Planunterlagen: Kirchwerder34

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1. Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne

3.3.1.1. Bündnis für das Wohnen und ‘Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau’

Nach aktuellen Prognosen wird die Bevölkerung Hamburgs bis 2035 um knapp 150.000 Personen auf über 2 Millionen anwachsen. Der Wohnungsbedarf ist weiterhin vorhanden und spürbar. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat das Ziel, den Wohnungsbau zu aktivieren und zu stärken, um für den prognostizierten Zuwachs an Haushalten ein adäquates Wohnungsangebot bereitzustellen. Ziel ist unter anderem die Realisierung von Wohnungen in nachgefragten, bereits erschlossenen Lagen. Zusätzlich soll das Flächenpotenzial für den Wohnungsbau erweitert und z.B. durch Schaffung von neuem Planrecht mobilisiert werden.

Um die anhaltende Nachfrage nach Wohnraum zu befriedigen, hat der Senat im Jahr 2011 das ‘Bündnis für das Wohnen’ initiiert und im Jahr 2016 fortgeschrieben, um gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft konsequent Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren und jährlich Baugenehmigungen für 10.000 neue Wohnungen zu erteilen.

Am 22. Juni 2021 haben Hamburg und die Wohnungsbauverbände die seit 2011 bestehende Vereinbarung zum Wohnungsneubau in Hamburg erneuert. Darauf aufbauend wurde auch der zwischen dem Senat und den sieben Hamburger Bezirken geschlossene ‘Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau’ unterzeichnet und damit die seit 2011 begonnene Zusammenarbeit zur Verstärkung des Wohnungsbaus in Hamburg fortgeführt. Zentrales Ziel des Vertrages ist es, jährlich 10.000 Wohnungen zu genehmigen, von denen bei der Schaffung von neuem Planungsrecht mindestens 35 % im Segment des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus entstehen sollen.

3.3.1.2. Wohnungsbauprogramm 2022 – Bezirk Bergedorf

Der Bezirk Bergedorf ist in Hamburg der Bezirk mit dem drittgrößten relativen Einwohnerzuwachs. Um die Wohnungsbauziele zu konkretisieren, schreibt der Bezirk Bergedorf kontinuierlich das Bergedorfer Wohnungsbauprogramm fort. Hiermit wird angestrebt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jährlich mindestens 800 Wohnungen genehmigt werden können. Dieser Bebauungsplan kann einen Beitrag zu diesem Ziel leisten, indem er die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von neuen Wohnungen im Bereich südlich des Wohngebiets Karkenland schafft.

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