Eppendorf3
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Bezirksamt Hamburg-NordPlanungsanlass
WICHTIG: Bei dem Verfahren "Eppendorf 3" handelt es sich um einen sektoralen Bebauungsplangemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB). Anders als es der Name vermuten lässt, handelt es sich dabei nicht um einen traditionellen Bebauungsplan. Der sektorale Bebauungsplan oder auch „Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung“ dient ausschließlich der Wohnraumschaffung und kann deswegen nur begrenzt Festsetzungen treffen. Anders als beim traditionellen Bebauungsplan kann dementsprechend nicht auf den sog. „Festsetzungskatalog“ von § 9 Abs.1 BauGB zurückgegriffen werden. Abweichend besteht über sektorale Bebauungspläne aber die Möglichkeit, eine verpflichtende Umsetzung von sozialgefördertem Wohnraum festzusetzen.
Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst Grundstücke an der Goernestraße sowie den Eckbereich an der Knauerstraße im Stadtteil Eppendorf. Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zur U-Bahnhaltestelle Kellinghusenstraße sowie zum Holthusenbad.
Der zugrundeliegende Baustufenplan sieht hier "W2o" vor. Eine zweigeschossige, offene Bauweise entspricht jedoch nicht der vorhandenen Bebauung des Umfelds und der gewünschten städtebaulichen Struktur am Standort. Vor diesem Hintergrund schafft der sektorale Bebauungsplan Eppendorf 3 nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ortsangemessene Nachverdichtung. Gleichzeitig wird von der Möglichkeit des sektoralen Bebauungsplans Gebrauch gemacht, die GrundstückseigentümerInnen zur Umsetzung von sozial gefördertem Wohnraum zu verpflichten. Das Verfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Ansprechperson
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Abteilung Bebauungsplanung
Carolin Dachner
Tel. + 49 40 42804-6025
E-Mail: carolin.dachner@hamburg-nord.hamburg.de
Aktuelle Mitteilungen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Zum Entwurf des Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung Eppendorf 3 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) mit seiner Begründung (sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen) vom 24.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr sowie freitags jeweils zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt:
Bezirksamt Hamburg-Nord
Foyer
Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg.
Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) übermittelt werden über „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-undlandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.