Planunterlagen: Eppendorf3
Begründung
5.5.1 Niederschlagswasser
Das anfallende Niederschlagswasser darf gemäß Vorgabe der Hamburger Stadtentwässerung in das vorhandene Mischwassersiel eingeleitet werden. Die maximale Einleitung von Niederschlagswasser wurde durch die Hamburger Stadtentwässerung für das Plangebiet auf max. 28 l/s begrenzt. Bei Aufteilung der Menge auf die in der Goernestraße und Knauerstraße vorhandenen Siele ist zu beachten, dass von der Gesamtmenge (28 l/s) nur max. 15 l/s in das Mischwassersiel in der Knauerstraße eingeleitet werden dürfen. Die Berücksichtigung dieser Begrenzungen stellt eine genehmigungskonforme Einleitung grundsätzlich sicher und kann daher als Mindestanforderung betrachtet werden.
Im Jahr 2009 wurde das Gemeinschaftsprojekt „RegenInfraStrukturAnpassung“ (RISA) ins Leben gerufen, das von der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit Hamburg Wasser entwickelt wurde. Ziel des Projekts ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Regenwassermanagements sowie die Förderung einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung für Hamburg. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verfolgt gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 22. Dezember 2023, das wasserwirtschaftliche Ziel, Niederschlagswasser, das auf privaten Grundstücks- und Dachflächen anfällt, möglichst vor Ort zu versickern. Ist eine Versickerung, z.B. bei hoher Verschmutzung nicht möglich, soll das Oberflächenwasser nur gedrosselt über die vorhandenen Regenwassersiele in die an das Plangebiet anschließenden Siele eingeleitet werden.
Zur Prüfung dieser Anforderungen wurde eine Machbarkeitsstudie zum Regenwassermanagement erstellt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass eine ordnungsgemäße Entwässerung auch bei vollständiger Ausnutzung der planungsrechtlichen Festsetzungen sichergestellt werden kann. Dabei wurden verschiedene Maßnahmen untersucht, die im weiteren Verfahren (Genehmigungsprozess, städtebaulicher Vertrag) berücksichtigt werden, u. a.:
- Retentionsgründach
- Retentionsmulde im Innenhof
- Regenrückhaltungsmaßnahmen
- Offenporige Beläge in nicht unterbauten Bereichen
- Drosseleinrichtung
Fassadenbegrünungsmaßnahmen, Baumrigolen und Tiefbeete, Retentionsbeläge und eine Regenwassernutzungsanlage werden empfohlen. Aufgrund des Gefährdungspotenzials durch Starkregen und Hochwasser sind zudem Objektschutzmaßnahmen erforderlich.
Diese Maßnahmen werden im Rahmen des nachgelagerten Genehmigungsverfahrens konkretisiert und über einen städtebaulichen Vertrag gesichert. Für die Grundstücke Knauerstraße 1 und Goernestraße 9, für die derzeit keine Entwicklungsabsichten bekannt sind, werden keine vertraglichen Regelungen vorgesehen. Die Machbarkeitsstudie zeigt jedoch auch für diese Flächen grundsätzlich geeignete Potenziale und Möglichkeiten der Regenwasserbewirtschaftung auf, die bei einer späteren Entwicklung berücksichtigt werden können.
5.5.2 Schmutzwasser
Das Plangebiet ist bereits heute vollständig erschlossen. Zusätzlich anfallendes Schmutzwasser kann über die vorhandenen Siele abgeleitet werden.