4.4.2. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Im Falle einer Nichtdurchführung der Planung wäre im Innenbereich des Plangebiets eine Erweiterung der wohnbaulichen Nutzung und die Anlage von privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ zulässig. Als Ausgleich für die zusätzliche Wohnbebauung wäre eine Maßnahmenfläche mit einer überwiegend extensiven Grünlandnutzung anzulegen. Die Entwicklung eines Schulcampus wäre auf der Basis des geltenden Planrechts nicht möglich und somit könnte kein Beitrag zur dringlichen Bedarfsdeckung des Schulentwicklungsplans geleistet werden.
Die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) würde sich nicht wesentlich vom derzeitigen Umweltzustand (Basisszenario) unterscheiden. Das Basisszenario entspricht einer landwirtschaftlichen Nutzung und Bracheentwicklung mit vermehrtem Gehölzaufwuchs und wurde in den vorherigen Kapiteln für die einzelnen Schutzgüter beschrieben und bewertet.