Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.2. Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang der geplanten Vorhaben

Im Plangebiet werden Allgemeine Wohngebiete auf einer Fläche von rund 1,59 ha festgesetzt. Die bauliche Dichte wird mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3, 0,4 und 0,5 geplant. Die Höhe der Gebäude wird mit zwei bis vier Vollgeschossen als Höchstmaß festgesetzt.

Für die Errichtung des Schulcampus wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Bildung, soziale und sportliche Zwecke“ auf einer Fläche von rund 2,61 ha festgesetzt. Die GRZ wird mit 0,6 festgesetzt. Für die Höhenlage der Gebäude werden Festsetzungen zur Geschossigkeit und zu den Gebäudehöhen getroffen. Im Bereich der geplanten Sporthallen ist im nördlichen und südwestlichen Baufeld ein eingeschossiger Baukörper festgesetzt, wobei für das nördliche Baufeld eine Gebäudehöhe von 24 m gilt. Im zentralen Baufeld sind vier Vollgeschosse und eine Höhe von 33 m festgesetzt. Das gesonderte Baufeld im Osten der Fläche für Gemeinbedarf im Nahbereich zur Wohnbebauung an der Holsteiner Chaussee wird mit drei Geschossen und einer Gebäudehöhe von 28,5 m festgesetzt. Zur Erschließung wird eine Fläche für Stellplätze im Nordosten der Gemeinbedarfsfläche festgesetzt, die an die Holsteiner Chaussee anbindet. Für die südöstliche Verbindung zwischen Holsteiner Chaussee und der Parkanlage wird ein Geh- und Fahrrecht festgesetzt.

Die Straßenverkehrsflächen Ellerbeker Weg und Holsteiner Chaussee werden mit einer Erweiterung insbesondere für eine einseitige Gehweg- bzw. Rad- und Gehwegverbreiterung festgesetzt. Darüber hinaus wird die höhengleiche Kreuzung des Ellerbek Wegs mit der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden oberirdischen Bahnanlage bestandskonform festgesetzt.

In der Fläche für den Gemeinbedarf werden neun Bäume mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt. In der Holsteiner Chaussee werden 19 Bäume mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt. In dem Allgemeinen Wohngebiet WA 4 wird ein Baum mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt. In der Gemeinbedarfsfläche gilt darüber hinaus ein Erhaltungs- und Anpflanzungsgebot für einen Gehölzstreifen an der Stellplatzanlage.

Zur Durchgrünung der Baugebiete werden Begrünungsfestsetzungen vorgesehen. Diese umfassen eine Dachbegrünung der Allgemeinen Wohngebiete WA 2, WA 3, WA 4 und WA 5, die Abschirmung von Standplätzen für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter und die Begrünung der nicht überbauten Bereiche von Tiefgaragen. Darüber hinaus werden Baumpflanzungen bezogen auf nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.

Entlang der Bahnstrecke und des Schnelsener Moorgrabens wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage (FHH)“ ausgewiesen, die eine Grünverbindung aufnehmen soll, und im Nordwesten sich erweitert bis zu dem Schulcampus erstreckt. Die im Bereich des Schnelsener Moorgrabens festgesetzte Brücke ermöglicht die Weiterführung des Weges nach Süden.

Im Süden des Plangebiets wird der Schnelsener Moorgraben als Wasserfläche nachrichtlich übernommen. Die umliegenden Grünstrukturen werden als Fläche zur Regelung des Wasserabflusses (Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser) festgesetzt. Der verrohrte Gewässerabschnitt im Südosten wird mit einem Leitungsrecht gesichert.

Die oberirdischen Bahnanlagen werden bestandsgemäß nachrichtlich übernommen.

Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe wird eine externe Ausgleichsfläche zugeordnet, in der auch überplante geschützte Gehölzbiotope zu ersetzen sind.

Zur Steigerung der Habitatqualität für Fledermäuse wird eine Festsetzung zur Installation von Fledermauskästen an den Gebäuden in der Fläche für den Gemeinbedarf getroffen.

Der Bebauungsplan übernimmt nachrichtlich die Landschaftsschutzgebietsflächen.

4.1.3. Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben

Das Plangebiet ist etwa 5,96 ha groß. Hiervon sind etwa 1,59 ha Wohnbauflächen, 2,61 ha Fläche für den Gemeinbedarf, 0,6 ha öffentliche Grünfläche, 0,55 ha Fläche zur Regelung des Wasserabflusses (inkl. des Schnelsener Moorgrabens als Wasserfläche), 0,42 ha öffentliche Straßenverkehrsfläche sowie 0,19 ha Bahnanlagen.

