Suelldorf23-Iserbrook27

Aktuelle Mitteilung

Bebauungsplan Sülldorf23-Iserbrook27 – Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Das Bezirksamt Altona hat beschlossen, für den Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf23-Iserbrook27 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), durchzuführen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung mit Wohnnutzung geschaffen werden. In diesem Zuge soll ein Beitrag zur Wohnraumschaffung entsprechend dem Teil II des Wohnungsbauprogramms Altona 2017 „Aktivierung von Entwicklungspotenzialen entlang vielbefahrener Straßen/Magistralen“ geleistet werden.

Der Flächennutzungsplan (F04/18, „Mischnutzung nördlich Sülldorfer Landstraße in Sülldorf“) sowie das Landschaftsprogramm (L04/18, „Mischnutzung nördlich Sülldorfer Landstraße in Sülldorf“) werden in Parallelverfahren geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplans Sülldorf 23-Iserbrook27 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) und seine Begründung, die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden in der Zeit vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen, die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) im Bezirksamt Altona, Technisches Rathaus, Foyer des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (V. Obergeschoss), Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt zu den folgenden Dienstzeiten: montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum veröffentlichten bzw. ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.