Planunterlagen: Bergedorf119-Curslack21

Verordnung

17.

Im Gewerbegebiet ist das von den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser in offenen Gräben zu sammeln, vor Übergabe in die Retentionsteiche vorzureinigen und aus den Retentionsteichen in das angrenzende offene Grabensystem gedrosselt einzuleiten.

18.

Im Gewerbegebiet sind Fahrwege und Stellplätze sowie Flächen, auf denen Stoffe lagern, die eine Gefahr für Boden und Grundwasser darstellen (wie zum Beispiel Maschinentreibstoffe, -öle und -reinigungsmittel) in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.

19.

Im Gewerbegebiet sind mindestens 20 v.H. eines Baugrundstücks als Vegetationsflächen herzurichten und dauerhaft zu begrünen. Darüber hinaus ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen je angefangene vier Pkw-Stellplätze ein mittelkroniger Baum oder je angefangene fünf Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.

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