4.2.8. Schutzgut Landschaft und Stadtbild
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Das Plangebiet befindet sich am Siedlungsrand und an der Hamburger Stadtgrenze und ist durch eine Bebauung entlang der Straßen Ellerbeker Weg im Norden und Holsteiner Chaussee im Osten geprägt. Es herrscht eine einreihige Bebauung mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern mit vorwiegend ein bis zwei Vollgeschossen und Satteldächern vor. Bis auf ein größeres Gebäude an der Holsteiner Chaussee, einem Hotel mit drei Vollgeschossen, unterliegt das Gebiet einer Wohnnutzung. An die Wohnhäuser schließt sich im rückwärtigen Bereich eine Gartennutzung an, welche im Nordwesten durch die langen Grundstücke weit nach Süden ragt. Die rückwärtigen Freiflächen im übrigen Plangebiet werden als extensives Grünland / Wiese und als Pferdekoppeln genutzt. Vor allem im zentralen Bereich des Plangebiets finden sich mehrere bestehende Baumgruppen und -reihen sowie weitere Gehölze. Eine geringe Bebauung zu Zwecken der Tierhaltung findet sich im zentralen bzw. östlichen Bereich der Grünflächen, die zum größten Teil nicht mehr genutzt wird. Der südliche Abschluss des Plangebiets bildet der Schnelsener Moorgraben mit Begleitgrün.
Das Plangebiet wirkt insgesamt durch die in Teilen kleinteilige Nutzungsstruktur, die Privatgärten mit größeren Bäumen, die zum Teil die Gebäude überragen, und Straßenbäume insgesamt gut durchgrünt. Die Vorgärten sind teilweise mit Zäunen, Mauern und Hecken eingefasst und begrünt.
Der Ellerbeker Weg wird im Nordosten und im mittleren Abschnitt von einer markanten Baumreihe gesäumt. Im unbebauten Innenbereich befinden sich lineare, in Teilen hoch aufgewachsene Baumreihen, die durch das natürliche Gehölzaufkommen insbesondere im Norden zu einem flächenhaften Bestand zusammengewachsen sind.
Der Schnelsener Moorgraben mit den Uferrandzonen und den Baumreihen auf der Nord- und Südseite bildet ein naturnahes Gliederungselement innerhalb der Siedlungsflächen.
Die Holsteiner Chaussee beschreibt den Verlauf der historischen Altona-Kiel-Chaussee, der ersten ingenieurstechnisch geplanten und gebauten Kunststraße in Schleswig-Holstein, die auf der gesamten Länge mit einer Allee gesäumt war. Der ursprüngliche Charakter und historische Straßenquerschnitt sind noch weitgehend erhalten. Neben der historischen Bedeutung kommt der Gestaltqualität der Straße mit ihren fahrbahnbegleitenden Baumreihen zur Gliederung des Straßenraumes auch hinsichtlich ihrer heutigen Funktion als bedeutende Hamburger Magistrale eine stadträumliche Bedeutung zu.
Die innen liegenden Grünland- und Brachflächen mit Gehölzen sind von den außen liegenden Straßen nicht wahrnehmbar. Auch der Schnelsener Moorgraben mit den begleitenden Grünstrukturen ist von der Holsteiner Chaussee aus nicht visuell erlebbar. Die Freiflächen im Innenbereich stehen optisch in Verbindung mit den landwirtschaftlichen Nutzflächen auf schleswig-holsteinischer Seite, jedoch stellt die Bahntrasse eine gewisse Barriere dar. Eine Sichtbeziehung zwischen den Freiflächen besteht aufgrund der weit nach Süden ragenden Grundstücke am Ellerbeker Weg und der generell starken Eingrünung auf Hamburger Seite auf nur rund 80 m Länge.
