Planunterlagen: Kirchwerder34

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1.3. Hamburger Klimaplan

Der Hamburger Klimaplan bildet zusammen mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz den zentralen klimapolitischen Rahmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Klimaschutzziele wurden in den vergangenen Jahren fortgeschrieben. Mit der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans und der Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes wurde das Ziel festgelegt, die CO₂-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren. Infolge des Volksentscheids „Hamburger Zukunftsentscheid“ vom 12. Oktober 2025 und der anschließenden Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes gilt seit November 2025 das Ziel, in Hamburg spätestens bis 2040 Netto-CO₂-Neutralität herzustellen.

3.3.1.4. Gründachstrategie für Hamburg

Im Rahmen des Planverfahrens ist die ‘Gründachstrategie für Hamburg’ (Drucksache 20/11432) zu berücksichtigen, gemäß der das Leitbild besteht, dass mindestens 70 Prozent der Neubauten mit Flachdach oder flachgeneigten Dächern sowie Flachdächer, für die eine Sanierung vor- gesehen ist, begrünt werden. Damit soll insbesondere das Wassermanagement verbessert und eine Anpassung an den Klimawandel gewährleistet werden.

3.3.1.5. Vertrag für Hamburgs Stadtgrün

Im ‘Vertrag für Hamburgs Stadtgrün’ vom 22. Juni 2021 (Senatsdrucksache 21/01547) verpflichten sich die Hamburger Behörden, die Bezirke und die öffentlichen Unternehmen zum Schutz und Weiterentwicklung des Stadtgrüns bei gleichzeitiger Siedlungsentwicklung. Der Vertrag ist Teil der Einigung, die die Bürgerschaft 2019 mit der vom NABU initiierten Volksinitiative ‘Hamburgs Grün erhalten’ geschlossen hat (Drs. 21/16980). Diese hat zum Ziel, die Naturquantität und -qualität in Hamburg zu erhalten und zu entwickeln. Flächen des Grünen Netzes innerhalb der Inneren Stadt bis einschließlich des 2. Grünen Ringes sind von Bebauung freizuhalten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans tangiert weder den 2. Grünen Ring noch das Grüne Netz.

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