Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5.1. Verwendete technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung

Die wichtigsten Merkmale der im Rahmen der Umweltprüfung verwendeten technischen Verfahren werden in den jeweiligen Fachgutachten bzw. bei den einzelnen Schutzgütern beschrieben. Sie entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden. Die für die Umweltprüfung auf der Ebene des Bebauungsplans erforderlichen Erkenntnisse liegen vor, soweit sie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplans in angemessener Weise verlangt werden können. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, insbesondere liegen keine Kenntnislücken vor.

4.5.2. Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)

Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggf. weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden. Der Erfolg der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb sowie außerhalb des Plangebiets wird allgemein von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft / Abteilung Naturschutz über ein Monitoring kontrolliert und gesichert.

4.5.3. Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Schnelsen südlich des Ellerbeker Weges und östlich der Holsteiner Chaussee. Im Süden verläuft der Schnelsener Moorgraben. Die westliche Grenze bilden die Bahnstrecke und die Landesgrenze. Für das Plangebiet gilt der derzeitige Bebauungsplan Schnelsen 12, der für den Innenbereich ein bisher nicht umgesetztes Wohngebiet mit einer Planstraße zur Holsteiner Chaussee, eine dafür zugeordnete Maßnahmenfläche und nicht realisierte, private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ festsetzt. Im Bestand wird der unbebaute Innenbereich überwiegend als Grünland genutzt, wobei Teile brach liegen und durch eine Gehölzentwicklung gekennzeichnet sind. Darüber hinaus bestehen Baumreihen und Hecken entlang der Flurstücksgrenzen.

Die Umweltprüfung kommt zu folgenden Ergebnissen: Bei Nicht-Realisierung der Planung ist davon auszugehen, dass das Gebiet nach dem geltenden Planrecht für eine weitere wohnbauliche Entwicklung, die Anlage von Kleingärten sowie für Naturschutzwecke zum Ausgleich genutzt werden könnte, tatsächlich jedoch voraussichtlich weiter einer landwirtschaftlichen Nutzung und Bracheentwicklung unterliegen würde. Bei der derzeitigen Nutzung würden die vorhandenen Bäume und Gehölzstrukturen und damit auch geschützte Gehölzbiotope nach § 30 BNatSchG vollständig erhalten bleiben. Die Umweltsituation im Plangebiet wird sich nicht wesentlich verändern. Andererseits würde kein Potenzial für einen neuen Schulcampus sowie öffentlich nutzbare Parkanlagen geschaffen werden.

Im Einzelnen ergibt sich mit der Umsetzung der Planung die folgende schutzgutbezogene Prognose: Hinsichtlich des Schutzgutes Mensch werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch einen attraktiven, begrünten Schulcampus sowie Wohnbaupotenziale geschaffen und öffentliche Parkanlagen unmittelbar angrenzend zur Naherholung hergestellt. Eine Beeinträchtigung von Wohnnutzungen durch Verschattung wird durch eine maßvolle Verdichtung und die sorgfältige Anordnung von Baukörpern vermieden. Die geplanten Neubauten im Bereich der Gemeinbedarfsfläche halten die erforderlichen Abstandsflächen deutlich ein. Die geplanten Wegeverbindungen ermöglichen eine Durchwegung und verbesserte Anbindung des Stadtteils.

Für das Schutzgut Luft werden durch die Planung keine zusätzlichen Belastungen hervorgerufen.

Für das Schutzgut Klima tritt eine lokal begrenzte klimatische Verschlechterung durch den Verlust von Grünflächen und von Bäumen / Gehölzen auf dem geplanten Schulcampus ein. Unter Berücksichtigung des Erhalts bestehender Bäume und Vegetationsflächen sowie der Neuentwicklung von Grünflächen und einer Dachbegrünung verbleiben keine erheblichen Auswirkungen.

Die Zunahme der Bodenversiegelung führt zu erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Boden / Fläche. Der Erhalt von Baum- und Gehölzflächen sowie die Neuanlage von Vegetationsflächen, auch auf den Tiefgaragen und Dachbegrünungen mindern die Auswirkungen. Mit den weiteren planexternen Maßnahmenflächen wird das verbleibende Defizit insgesamt kompensiert.

Auf das Schutzgut Wasser entstehen bei Umsetzung des Entwässerungskonzepts im Plangebiet keine erheblichen Auswirkungen. Der Schnelsener Moorgraben wird als Wasserfläche nachrichtlich übernommen. Die Grünstrukturen entlang des Schnelsener Moorgrabens werden als Fläche zur Regelung des Wasserabflusses festgesetzt.

Die Umsetzung der Vorhabenplanung führt zu erheblichen Wert- und Funktionsverlusten für das Schutzgut Pflanzen und Tiere. Mit dem Erhalt von Bäumen in den Baugebieten und den Straßenverkehrsflächen und den Vegetationsstrukturen in den öffentlichen Grünflächen mit den Zweckbestimmungen „Parkanlage (FHH)“ sowie in der Fläche zur Regelung des Wasserabflusses im Bereich des Schnelsener Moorgrabens werden Landschaftselemente mit ökologischen Funktionen, die auch für das Ortsbild von Bedeutung sind, gesichert. Die Durchgrünung mit Bäumen und die Neuanlage von Vegetationsflächen für Pflanzen und Tiere wird durch die Festsetzungen im Bebauungsplan gewährleistet. Die verbleibenden Defizite werden durch zwei externe Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Schutzgut Boden kompensiert. Innerhalb dieser Maßnahmenflächen werden auch die Ersatzbiotope für die Verluste gesetzlich geschützter Gehölzbiotope in Form eines Feldgehölzes und einer Baumhecke angelegt. Unter Beachtung der allgemeingültigen Schutzbestimmungen des BNatSchG für die Fällung von Bäumen und Gehölzen sowie für den Gebäudeabriss werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die betroffenen Arten ausgelöst.

Die gebietsprägenden Qualitäten des Stadt- und Landschaftsbilds werden durch die Festsetzung der wertvollen Baumbestände, öffentlicher Grünflächen und dem naturnahen Gewässerzug des Schnelsener Moorgraben mit Gehölzstrukturen im Süden des Plangebiets gesichert. Innerhalb des neuen Schulcampus tragen Begrünungsfestsetzungen zu einem qualitätvollen Erscheinungsbild der Neubebauung bei.

Für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter entstehen keine negativen Auswirkungen.

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