Nach dem bisher geltenden Planrecht sind etwa 2,75 ha als Wohnbaufläche festgesetzt, wovon ein Teilgebiet in einer Größe von rund 0,9 ha und eine dazugehörige Planstraße als öffentliche Straßenverkehrsfläche mit 0,16 ha bisher nicht umgesetzt wurden. Die Neuausweisung der Fläche für den Gemeinbedarf beansprucht Teile der Wohnbaufläche, eine der nicht realisierten Wohnbaufläche zugeordneten und ebenso nicht umgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit rund 0,74 ha und festgesetzte private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ mit rund 1,22 ha.

4.1.4. Darstellung der fachgesetzlichen und fachplanerischen Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung im Bebauungsplan

Die in den Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und Umweltbelange berücksichtige wurden, sind in der folgenden Tabelle festgehalten.

Schutzgut / ThemaFachgesetz / FachplanungArt der Berücksichtigung
Mensch, GesundheitBaugesetzbuch (BauGB) Bundesimmissionsschutzgesetz Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)Verkehrstechnische Untersuchung und Mobilitätskonzept, Lärmtechnische Untersuchung, Verschattungsstudie, Erschütterungstechnische Untersuchung, EMV-Erdungs- und Streustromgutachten, Festsetzung von öffentlichen Parkanlagen
LuftLandschaftsprogramm Hamburg: Stadtklimatische Bestandsaufnahme und Bewertung Bundesimmissionsschutzgesetz 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV, Verordnung über Luftqualitätsstandard und Emissionshöchstmengen) Luftreinhalteplan HamburgFestsetzung von öffentlichen Grünflächen, Festsetzung zur Dachbegrünung
KlimaLandschaftsprogramm Hamburg: Stadtklimatische Bestandsaufnahme und Bewertung Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Baugesetzbuch (BauGB) Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)Festsetzungen zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, Dachbegrünung, Festsetzungen zur Begrünung, Festsetzung von öffentlichen Grünflächen, Anerkennung der nationalen Klimaziele
Boden / FlächeBundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) Landschaftsprogramm Hamburg Baugesetzbuch (BauGB) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Hamburger StaatsrätemodellOrientierende Bodenuntersuchungen, Bodenfunktionsbewertung, Festsetzungen zur Begrenzung der Bodenversiegelung, Festsetzung zur Dachbegrünung, Tiefgaragenbegrünung, Festsetzung eines wasser- / luftdurchlässigen Aufbaus für Geh- und Fahrwege, Terrassen sowie Parkplatzflächen, Kennzeichnung einer Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, rechnerische Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Schutzgut Boden, Festsetzung externer Ausgleichsflächen mit extensiver Bodennutzung
WasserWasserhaushaltsgesetz (WHG) Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) Regenwasserinfrastrukturanpassung (RISA Hamburg) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)Entwässerungskonzept, Festsetzung zur Rückhaltung der Niederschlagsabflüsse, Festsetzung zur Dachbegrünung, Festsetzung eines wasser-/ luftdurchlässigen Aufbaus für Geh- und Fahrwege, Terrassen sowie Parkplatzflächen, Festsetzung zur Begrenzung der Bodenversieglung
Pflanzen TiereBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VRL) Bundesartenschutzgesetz (BArtSchG) Baugesetzbuch (BauGB) Landschaftsprogramm / Arten- und Biotopschutz Hamburg Hamburger StaatsrätemodellBaumgutachterliche Untersuchungen, Biotop- und Pflanzenkartierung, Faunistische Untersuchungen, Artenschutzfachbeitrag, Festsetzung zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen / Gehölzen, Begrünungsfestsetzungen, Einhalten einer Bauzeitenregelung zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bei der Baufeldräumung, Festsetzung für Fledermauskästen, Festsetzung zum Ausschluss negativer Lichtauswirkungen auf Insekten und Fledermäuse, rechnerische Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Schutzgut Pflanzen und Tiere, planexterner Ausgleich für Eingriffe und Neuanlage von Ersatzbiotopen
Landschaft und StadtbildBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Baugesetzbuch (BauGB) Freiraumverbundsystem Hamburg Fachkarte „Grün Vernetzen“ HamburgFestsetzung von öffentlichen Grünflächen, Festsetzungen zum Erhalt und zur Anpflanzung von Bäumen / Gehölzen, Festsetzung von Begrünungsmaßnahmen Festsetzung zu maximalen Gebäudehöhen
Kultur- und sonstige SachgüterHamburgisches Denkmalschutzgesetz (HmbDSchG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)Es sind keine Denkmäler im Plangebiet vorhanden. Festsetzung der Baumreihe in der Holsteiner Chaussee

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