Planunterlagen: Farmsen-Berne40

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4. Angaben zum Bestand

Stadträumliche Lage

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Stadtgebietsrand der Freien und Hansestadt Hamburg. Es umfasst eine Fläche von rund 78,46 ha und ist im Stadtteil Farmsen-Berne im Bezirk Wandsbek zu einem Großteil auf dem Gelände des (ehemaligen) Berufsförderungswerkes gelegen. Es umfasst die Flurstücke 116 (teilweise), 2704, 3788 (teilweise), 4337, 4371, 5329, 5374, 5375, 5379, 5381, 5508, 5536, 5537, 5542, 5556, 5557, 5558, 5584, 5585, 5586, 5587, 5680, 5681, 5682, 5683, 5684, 5685, 5711, 5712, 5713, 5714, 5715, 5716, 5719, 5720, 5721, 5722, 5723, 5724, 5725, 5726, 5727, 5728, 5729, 5730, 5731, 5732, 5733, 5734, 5735, 5736, 5737, 5738, 5739, 5740, 5741, 5742 und 5743 der Gemarkung Farmsen des Bezirks Wandsbek.

Gebäudebestand und Nutzungen

Das Plangebiet war über einen langen Zeitraum von der Belegung der Flächen zum Betrieb des Berufsförderungswerkes geprägt. In den vergangenen Jahren wurden Teile des Plangebietes bereits einer neuen Nutzung zugeführt, sodass das Gelände eine heterogene Struktur hinsichtlich der Gestaltung der Bebauung, ihrer Gebäudehöhen sowie des Baualters aufweist.

Das Gebäude der Kindertagesstätte am Swebengrund ist ein- bis zweigeschossig und besteht aus mehreren, miteinander verbundenen Gebäudeabschnitten. In nordöstlicher Richtung der Kindertagessstätte Swebengrund befindet sich auf dem Gelände des Berufsförderungswerkes ein neungeschossiges Wohnhochhaus, welches sich durch seine Gebäudehöhe klar von der restlichen Bebauung im Plangebiet abhebt. Es diente ehemals der Unterbringung von Internatsbesuchern und wird jetzt zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung genutzt.

Unmittelbar nördlich anschließend befindet sich „Haus E“ des Berufsförderungswerkes mit sieben Geschossen, welches gegenwärtig weiterhin zu Bildungszwecken genutzt wird. Das Gebäude wurde im Jahr 2023 in Richtung Osten um einen Anbau erweitert. Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gebäudekomplex des ehemaligen Berufsförderungswerkes mit 2 bis 14 Geschossen, welches im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes vollständig zurückgebaut werden soll. Neben Bildungsräumlichkeiten sind hier ein Schwimmbad sowie eine gemeinnützige Einrichtung beherbergt.

In dem Gebäude Marie-Bautz-Weg 11 befinden sich derzeit die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Vereine wie die Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. sowie das Landesjugendwerk der AWO Hamburg e.V. Die Kindertagesstätte „Mouse House“ befindet sich derzeit im Gebäude Marie-Bautz-Weg 13. Beide Gebäude sollen im Zuge des Vorhabens abgerissen und durch Wohnbebauung ersetzt werden. Für ein Großteil der vorhandenen sozialen Nutzungen sollen in den Erdgeschossen im zentralen Bereich des Wohngebietes Flächen vorgehalten werden.

Der westliche Teil des Plangebietes um den Anneliese-Tuchel-Weg wurde bereits durch Neubauwohnungen in einer fünfgeschossigen Zeilenbebauung überplant, die sich in die Umgebung westlich des Plangebietes städtebaulich einfügt. Nördlich des Marie-Bautz-Weges liegt mit dem Landesjugendwerk eine weitere öffentliche Einrichtung.

Räumliches Umfeld

Die westliche sowie südliche Umgebung des Plangebietes ist ausschließlich durch Wohnbebauung geprägt. Hierbei handelt es sich um zweigeschossige Zeilenbauten der denkmalgeschützten Siedlung „Gartenstadt Farmsen“ mit privaten Gartenflächen. In einem der Gebäude am Swebengrund befindet sich ein Sanitätshaus.

