Planunterlagen: Kirchwerder34

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1. Raumordnung und Landesplanung

3.1.1. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ‘Bauflächen mit Dorf- oder Wohngebietscharakter’ dar. Die Straße Kirchenheerweg ist als ‘Sonstige Hauptverkehrsstraße’ dargestellt.

3.1.2. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz (AuBS)

Das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) mit seiner 155. Änderung stellt für den Geltungsbereich das Milieu ‘Gartenbezogenes Wohnen’ dar. Der Kirchenheerweg ist als Milieu ‘Sonstige Hauptverkehrsstraße’ dargestellt und mit der milieuübergreifenden Funktion ‘Einbinden der Hauptverkehrsstraße’ in Bezug auf das Landschaftsbild überlagert. Das Plangebiet liegt in der Östlichen-Elbtal-Landschaftsachse.

In der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist für das Plangebiet Biotopentwicklungsraum 11a ‘Offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen’ dargestellt. Südöstlich des Plangebiets ist ein Landschaftsschutzgebiet sowie eine geplante Fläche des Biotopverbunds dargestellt. Der Kirchenheerweg wird als Biotopentwicklungsraum 14e ‘Hauptverkehrsstraße’ sowie als vorrangiger Prüfbereich zur Verringerung von Barrierewirkungen dargestellt.

In der Fachkarte ‘Flächenhafte Biotope, weitere Biotope’ wird das Plangebiet als ‘Grünland’, ‘Landwirtschaft’ sowie als ‘Ruderalbiotope’ dargestellt.

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