Das bauliche Umfeld des Plangebietes ist durch eine überwiegende Wohnnutzung und kleinere Gewerbeeinheiten geprägt. Südwestlich des Plangebiets liegt eine Ver-/Entsorgungsfläche der Hamburger Wasserwerke GmbH. Richtung Süden schließt sich das Gewerbegebiet Schnelsen West an.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2 am Ellerbeker Weg wird bei Umsetzung der Planung eine dem städtebaulichen Umfeld angemessene Verdichtung durch höhere Grundflächenzahlen im Vergleich zum geltenden Planrecht ermöglicht. Im Teilgebiet WA 1 wird zudem die Zahl der Vollgeschosse von derzeit I auf II und im Teilgebiet WA 2 von II auf III erhöht. Im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung im rückwärtig liegenden Innenbereich ergibt sich insgesamt ein gesamträumliches, an die Umgebung angepasstes Erscheinungsbild.
Mit den getroffenen Festsetzungen für die Allgemeinen Wohngebiete an der Holsteiner Chaussee wird den Zielsetzungen der Masterplanung für die Magistralen mit einem mittleren bis hohen Urbanisierungspotenzial entsprochen, das sich durch eine dichtere Bebauung sowie eine Nutzungsmischung aus Arbeit, Wohnen und Infrastruktur auszeichnet. In den Teilgebieten WA 3 und WA 4 ist gegenüber dem geltenden Planrecht mit einer GRZ von 0,3 und zweigeschossiger Bauweise zukünftig eine GRZ von 0,5 und viergeschossiger Bauweise zulässig, während im WA 5 eine GRZ von 0,4 mit vier Geschossen festgesetzt wird. Zudem wird die prägende straßenbegleitenden Baumreihe in der Holsteiner Chaussee größtenteils mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt.
Von den Wohngebieten aus werden die Blickbeziehungen in den bisher unbebauten Innenbereich und die Freiflächen westlich der Landesgrenze durch die Neubebauung in der Gemeinbedarfsfläche beeinträchtigt.
Mit der Überplanung von zwei Flurstücken an der Holsteiner Chaussee für die Gemeinbedarfsnutzung des Schulcampus, die derzeit noch wohnbaulich genutzt werden, wird die Anbindung und Verknüpfung mit der urbanen Zone entlang der Holsteiner Chaussee erreicht. Die bislang durchgehend straßenbegleitende Wohnbebauung wird somit an zwei Stellen unterbrochen. Die Erschließung des Schulcampus im Norden über das Flurstück 383 wird mit einem Baum- und Gehölzstreifen auf der Nordseite und einem prägenden Großbaum auf der Seite eingefasst. Im Süden bewirkt die Gemeinbedarfsfläche auf dem Flurstück 388 (teilweise) die Öffnung zum Stadtteil. Hier sind der Empfangshof mit einem Vorplatz Richtung Holsteiner Chaussee sowie Nutzungen wie ein Stadtteilcafe vorgesehen. Des Weiteren wird an dieser Stelle die Grünanbindung in die Parkanlage entlang des Schnelsener Moorgrabens bis an die Holsteiner Chaussee herangeführt.
Mit den durch den Bebauungsplan ermöglichten Neubauten entlang der Straßen wird sich das Stadtbild verändern.
