Suelldorf23-Iserbrook27
Verfahrensschritt
Öffentliche AuslegungZeitraum
Noch 19 Tage –Institution
Bezirksamt AltonaPlanungsanlass
Das Bezirksamt Altona hat für die Aktivierung von Nachverdichtungspotenzialen zur Förderung des Wohnungsbaus konkret untergenutzte Bereiche entlang der Hauptverkehrsstraßen, darunter die B431 im Fokus. Entsprechende Voruntersuchungen wurden bereits im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 2017 – Teil II „Aktivierung von Entwicklungspotenzialen entlang vielbefahrener Straßen/Magistralen“ durchgeführt.
Ansprechperson
Stadtplanung:
Marco Tschubel
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Jessenstraße 1-3
22767 Hamburg
Tel.: 040/428 11-6219
E-Fax: 040/42790-2617
E-Mail: marco.tschubel@altona.hamburg.de
Landschaftsplanung:
Volker Lehmberg
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Jessenstraße 4
22767 Hamburg
Tel.: 040/428 11-6013
E-Fax: 040/42790-2617
E-Mail: volker.lehmberg@altona.hamburg.de
Aktuelle Mitteilungen
Bebauungsplan Sülldorf23-Iserbrook27 – Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Das Bezirksamt Altona hat beschlossen, für den Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf23-Iserbrook27 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), durchzuführen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung mit Wohnnutzung geschaffen werden. In diesem Zuge soll ein Beitrag zur Wohnraumschaffung entsprechend dem Teil II des Wohnungsbauprogramms Altona 2017 „Aktivierung von Entwicklungspotenzialen entlang vielbefahrener Straßen/Magistralen“ geleistet werden.
Der Flächennutzungsplan (F04/18, „Mischnutzung nördlich Sülldorfer Landstraße in Sülldorf“) sowie das Landschaftsprogramm (L04/18, „Mischnutzung nördlich Sülldorfer Landstraße in Sülldorf“) werden in Parallelverfahren geändert.
Der Entwurf des Bebauungsplans Sülldorf 23-Iserbrook27 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) und seine Begründung, die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden in der Zeit vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen, die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) im Bezirksamt Altona, Technisches Rathaus, Foyer des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (V. Obergeschoss), Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt zu den folgenden Dienstzeiten: montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum veröffentlichten bzw. ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.
Begründung zum Bebauungsplan Sülldorf23-Iserbrook27
FNP-Änderung F04/18
LaPro-Änderung L04/18
Unterlagen zur Landschaftsprogrammänderung L04/18
(Umweltrelevante) Fachgutachten
Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen
Hier finden Sie
die eingegangen umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit
die Niederschriften mit umweltrelevanten Inhalten im Rahmen der Grobabstimmung, des Scopings, der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) sowie des Arbeitskreises I