1. Anlass der Planung
Für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) wird in den kommenden Jahren ein Anstieg der absoluten Bevölkerungszahl erwartet1. Gleichzeitig führen sowohl der steigende Wohnflächenbedarf pro Person2 als auch die zunehmende Anzahl an Einpersonenhaushalten3 zu einer anhaltend hohen Nachfrage nach neuen, vielfältigen und bezahlbaren Wohnraumangeboten, insbesondere in zentral gelegenen und gut an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebundenen Stadtteilen. Vor diesem Hintergrund kommt der Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten eine zentrale Bedeutung für eine vorausschauende, nachhaltige Stadtentwicklung in Hamburg zu.
Im Rahmen des „Vertrags für Hamburg“ hat der Senat das politische Ziel formuliert, zukünftig jährlich mindestens 10.000 zusätzliche Wohneinheiten im Stadtgebiet zu genehmigen. Davon entfallen auf den Bezirk Hamburg-Nord jährlich rund 1.200 genehmigungspflichtige Wohneinheiten. Über den sogenannten „Drittelmix“ ist sicherzustellen, dass ein Drittel der neu geschaffenen Wohneinheiten als sozial geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen errichtet wird. Die derzeitige Regierungskoalition hält an diesen wohnungspolitischen Zielsetzungen grundsätzlich fest.
Aufgrund der hohen Wohnungsnachfrage in Hamburg und der begrenzten Flächenverfügbarkeit innerhalb des Stadtstaates stellen die Innenentwicklung sowie die Weiterentwicklung des Gebäudebestands zentrale Instrumente zur Bereitstellung von Neubauflächen dar. Der Bezirk Hamburg-Nord gehört flächenmäßig zu den kleinsten Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg und kann aufgrund verschiedener räumlicher Alleinstellungsmerkmale innerhalb seiner bestehenden administrativen Grenzen kaum weitere Freiflächen für den Wohnungsbau mobilisieren. Großflächige integrierte Areale, wie beispielsweise der Stadtpark, der Flughafen oder der Ohlsdorfer Friedhof, stehen aufgrund ihrer übergeordneten wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und naturräumlichen Funktionen für eine Wohnbebauung nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund kommt punktuellen Maßnahmen der Innenentwicklung und der Nachverdichtung bestehender Stadtquartiere im Bezirk Hamburg-Nord eine besondere Bedeutung zu, um dem langfristigen Bedarf an zusätzlichen Wohnraumangeboten zu entsprechen und auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen im sozial geförderten Wohnungsbau zu kompensieren. Der Bezirk folgt damit dem Leitprinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, wie es auch durch den Bundesgesetzgeber vorgesehen ist.
Mit dem Bebauungsplanverfahren Eppendorf 3 werden Grundstücke der Goernestraße sowie ein Grundstück an der Knauerstraße im Stadtteil Eppendorf überplant. Ziel ist es, entsprechend den bezirks- und landespolitischen Entwicklungszielen, eine standortangemessene Nachverdichtung zu ermöglichen sowie dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen und die soziale Durchmischung des Stadtteils zu fördern. Zu diesem Zweck wird von dem Instrument „Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung“ („sektoraler Bebauungsplan“) gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB) Gebrauch gemacht, der mit dem sog. „Baulandmobilisierungsgesetz“ 2021 eingeführt worden ist. Über dieses Instrument lassen sich in einem Bebauungsplan Regelungen zur verpflichtenden Umsetzung von sozial geförderten Wohneinheiten und ergänzend zum Maß der baulichen Nutzung für im Zusammenhang bebaute Ortsteile gemäß § 34 BauGB aufstellen. In Hamburg lässt sich dieses Instrument gemäß § 246 Abs. 6 BauGB auch in Bereichen anwenden, für die Baustufenpläne Gültigkeit haben.
Das derzeit geltende Planrecht weist im Geltungsbereich des sektoralen Bebauungsplans Eppendorf 3 eine zweigeschossige, offene Wohnbebauung aus. Diese Festsetzungen entsprechen nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Entwicklungszielen für diesen Stadtraum. Ziel der Planung ist es, eine Nachverdichtung in geschlossener Bauweise zu ermöglichen, die sich an der bestehenden Bebauung entlang der Goernestraße, der Knauerstraße sowie der umgebenden Baublöcke orientiert. Zugleich soll sich die Gebäudehöhe im Plangebiet an der angrenzenden Bestandsbebauung (fünf Vollgeschosse) ausrichten. Durch die geplante Anpassung wird ein Beitrag zur „Stadtreparatur“ geleistet. Die angestrebte städtebauliche Dichte fügt sich in die bestehende Umgebung ein und trägt zur maßvollen Weiterentwicklung des Quartiers bei.
Die in den Geltungsbereich eingefasste Fläche weist aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zu Verwaltungs-, Dienstleistungs-, Naherholungs-, Gastronomie- und Einzelhandelsangeboten sowie einem guten Anschluss an das Schnellbahn- und Veloroutennetz eine hohe Lagegunst auf. Angesichts des übergeordneten stadtentwicklungspolitischen Senatsziels von „Mehr Stadt in der Stadt“ zur Entwicklung urbaner Qualitäten, der Leitlinien zur verträglichen Nachverdichtung „Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ sowie der erheblichen Anzahl an auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen bis 2030 besteht gleichzeitig ein besonderes städtebauliches Interesse an der Umsetzung der Planungsziele des sektoralen Bebauungsplans Eppendorf 3.