Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Das Plangebiet ist durch ein Siedlungs- und Freilandklima gekennzeichnet. Die Klimamerkmale sind im Bereich der Straßenverkehrsflächen und vorhandenen Bebauung im Norden und Osten städtisch überprägt, während der unbebaute Innenbereich einen klimatischen Ausgleichsraum darstellt. Die Grün- und Vegetationsflächen zählen zu den Bereichen mit einer mittleren bis hohen klimaökologischen Bedeutung, da sie Kaltluftentstehungsgebiete mit Zuordnung zu belasteten Siedlungsgebieten sind. Dementsprechend sind die Siedlungsräume im Plangebiet durch eine geringe bioklimatische Belastung und günstigere Bedingungen im Vergleich zu vollständig bebauten Siedlungsflächen zu bewerten.
In der stadtklimatischen Bestandsaufnahme für das Landschaftsprogramm Hamburg (2017) wird als Grundlage für die Beurteilung der bioklimatischen Belastung der nächtliche Wärmeinseleffekt in den Siedlungsflächen herangezogen. Bewertet wird die Abweichung vom Temperaturmittelwert der Grün- und Freiflächen (15,7°C) im Stadtgebiet Hamburg zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens. Das Plangebiet weist demnach nur schwache Wärmeinseleffekte auf. Auch in den angrenzenden bebauten Bereichen bestehen aufgrund der Lage im Kaltlufteinwirkungsbereich keine übermäßigen Überwärmungen während sommerlicher Hitzeperioden. Der Kaltluftvolumenstrom in den Grün- und Freiflächen entlang der Bahnstrecke, am Schnelsener Moorgraben und im unbebauten Innenbereich wurde mit hoch bewertet.
In der aktualisierten Klimaanalysekarte Hamburg (2023) sind die Parameter Kaltluftlieferung der Grün- und Freiflächen, Wärmeinseleffekt im Siedlungsgebiet und Kaltluftaustausch anhand neuerer Bestandsdaten modelliert und ermittelt worden.
Der unbebaute Innenbereich des Plangebietes mit den Grünflächen am Schnelsener Moorgraben hat demnach eine geringe bis mittlere Bedeutung als Kaltluftproduktionsfläche. Die Kaltluftvolumenstromdichte pro Meter in der Sekunde um 4 Uhr morgens (m3 /s*m) wird anhand einer vierstufigen Skala mit der untersten Stufe < 5 m3 /s*m für den zentralen Bereich und 5 - > 10 m3 /s*m für die übrigen unbebauten Bereiche angegeben.
In den Siedlungsflächen bestehen Wärmeinseleffekte, die jedoch nicht besonders ausgeprägt sind. Die Lufttemperatur in den Siedlungsflächen wird auf einer 16-stufigen Skala von ≤ 14°C um 4 Uhr morgens (dunkelblaue Farbsignatur) bis > 21,0 - 22,0°C (dunkelrote Farbsignatur) dargestellt. Die Bebauung im Straßenrandbereich am Ellerbeker Weg und an der Holsteiner Chaussee weist demnach mittlere Wärmeinseleffekte von rd. 15°C bis 16,5°C auf, wobei diese insbesondere in Richtung der Holsteiner Chaussee in Teilen bis auf 19,5° C ansteigen. Die rückwärtigen Gartenflächen haben dagegen günstigere Temperaturverhältnisse in der Nachtsituation bei austauscharmen sommerlichen Hochdruckwetterlagen. Die Temperaturen erreichen dann Werte auf der unteren Skala der Wärmeinseleffekte mit rd. 14,5°C bis 15°C.
Das Mikroklima im Plangebiet wird durch das Grünvolumen der Bäume / Gehölze sowie die großen zusammenhängenden, vegetationsbestandenen Freiflächen im zentralen Teil positiv beeinflusst. Die Grünelemente wärmen sich weniger stark auf, haben eine Verdunstungswirkung und erzeugen dadurch Kühleffekte und eine erhöhte Luftfeuchtigkeit. Neben diesen mikroklimatischen Regulierungen tragen die vorhandenen Bäume / Gehölze zur Sauerstoffproduktion und Schadstoffbindung bei und verbessern die Stadtluft. Neben der Bindung von Kohlenmonoxid wird durch Bäume auch der Anteil an Ozon, Stickoxiden und Sulfur in der Luft reduziert.
Die versiegelten Straßenverkehrsflächen sowie die vorhandenen Baukörper und Nebenflächen der straßenparallelen Bebauung sind dagegen durch Aufheizeffekte bei Sonneneinstrahlung gekennzeichnet, so dass in diesen Teilgebieten höhere Temperaturen im Vergleich zu begrünten Flächen erreicht werden.
