Planunterlagen: Eppendorf3

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.9 Abwägungsergebnis

Die Aufstellung des sektoralen Bebauungsplans Eppendorf 3 ist erforderlich, um in integrierter Siedlungslage im Rahmen der Innenentwicklung dringend benötigten Wohnraum, einschließlich sozial geförderter Wohnungen, bereitzustellen. Damit wird den städtebaulichen Zielen einer flächensparenden, nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB entsprochen.

Durch die Planung erfolgt eine maßvolle Nachverdichtung innerhalb einer bestehenden Blockrandstruktur auf überwiegend bereits versiegelten oder überbauten Grundstücksteilen. Ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft ist nicht gegeben. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes, wurden im Rahmen der Planung angemessen berücksichtigt. Durch den Erhalt und die qualitative Aufwertung von Freiflächen im Innenhof wird zudem den Anforderungen an den Bodenschutz entsprochen.

Die vorhandenen Altlasten wurden untersucht; verbleibende Belastungen können im Zuge der späteren Bauausführung durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind somit gewährleistet.

Nachbarliche Belange werden durch die Planung nicht unzumutbar beeinträchtigt. Die Art der Nutzung (Wohnnutzung) bleibt erhalten, die Maßstäblichkeit der Neubauten orientiert sich an der vorhandenen gründerzeitlichen Bebauung. Zudem eröffnen die bauordnungsrechtlichen Verfahren weitere Möglichkeiten, dem Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO, § 22 BauNVO) angemessen Rechnung zu tragen.

Etwaige Veränderungen bei der Besonnungsdauer infolge der geplanten Bebauung wurden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Aufgrund der innerstädtischen Lage, der städtebaulichen Zielsetzung zur Schließung des Blockrands sowie des dringenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum sind diese Veränderungen als hinnehmbar einzustufen. Die Einhaltung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen zur umliegenden Wohnbebauung sowie die Einfügung der Neubebauung in die vorhandene städtebauliche Maßstäblichkeit sprechen dafür, dass keine unzumutbaren Zustände im Sinne des Rücksichtnahmegebots zu erwarten sind. Vor dem Hintergrund der Gesamtumstände ist von der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse auszugehen.

Die verkehrliche Erschließung ist über die bestehenden Straßen Goernestraße und Knauerstraße gesichert; ein Ausbau ist nicht erforderlich. Nennenswerte Veränderungen der Verkehrsbelastung sind durch die geplante Nachverdichtung nicht zu erwarten.

Die Festsetzungen des sektoralen Bebauungsplans tragen darüber hinaus zur Effizienz der öffentlichen Infrastruktur bei: Durch die städtebauliche Nachverdichtung wird die Auslastung bestehender Versorgungs- und Erschließungseinrichtungen verbessert, ohne dass erheblicher zusätzlicher Flächenverbrauch erforderlich ist. Die Ausweisungen zum Maß der baulichen Nutzung fördern ein flächeneffizientes, kompaktes Bauen. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele geleistet, da bei höherer Bevölkerungsdichte der CO₂-Ausstoß pro Kopf sinkt und zusätzliche klimaschädliche Lock-In-Effekte, etwa die verstärkte Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr, vermieden werden.

Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sind die Festsetzungen des sektoralen Bebauungsplans als angemessen und verhältnismäßig zu bewerten. Unverhältnismäßige Eingriffe oder eine fehlerhafte Gewichtung wesentlicher Belange liegen nicht vor.

5.10 Nachrichtliche Übernahmen

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans finden keine nachrichtlichen Übernahmen statt.

5.11 Kennzeichnungen

Der katastermäßige Bestand wird entsprechend der ALKIS als Kennzeichnung dargestellt.

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: