Planunterlagen: Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg)
Begründung
4.1. Einleitung
Grundsätzlich sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB insbesondere u.a. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Für diese Belange ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden; dabei ist die Anlage 1 zum BauGB anzuwenden. Der Umweltbericht nach § 2a BauGB dokumentiert die Umweltprüfung und dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des gesamtem umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen. Die dem Umweltbericht zu Grunde liegende Umweltprüfung beinhaltet die Inhalte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen.
4.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans
Mit dem Bebauungsplan Schnelsen 97 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer weiterführenden Schule an der Holsteiner Chaussee / am Ellerbeker Weg geschaffen werden. Der neue Schulcampus entsteht im derzeit unbebauten Innenbereich des Plangebiets. Der Siegerentwurf der Mehrfachbeauftragung sieht fünf Baukörper mit bis zu vier Geschossen vor, die sich entlang eines sogenannten Schulboulevards der Nord-Süd-Richtung des Grundstücks folgen. Weiterhin sind zwei Sporthallen sowie drei Mehrzwecksportfelder und weitere Bewegungsflächen im Außenbereich vorgesehen. Mit einem weiteren dreigeschossigen Baukörper an der Holsteiner Chaussee, der auch nicht-schulische Nutzungen aufnehmen kann, wird eine Öffnung zum Stadtteil und eine Anbindung an die Holsteiner Chaussee hergestellt. Die verkehrliche Haupterschließung mit einer Stellplatzanlage wird im Nordosten des Plangebiets an der Holsteiner Chaussee geplant, eine zusätzliche fußläufige Anbindung zum Schulgelände wird an den Ellerbeker Weg herangeführt. Die Flächen für den Schulcampus werden als Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt.
Die Wohnbebauung am Ellerbeker Weg und an der Holsteiner Chaussee wird bis auf die zwei Flurstücke zur Erschließung des Schulcampus bestandsgemäß übernommen und eine stärkere bauliche Ausnutzung durch Erhöhung der Grundflächenzahl und der zulässigen Geschosse ermöglicht.
Für die Straßenverkehrsflächen Ellerbeker Weg und Holsteiner Chaussee werden geringfügige Erweiterungen des Straßenquerschnitts vorgesehen, damit der Rad- und Fußverkehr im Hinblick auf die zukünftige schulische Nutzung im Plangebiet besser abgewickelt werden kann.
Im Nordwesten wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage (FHH)“ vorgesehen. Dem übergeordneten Freiraumverbund wird durch die zusätzliche Anlage einer „Parkanlage (FHH)“ als Grünstreifen entlang der Bahnstrecke im Osten und entlang des Schnelsener Moorgrabens im Süden entsprochen. Zum einen wird damit ein Teil einer grünen Wegeverbindung entlang der Bahnstrecke planerisch vorbereitet, die durch die Aufnahme einer Brücke über den Schnelsener Moorgraben nach Süden außerhalb des Plangebiets weitergeführt werden kann. Zum anderen wird eine landschaftliche Einbindung des Schulcampus vom Ellerbeker Weg und eine neue Durchquerung bis zur Holsteiner Chaussee im Südosten des Plangebiets über ein Geh- und Fahrrecht im Bereich der Gemeinbedarfsfläche gesichert.
Mit der nachrichtlichen Übernahme des Schnelsener Moorgrabens als Wasserfläche und Festsetzung der umliegenden Grünstrukturen als Fläche zur Regelung des Wasserabflusses im Süden des Plangebiets wird der Schnelsener Moorgraben mit seinen angrenzenden Flächen als Bereich für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser als Gewässerbiotop gesichert.
Die prägenden Bäume entlang der Holsteiner Chaussee werden mit Ausnahme zweier Bäume im Bereich der vorgesehenen Schulzufahrten planungsrechtlich durch Erhaltungsgebote gesichert.