Planunterlagen: Bergedorf119-Curslack21

Verordnung

14.

Im Gewerbegebiet sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Lärmemissionen tags (6 bis 22 Uhr) und nachts (22 bis 6 Uhr) die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10722 Berlin, Einsichtnahmestelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv) nicht überschreiten.

TeilflächeLEK, tags (6 bis 22 Uhr)LEK, nachts (22 bis 6 Uhr)
TF156 dB(A)/m244 dB(A)/m2
TF255 dB(A)/m244 dB(A)/m2
TF355 dB(A)/m243 dB(A)/m2
TF455 dB(A)/m243 dB(A)/m2

Emissionskontingente für den Tag- und Nachtzeitraum in dB(A), Emissionshöhe 1 m

Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, vom Dezember 2006.

Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.

15.

Für die Teilflächen des Gewerbegebiets werden die festgesetzten Emissionskontingente LEK in den Richtungssektoren A bis D um folgende Zusatzkontigente erhöht.

Zusatzkontingente TF 1 in dB für den Tagzeitraum (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Nachtzeitraum (22 Uhr bis 6 Uhr), Sektorengrenzen in Grad, Nord=0° rechtsdrehend Bezugspunkt UTM: E582181.537, N5925467.135

Richtungssektor (k)Anfang in °Ende in °Zusatzkontingent LEK, zus, k
tagsnachts
A182225415
B22534348
C34313412

Zusatzkontingente TF 2 in dB für den Tagzeitraum (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Nachtzeitraum (22 Uhr bis 6 Uhr), Sektorengrenzen in Grad, Nord=0°, rechtsdrehend, Bezugspunkt UTM: E582181.537, N5925467.135

Richtungssektor (k)Anfang in °Ende in °Zusatzkontingent LEK, zus, k
tagsnachts
A182225512
B22534358
C34313516

Zusatzkontingente TF 3 in dB für den Tagzeitraum (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Nachtzeitraum (22 Uhr bis 6 Uhr), Sektorengrenzen in Grad, Nord=0°, rechtsdrehend, Bezugspunkt UTM: E582181.537, N5925467.135

Richtungssektor (k)Anfang in °Ende in °Zusatzkontingent LEK, zus, k
tagsnachts
A182225515
B225343512
C34313517

Zusatzkontingente TF 4 in dB für den Tagzeitraum (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Nachtzeitraum (22 Uhr bis 6 Uhr), Sektorengrenzen in Grad, Nord=0° rechtsdrehend Bezugspunkt UTM: E582181.537, N5925467.135

Richtungssektor (k)Anfang in °Ende in °Zusatzkontingent LEK, zus, k
tagsnachts
A182225512
B225343512
C34313517

Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, vom Dezember 2006.

Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.

16.

Im Gewerbegebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen sowie Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.

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