Planunterlagen: Kirchwerder34
Begründung
3.2.1. Bestehende Bebauungspläne
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Baustufenplans Bergedorf Blatt IV, erneut festgestellt am 14. Januar 1955, zuletzt geändert am 20. November 1956. Dieser setzt ein Außengebiet fest. Da es sich hierbei nicht um eine wirksame Festsetzung handelt, ist das Plangebiet zur Zeit noch auf der Grundlage von §§ 34 und 35 BauGB als Innenbereich und Außenbereich zu bewerten.
3.2.2. Besonderer Artenschutz
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind bei der Umsetzung des Vorhabens die Vorschriften für besonders und streng geschützte Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 29. März 2026 (BGBl. I Nr. 87 S. 1, 4) in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92) zu beachten. In Bezug auf die Belange des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG sind die Arten des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und die geschützten Vogelarten nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) zu betrachten.