Östlich des Plangebietes verläuft eine U-Bahn-Trasse mit mehreren Abstellgleisen und einer Werkstatt für die Züge. Westlich des Bahndamms verläuft eine öffentliche Grünwegeverbindung, die unter anderem an den U-Bahnhof Farmsen und das Einkaufszentrum „EKT Farmsen“ anbindet. Am nordöstlichen Rand schließt das Gelände der Erich Kästner Schule sowie der Beruflichen Schule Farmsen an. Nahe der Hochbahn befinden sich darüber hinaus einzelne Wohnhäuser mit acht Geschossen. Weitere Wohnbebauung sowie das Internat des Berufsförderungswerkes befinden sich nordwestlich des Plangebietes. Bei der Anlage des ehemaligen Pflegeheims Farmsen (historische Gebäude und Freiflächen) nördlich des Plangebiets handelt es sich gemäß § 4 DSchG um ein geschütztes Denkmalensemble. In den Jahren 1903 und 1904 entstanden dort die ersten Gebäude der Zweigstelle des Barmbeker „Werk- und Armenhauses“ in der Oberaltenallee. Das Ensemble umfasst in zeittypischer Formsprache errichtete Unterbringungs-, Versorgungs- und Verwaltungsbauten sowie dazugehörige Grünflächen und eine von Norden nach Süden verlaufende Allee.

Im weiteren Nahbereich des Plangebietes befinden sich Bildungs- und Sozialeinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Altersheime, Seniorentreffs und Kirchen. Nordwestlich sind in fußläufiger Erreichbarkeit Sportplätze gelegen. Gegenüber der U-Bahn-Station Farmsen befindet sich ein Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter).

Freiraumstrukturen und Topographie

Das Plangebiet weist aufgrund der Vornutzung im Rahmen des Betriebs des Berufsförderungswerkes einen hohen Versiegelungsgrad auf. Zusammenhängende, größere Freiräume sind mit Ausnahme der östlich gelegenen öffentlichen Grünfläche im Bestand nicht vorhanden. Die Vegetation ist auf der öffentlichen Grünfläche am östlichen Gebietsrand am dichtesten ausgeprägt, sodass eine abschirmende Funktion gegenüber der Bahntrasse entsteht. Auch im südlichen Bereich im Umfeld der Kindertagesstätte ist der Grünanteil flächig vorhanden, sodass die Gebietsarten räumlich voneinander getrennt werden.

Das Höhenniveau des Geländes liegt bei etwa 21,7 m über NHN im Osten und steigt in Richtung Westen auf bis zu 26,3 m über NHN an. Entlang des Bahndammes verläuft eine steile Böschung in Richtung der Bahnschienen.

Erschließung

Über die August-Krogmann-Straße und den daran anschließenden und zu verlängernden Marie-Bautz-Weg sowie Anneliese-Tuchel-Weg wird die Wohnbebauung für den Kfz-Verkehr erschlossen. Beide Straßen münden jeweils in eine Wendeanlage. Über den Marie-Bautz-Weg gelangt man ebenso zu den weiterhin genutzten Flächen des Berufsförderungswerkes. Die Kindertagesstätte ist von Süden aus über die Straße Swebengrund zugänglich.

Auf der August-Krogmann-Straße beläuft sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, während auf dem Marie-Bautz-Weg, dem Anneliese-Tuchel-Weg und dem Swebengrund ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Öffentliche Besucherparkstände befinden sich westseitig der August-Krogmann-Straße, beidseitig am Marie-Bautz-Weg und am Anneliese-Tuchel-Weg. Darüber hinaus prägen im Bestand umläufig des Hauptkomplexes des ehemaligen Berufsförderungswerks offene Stellplatzanlagen das Erscheinungsbild.

In einer fußläufigen Erreichbarkeit von rund zehn Minuten befindet sich südlich die U-Bahn-Station Farmsen. Über die U-Bahn-Linie U1 besteht eine Verbindung nach Wandsbek und die Innenstadt. Zum Hamburger Hauptbahnhof gelangt man über diese Linie in 20 Minuten.

Durch mehrere Linien frequentierte Bushaltestellen sind nahe der Station sowie nördlich der Kreuzung zwischen August-Krogmann-Straße und Marie-Bautz-Weg gelegen. Bei letzterer bemisst sich die fußläufige Erreichbarkeit auf vier Minuten.