Bewertung
Das Plangebiet ist durch ein Siedlungs- und Freilandklima geprägt. Die Grün- und Freiflächen, die in Teilen Gehölzbestände aufweisen, haben eine Bedeutung für das Lokalklima und tragen zur Kaltluftproduktion und Durchlüftung der angrenzenden Siedlungsflächen bei. Die vorhandenen Grünelemente bedingen einen ausgeglichenen Temperaturhaushalt und wirken sich positiv auf das Stadtklima durch Staubfilterung, Verdunstung und Sauerstofferzeugung aus. Insgesamt sind günstige mikroklimatische Bedingungen vorherrschend.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Baumaschinen verursacht werden, welche unter anderem während des Verbrennungsprozesses Kohlendioxid (CO2) emittieren. Hinzu kommen Emissionen durch Transporte von Baumaterialien zum Plangebiet und durch Abtransporte von Abriss- und Bodenmaterialien. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Bauphase mittelbar Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Baumaterialien wie zum Beispiel Zement, Beton, Stahl, Glas oder Kunststoffen verursacht, da für den Herstellungsprozess der Materialien wiederum ein hoher Energieeinsatz erforderlich ist.
Die Umsetzung der Planung führt in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 5 zu geringfügigen Veränderungen für das Lokalklima, da gegenüber dem geltenden Planrecht höhere Grundflächenzahlen (GRZ) ermöglicht werden. Der dadurch erhöhte Versiegelungsteil führt zu einem geringfügigen Verlust von privaten Grünflächen, die eine günstige mikroklimatische Wirkung erzeugen. Im Vergleich zum Bebauungsplan Schnelsen 12, der mit Ausnahme der Dächer im nicht umgesetzten Wohngebiet auf dem (ehemaligen) Flurstück 6746 eine Dachbegrünung nur für Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen festsetzt, kann mit der geplanten Dachbegrünung in den Teilgebieten WA 2 bis WA 5 ein anteiliger Grünausgleich mit positiven Effekten für das Mikroklima geschaffen werden.
In der Fläche für den Gemeinbedarf bedingt die Überplanung der im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmenfläche und der privaten Grünfläche „Dauerkleingärten“ den Verlust klimawirksamer Flächen und Grünvolumen, die zu nachteiligen Veränderungen der klein- und bioklimatischen Verhältnisse im Plangebiet führt. Im Vergleich zum geltenden Planrecht zeichnet sich der Realbestand in der Maßnahmenfläche durch einen hohen Anteil an flächenhaften Gehölzen und größeren Bäumen aus, die gegenüber Wiesenflächen als überwiegend festgesetztes Entwicklungsziel wertvoller für die klimatischen Parameter Verschattung, Kühleffekte und Sauerstoffproduktion sind. Kaltlufterzeugung und Kaltluftvolumenabstrom können dagegen eingeschränkt sein. Insgesamt wird ein wertvoller klimatischer Ausgleichsraum durch die geplante Bebauung des Schulcampus beansprucht. In den für die Gemeinbedarfsausweisung überplanten Wohnbauflächen nach dem geltenden Bebauungsplan Schnelsen 12 wird durch die höhere Grundflächenzahl eine stärkere Bodenversiegelung mit negativen Effekten auf das Schutzgut hervorgerufen. Lediglich im Bereich der geplanten Erschließungsstraße für die nicht umgesetzte Wohnbebauung würde sich nach geltendem Planrecht eine höhere Versiegelung mit negativen Effekten für das Kleinklima ergeben.
Im Vergleich des geltenden Planrechts und des Ist-Zustands mit der Neuplanung ist der Versiegelungsanteil in den Allgemeinen Wohngebieten und der Fläche für den Gemeinbedarf insgesamt höher, sodass Belastungseffekte für das Lokalklima durch eine Zunahme aufheizender beziehungsweise überbauter Flächen mit erhöhter Wärmeabstrahlung und verringerter Verdunstung ausgelöst werden.
In den Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage (FHH)“ ergeben sich im Vergleich zum geltenden Planrecht mit Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ im Süden des WA 1, entlang der Bahnstrecke und nordwestlich des Schnelsener Moorgrabens keine wesentlichen Veränderungen für das Schutzgut. Im Westen des WA 1 ergeben sich durch die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche statt eines Reines Wohngebiets und die Aufgabe der unverbindlichen Vormerkung „vorgesehene Bahnanlagen“ dagegen positive Auswirkungen auf das Kleinklima. Nordöstlich des Schnelsener Moorgrabens beansprucht die Grünflächenausweisung einen Teil der im geltenden B-Plan festgesetzten Maßnahmenfläche, sodass auch in Bezug zum Ist-Zustand geringfügig negative Auswirkungen durch versiegelte Flächen für die geplante Wegeverbindung eintreten.
Für die Fläche zur Regelung des Wasserabflusses am Schnelsener Moorgraben werden in Folge der Realisierung der Planung keine wesentlichen Veränderungen für das Schutzgut ausgelöst.
