Planunterlagen: Farmsen-Berne40

Verordnung

Nr. 8

In dem allgemeinen Wohngebiet WA1 sind die Außenwände von Hauptanlagen in rotem bis rotbraunem, grauen bis gelbgrauem oder grauen bis anthrazitfarbenem Klinker auszuführen. Andere Materialien und Farben können in untergeordnetem Umfang zugelassen werden.

Nr. 9

In den allgemeinen Wohngebieten sind Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen ausschließlich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen zulässig.

Nr. 10

Die festgesetzten Geh-, und Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche dem allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten wird. Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Flächen für Geh-, und Fahr- und Leitungsrechte können zugelassen werden.

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