fläche von 2,61 ha für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bildung, soziale und sportliche Zwecke (FHH)“ festgesetzt. Hiermit werden diese Flächen im übergeordneten öffentlichen Interesse anderen, insbesondere marktwirtschaftlichen beziehungsweise ökonomischen Nutzungsansprüchen entzogen und sichergestellt, dass die Einbindung der neuen Schule im Plangebiet möglich ist.
Im Zentrum des Plangebiets sollen Neubauten für eine weiterführende Schule entstehen. Neben dem Hauptgebäude der Schule, welches die Unterrichtsräume sowie die Aula umfasst, sollen zudem zwei Sporthallen – eine Dreifeldhalle und eine Gymnastikhalle – sowie drei Mehrzwecksportfelder und weitere Bewegungsflächen im Außenbereich realisiert werden.
Zwar sieht die derzeitige Planung vorrangig eine Nutzung als Schulstandort vor, der Standort der „Campusschule Schnelsen“ soll neben den allgemeinen schulischen Nutzungen aber auch standortübergreifende Einrichtungen für den Stadtteil anbieten. Hierzu gehört die Nutzung der Sportanlagen und der Aula außerhalb des Schulbetriebs. Im Osten des Plangebiets, im Eingangsbereich von der Holsteiner Chaussee ist ein Café für den Schulstandort vorgesehen.
Die gewählte Zweckbestimmung „Bildung, soziale und sportliche Zwecke (FHH)“ ermöglicht planungsrechtlich abgesehen von der beabsichtigten Kernnutzung „Schule“ weitere Angebote. So können Teile des Schulgebäudes, die Sporthallen sowie die Außenanlagen dem Stadtteil auch außerhalb des Schulbetriebs zur Verfügung gestellt werden beziehungsweise mit anderen Bildungseinrichtungen und sozialen Nutzungen kombiniert werden. Durch die Zweckbestimmung kann der Schulneubau somit perspektivisch einen zusätzlichen Wert für öffentliche bzw. gemeinschaftliche Aktivitäten in Schnelsen generieren. Sie trägt somit zu einer Attraktivitätssteigerung des Schulstandorts selbst, aber auch der angrenzenden Wohnnutzungen, vor allem für Familien mit Kindern, bei. Die Festsetzung ist planungsrechtlich nachhaltig, weil sie langfristig unterschiedliche Nutzungsoptionen eröffnet.
Die Konzeption des Bebauungsplans im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf basiert auf dem Siegerentwurf einer städtebaulichen Mehrfachbeauftragung, der in einen nachgelagerten wettbewerblichen Dialog gemäß § 3 EU Nr. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) zur Vergabe von Bauleistungen nach VOB einfließen wird.
Durch die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf im rückwärtigen bzw. südlichen Bereich des Flurstücks 411 erfolgt ein Eingriff in das Privateigentum und damit eine Einschränkung der Privatnützigkeit sowie der Verfügungsbefugnis. Dieser Eingriff ist zur Deckung des Flächenbedarfs der neu zu entwickelnden Schule erforderlich. Auf dieser Fläche ist, in unmittelbarer Nähe zu der Ausfweitung der öffentlichen Parkanlage südlich des WA 1 (siehe Ziffer 5.10), die Gestaltung naturnaher Freiflächen für den Schulcampus vorgesehen. Die Flächen dienen damit einer Ergänzung der schulischen Infrastruktur sowie einer sinnvollen Einbindung des Schulcampus in die Grünstrukturen innerhalb des Plangebiets.