Im Betrieb der im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen werden Energiebedarfe für Heizung, Warmwasserversorgung, Beleuchtung und den Betrieb von technischen Anlagen benötigt sowie klimarelevante Emissionen verursacht, insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Ausmaß der in der Betriebsphase verursachten Menge an CO2 ist maßgeblich davon abhängig, welche Art der Energieerzeugung verwendet wird.
Entsprechend den bundesweiten Ausbauzielen für erneuerbare Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie den Zielen zur Gebäudeeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), kann von einer schrittweisen Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- bzw. Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch durch den Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität dazu bei, die durch den Verkehr bedingten THG-Emissionen weiter zu reduzieren und entsprechend der bundesweiten Sektorenziele bis 2045 klimaneutral zu gestalten.
Insgesamt ergeben sich bei Umsetzung der Planung negative Auswirkungen bzw. Belastungseffekte für das Lokalklima im Plangebiet sowie erhöhte Wärmeinseleffekte durch Überbauung von Freiflächen, die aufgrund der Entlastungseffekte durch Erhalt und Entwicklung von Vegetationsbeständen und Grünflächen sowie die Festsetzung von Dachbegrünung als nicht erheblich bewertet werden.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Die Festsetzungen der öffentlichen Grünfläche mit de Zweckbestimmung „Parkanlage (FHH)“ sowie der Fläche zur Regelung des Wasserabflusses im Bereich des Schnelsener Moorgrabens sind wesentliche Maßnahmen zur Vermeidung von lokalklimatischen Belastungseffekten auf dem geplanten Schulcampus und in den angrenzenden Wohngebieten. Mit diesen Frei- und Wasserflächen werden klimaaktive Grünzonen erhalten und entwickelt, die ein günstiges Mikroklima für die Neubebauung bewirken.
Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf, im Allgemeinen Wohngebiet WA 4 und in den Straßenverkehrsflächen der Holsteiner Chaussee ist der Erhalt von 29 Großbäumen eine weitere Vermeidungsmaßnahme, die den Fortbestand der vorhandenen Bäume / Gehölze als wertvolles klimatisch aktives Grünvolumen sichert. Davon entfallen 19 Bäume auf vorhandene Straßenbäume in der Holsteiner Chaussee, die in besonderem Maße wertvolle Klimaelemente zur Luftreinhaltung in den besiedelten Flächen sind. In der Gemeinbedarfsfläche werden neun Bäume und im WA 4 wird ein Baum zum Erhalt festgesetzt.
Das Erhaltungs- und Anpflanzgebot für Bäume und Sträucher zwischen der Stellplatzfläche in der Gemeinbedarfsfläche und dem WA 2 und WA 3 mindert die Aufheizwirkung für diese versiegelte Fläche.
Negative Auswirkungen auf das Kleinklima werden weiterhin durch eine Begrünungsfestsetzung für eine Dachbegrünung für die als Flachdach oder als flach geneigt zu errichtenden Gebäudedächer in den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis WA 5 und in der Gemeinbedarfsfläche gemindert (vgl. § 2 Nummer 14). Dabei sind mindestens 60 v.H., bezogen auf die Grundfläche des jeweiligen Gebäudes i.S.v. § 19 Abs. 2 BauNVO, mit einem mindestens 12 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv mit standortgerechten Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.
Mit der Begrünung der nicht überbauten Bereiche von Tiefgaragen mit Ausnahme von Wegen und Terrassen werden weitere Vegetationsflächen geschaffen, die sich günstig auf das Mikroklima auswirken. Die Festsetzung eines mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbaus, die für Baumpflanzungen auf mindestens 1 m zu erweitern ist, gewährleistet eine ausreichend starke Bodenschicht zur Bepflanzung und Erzielung eines kleinklimatisch wirksamen Grünvolumens (vgl. § 2 Nummer 19).
Für die Baugebiete wird eine Mindestbegrünung durch Baumpflanzungen, bezogen auf die nicht überbaute Grundstücksfläche festgesetzt (vgl. § 2 Nummer 17). Demnach ist für je angefangene 500 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder für je angefangene 1.000 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.
Mit der getroffenen Festsetzung zur Herstellung von Geh- und Fahrwegen, Terrassen sowie Parkplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau wird der Vollversiegelungsanteil reduziert und die Aufheizung befestigter Flächen gemindert (vgl. § 2 Nummer 16). Dazu trägt auch die Regelung bei, dass Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen sind.
Die Maßnahmen leisten insgesamt einen positiven Beitrag für das Lokalklima durch eine verminderte Aufheizung, Milderung von Temperaturextremen, Verdunstungskühlung, Luftanfeuchtung sowie Staubminderung. Die Maßnahmen führen zu einer Kühlung des Mikroklimas im neuen Schulcampus mit den angrenzenden Wohngebieten und tragen zur Hitzevorsorge bei. Gleichzeitig werden klimatische Extremsituationen mit negativen Auswirkungen auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als Wechselwirkung für das Schutzgut Mensch gemindert.