Mit Umsetzung der Planung für die Gemeinbedarfsfläche wird anstelle der derzeit landschaftlich geprägten Freifläche ein siedlungsgeprägtes Erscheinungsbild mit neuen Baukörpern entstehen. Es gehen landschaftsbildwirksame Baum- und Gehölzbestände verloren und das Landschaftsbild wird durch die Neubebauung überformt. Die städtebauliche Gesamtidee verfolgt die Anordnung der Baukörper entlang eines Schulboulevards von Süd nach Nord, so dass die Linearität des Grundstücks aufgenommen wird und der randliche Baumbestand größtmöglich erhalten bleibt. Der prägende und sehr erhaltenswerte Altbaumbestand wird mit neun Erhaltungsgeboten im Bebauungsplan gesichert. Durch die Positionierung der fünf Baukörper mit drei bis vier Geschossen am Boulevard entsteht eine große zusammenhängende Schulhof- und Gartenfläche, die durch die eingeschossige Gymnastikhalle im Norden im Übergang zur Bestandsbebauung am Ellerbeker Weg abgegrenzt wird. Die Dreifeldsporthalle wird im Südwesten des Schulcampus vorgesehen, so dass die Sportanlagen zum Boulevard und den Innenhöfen ausgerichtet sind. Vom Schulcampus und dem Hauptweg sind Blickbeziehungen über die Bahnstrecke in die Landschaft und Blickachsen zum Schnelsener Moorgraben möglich. Insgesamt entsteht auf dem Schulcampus eine höhengestaffelte und aufgelockerte Bebauung in zweiter Reihe zur Wohnbebauung an der Holsteiner Chaussee. In Bezug auf die Freiflächengestaltung wird ein parkartiger Charakter durch die Großbäume angestrebt. Neben diesen festgesetzten Bäumen besteht die Anforderung, weitere Bäume und Gehölze zu erhalten und durch Neupflanzungen zu ergänzen. Durch die Anlage von offenen Retentionsbereichen können weitere naturnahe Gestaltungselemente in die Freiflächen integriert werden. Eine weitergehende Qualifizierung der Freiflächen erfolgt im weiteren Verfahren.
Die Erschließung des Schulcampus erfolgt für den Fuß- und Radverkehr über die beiden Hauptzugänge von der Holsteiner Chaussee und dem kleineren Zugang vom Ellerbeker Weg. Der Stellplatzbedarf der Schule wird über eine ausschließlich für den PKW-Verkehr vorgesehene Platzfläche im Nordosten der Gemeinbedarfsfläche abgebildet, die Anlieferung soll über den Empfangshof erfolgen.
Mit den geplanten Grünflächen im Westen und Süden wird eine landschaftliche Einbindung der Neubebauung erzielt. Die Parkanlage im Nordwesten ergänzt die Freiflächen auf dem Schulcampus und erhält an dieser Stelle auch einen Teil des derzeitig grünen Siedlungsrandes an der Landesgrenze. Die langgestreckten Grünflächen entlang der Bahnstrecke und entlang der Fläche für die Regelung des Wasserabflusses am Schnelsener Moorgraben dienen der Herstellung einer öffentlichen Wegeverbindung und ergänzen das Wegenetz. Entlang des WA 5 im Südosten des Plangebietes wird die Grünverbindung durch ein festgesetztes Geh- und Fahrrecht zur Holsteiner Chaussee hergestellt. Insgesamt ergibt sich somit eine Durchwegung vom Ellerbeker Weg zur Holsteiner Chaussee mit öffentlichen Parkanlagen. Die im Südwesten der Parkanlage in Verlängerung der Grünverbindung festgesetzte Brücke über den Schnelsener Moorgraben sichert die optionale Weiterführung des Hauptweges des Freiraumverbunds entlang der Bahnstrecke.
In der festgesetzten Fläche für die Regelung des Wasserabflusses verbleibt der Schnelsener Moorgraben als landschaftliche Gliederungsstruktur. Mit der vorgesehenen Brückenquerung werden Blickbezüge in den Gewässerraum ermöglicht.
Die Straßenerweiterung im Ellerbeker Weg und in der Holsteiner Chaussee bedingt einen geringfügigen Verlust von Vorgartenflächen in den Wohngebieten. Mit dem Erhalt der prägenden Bäume entlang der Holsteiner Chaussee wird der Gesamtcharakter der durchgrünten Straßenräume im Plangebiet jedoch nicht wesentlich verändert.
