3.2.6. Altlastenverdächtige Flächen
Im Geltungsbereich liegen keine Hinweise auf Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen vor.
Im Geltungsbereich liegen keine Hinweise auf Altlasten oder altlastenverdächtige Flächen vor.
In Hamburg ist eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins von Kampfmitteln im Bo- den aus der Zeit des II. Weltkrieges gegeben.
Es gilt die Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) in der Fassung vom 23. Dezember 2025 (HmbGVBl. S. 851).
Eine Gefahrenerkundung / Luftbildauswertung vom 08. Mai 2019 ergab, dass auf der Fläche keine Hinweise auf Bombenblindgänger oder vergrabene Kampfmittel bestehen. Nach heutigem Kenntnisstand kann daher im Plangebiet das Vorhandensein von Kampfmitteln aus dem
II. Weltkrieg ausgeschlossen werden. Die Fläche wird nicht als Verdachtsfläche gemäß § 1 Absatz 4 KampfmittelVO (Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel) eingestuft. Dennoch wird empfohlen, vor Baubeginn eine Gefahrenerkundung durchzuführen, da seit 2019 neuere Informationen zum Vorhandensein von Kampfmitteln vorliegen können.