Eppendorf3
Verfahrensschritt
Bearbeitung 2Zeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Bezirksamt Hamburg-NordPlanungsanlass
WICHTIG: Bei dem Verfahren "Eppendorf 3" handelt es sich um einen sektoralen Bebauungsplangemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB). Anders als es der Name vermuten lässt, handelt es sich dabei nicht um einen traditionellen Bebauungsplan. Der sektorale Bebauungsplan oder auch „Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung“ dient ausschließlich der Wohnraumschaffung und kann deswegen nur begrenzt Festsetzungen treffen. Anders als beim traditionellen Bebauungsplan kann dementsprechend nicht auf den sog. „Festsetzungskatalog“ von § 9 Abs.1 BauGB zurückgegriffen werden. Abweichend besteht über sektorale Bebauungspläne aber die Möglichkeit, eine verpflichtende Umsetzung von sozialgefördertem Wohnraum festzusetzen.
Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst Grundstücke an der Goernestraße sowie den Eckbereich an der Knauerstraße im Stadtteil Eppendorf. Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zur U-Bahnhaltestelle Kellinghusenstraße sowie zum Holthusenbad.
Der zugrundeliegende Baustufenplan sieht hier "W2o" vor. Eine zweigeschossige, offene Bauweise entspricht jedoch nicht der vorhandenen Bebauung des Umfelds und der gewünschten städtebaulichen Struktur am Standort. Vor diesem Hintergrund schafft der sektorale Bebauungsplan Eppendorf 3 nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ortsangemessene Nachverdichtung. Gleichzeitig wird von der Möglichkeit des sektoralen Bebauungsplans Gebrauch gemacht, die GrundstückseigentümerInnen zur Umsetzung von sozial gefördertem Wohnraum zu verpflichten. Das Verfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Ansprechperson
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Abteilung Bebauungsplanung
Carolin Dachner
Tel. + 49 40 42804-6025
E-Mail: carolin.dachner@hamburg-nord.hamburg.de
Aktuelle Mitteilungen
Feststellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der oben genannte Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung ist festgestellt worden und in Kraft getreten.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird der Bebauungsplan Eppendorf von 1908 aufgehoben. Der Baustufenplan Eppendorf vom 14.01.1955 wird im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung aufgehoben.
Unterlagen zum Bebauungsplan (Verordnung, Planzeichnung, Begründung) sind im Internet im „Planportal“ unter der Adresse https://www.hamburg.de/planportal abrufbar.
Link zum Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt: https://www.luewu.de/gvbl/ausgabe-nr-15-vom-15-05-2026-seiten-135-138-groesse-250-kb/
Link zur Verordnung und Planzeichnung: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Eppendorf3.pdf
Link zur Begründung: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Eppendorf3.pdf
Hinweis: In „Bauleitplanung online“ ist das Bauleitplanverfahren somit aus Sicht des Verfahrensträgers abgeschlossen und wird in absehbarer Zeit aus dem Online-Dienst entfernt.