Für das Plangebiet ergeben sich im Vergleich zum geltenden Planrecht und zum Ist-Zustand erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut. Das geltende Planrecht bereitet allerdings bereits die Möglichkeit einer baulichen Veränderung vor, indem im Bereich des derzeit noch zusammenhängenden zentralen Grünraums die Errichtung eines neuen Wohngebietes und einer Kleingartensiedlung ermöglicht wird. Aber auch gegenüber dem geltenden Planrecht ergeben sich durch die neue Planung noch erhebliche Veränderungen durch stärkere Versiegelung und größere Gebäudekubaturen, insbesondere im Bereich der Gemeinbedarfsfläche. Demgegenüber wird mit dem Erhalt von prägenden Grünelementen, neuen Parkanlagen und einer aufgelockerten und durchgrünten Bebauung auf dem Schulcampus das Orts- und Landschaftsbild neugestaltet. Die Neubauten in den Wohngebieten unterscheiden sich in ihrer Dimension und Geschossigkeit von der ortstypischen Bebauung, führen aber zu der angestrebten Verdichtung und gemischten Nutzungsstruktur entlang der Holsteiner Chaussee als Magistrale. Mit der geplanten Erschließung von der Holsteiner Chaussee wird eine Öffnung zum städtebaulichen Umfeld erreicht und in Verbindung mit den Parkanlagen verbesserte Grünverbindungen hergestellt. In Wechselwirkung mit dem Schutzgut Mensch entstehen Naherholungsmöglichkeiten.
Insgesamt werden Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes durch die Neubebauung hervorgerufen. In der Gesamtbetrachtung wird jedoch mit den Begrünungsmaßnahmen, den geplanten Freiraumelementen auf dem Schulcampus und den Gebäudekubaturen eine weitgehende Integration in die baulichen und landschaftlichen Bestandsstrukturen ermöglicht, so dass sich keine erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut ergeben.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Die Festsetzung des Großbaumbestandes in der Fläche für den Gemeinbedarf mit 9 Einzelbäumen gewährleistet den Fortbestand ortsbildprägender Grünelemente und ist eine wesentliche Maßnahme für den Erhalt eines durchgrünten Schulcampus (vgl. § 2 Nummer 18). Mit der ergänzenden Festsetzung zum Erhalt und zur Anpflanzung eines Gehölzstreifens auf der Nordseite der Stellplatzanlage wird eine Abschirmung gegenüber den Wohngebieten WA 2 und WA 3 erzielt. Ein weiterer Einzelbaum wird im WA 4 festgesetzt.
Mit der Festsetzung von 19 Straßenbäumen in der Holsteiner Chaussee wird der durch die prägenden Baumreihen durchgrünte Straßenraum größtenteils erhalten und ein wesentliches Gestaltungselement des Verlaufs der historischen Altona-Kiel-Chaussee im Stadtbild gesichert.
Zur Durchgrünung der Neubebauung und Erzielung einer freiräumlichen Qualität werden Grünfestsetzungen in Form von Baumpflanzungen in den Baugebieten, bezogen auf die nicht überbaute Grundstücksfläche sowie für eine Dachbegrünung von Gebäudedächern und eine Begrünung nicht überbauter Tiefgaragen getroffen (vgl. § 2 Nummern 14, 17, 19), die zur Verringerung der Auswirkungen auf die Landschaft bzw. das Ortsbild beitragen. Mindestgrößen für festgesetzte Baumpflanzungen stellen bereits kurzfristig eine visuelle Qualität der Begrünung sicher (vgl. § 2 Nummer 18).
Einen Beitrag zum Grünanteil im Straßenraum leistet die Festsetzung, nach der Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter sowie Unterflursysteme vom öffentlichen Straßenraum mit Gehölzen in einer Mindestbreite von 0,60 m abzuschirmen sind (vgl. § 2 Nummer 15).
Die für eine Regenrückhaltung herzustellenden Anlagen sind naturnah zu gestalten und standortgerecht zu bepflanzen, sofern keine technischen Gründe entgegenstehen (vgl. § 2 Nummer 13), so dass Grünelemente geschaffen werden, die ein qualitätsvolles Erscheinungsbild der Freiflächen unterstützen.
Die festgesetzten öffentlichen Grünflächen und die Fläche zur Regelung des Wasserabflusses am Schnelsener Moorgraben tragen zu einem zusammenhängenden und durchgehenden Freiflächensystem im Gebiet bei.
Bei Umsetzung der Planung werden insgesamt neue Qualitäten hinsichtlich des Landschafts- und Stadtbildes geschaffen. Ausgleichsmaßnahmen sind für das Schutzgut Landschaft und Stadtbild nicht erforderlich.