Über den Hermelinweg kann die nördlich des Plangebietes und entlang der Straße Neusurenland verlaufende städtische Veloroute 14 erreicht werden. Beidseitig des Berner Heerwegs, östlich des Bahndamms verlaufend befinden sich die Radrouten 6 und 14. Entlang des Bahndamms verläuft die Freizeitroute 2, sodass das Plangebiet an das bestehende Radtourennetz angebunden ist.

4. Umweltprüfung

Auf der Grundlage von § 13a Abs. 1 BauGB kann der hier vorliegende Bebauungsplan Farmsen-Berne 40 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, da die zulässige Grundfläche i.S.d. § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 70.000 m² beträgt. Auch die übrigen Anwendungsvoraussetzungen liegen vor, da:

  • der Bebauungsplan der Nachverdichtung bzw. der Wiedernutzbarmachung einer Fläche im Innenbereich dient,
  • die festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 70.000 m² beträgt und kein sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit weiteren aufgestellten oder aufzustellenden Bebauungsplänen besteht,
  • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter, also der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, bestehen und
  • nach Prüfung der Sachlage keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Bebauungsplanung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. 2013 I S. 1275, 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 29. März 2026 (BGBl. I Nr. 84 S. 1, 6),

zu beachten sind.

Da die festgesetzte Grundfläche mehr als 20.000 m², aber weniger als 70.000 m² beträgt, wurde gemäß § 13a Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 des BauGB durchgeführt. Über den Bebauungsplan wird kein Rahmen für UVP-pflichtige Vorhaben gesetzt. Im Rahmen des Vorhabens werden die soziale Stabilisierung und nachhaltige Entwicklung des Stadtteils gefördert. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können sichergestellt werden. Für Fledermaus und Mauersegler als relevante Arten sind vor der Baufeldfreimachung Nisthilfen beziehungsweise Nistkästen bereitzustellen. Die durch Realisierung des Vorhabens erforderlichen Eingriffe in den Gehölzbestand können durch die geplanten Gehölzpflanzungen kompensiert werden.

Die Vorprüfung hat zum Ergebnis, dass mit der verfolgten Neubebauung und Nutzungsänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 2 Abs. 4 S. 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 4 BauGB beteiligt.

Im Rahmen des Verfahrens wird eine Bilanzierung der durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild und daraus resultierender Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen ermittelt. Somit wird der Verpflichtung, die Belange des Naturschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB in der Abwägung zu beachten, entsprochen. Das Vermeidungsgebot ist anzuwenden. Der Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG, der Biotopschutz gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG sowie der Baumschutz nach der Baumschutzverordnung bleiben unberührt.

5. Planinhalt und Abwägung

Mit dem Bebauungsplan Farmsen-Berne 40 (Marie-Bautz-Weg) werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um den vorhandenen und geplanten Wohnungsbau in zentraler Lage zu sichern und zu ermöglichen. Durch den Bebauungsplan werden die bereits bestehenden Nutzungen (Wohngebiet im Westen, verbleibendes Berufsförderungswerk, Kindertagesstätte, öffentliche Grünwegeverbindung) gesichert und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für eine städtebaulich angemessene Weiterentwicklung des Quartiers geschaffen.

Neubauquartier am Marie-Bautz-Weg

Im Bereich des nordöstlichen Plangebietes wird eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung einer Teilfläche des Berufsförderungswerkes zu einem neuen Wohnquartier planungsrechtlich vorbereitet. Grundlage für die städtebauliche Neuordnung bildet ein im Vorfeld zum Bebauungsplanverfahren durchgeführtes konkurrierendes städtebaulich-freiraumplanerisches Verfahren. Der hieraus hervorgegangene Siegerentwurf dient als rahmengebende Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan. Das Konzept sieht die Errichtung eines neuen Wohnquartieres mit etwa 450 Wohneinheiten, die Unterbringung von dem Wohnen dienenden Einrichtungen der Daseinsvorsorge, soziale Einrichtungen bzw. Dienstleistungen, einer Kindertagesstätte sowie Aufenthaltsflächen im Grünen vor. Durch die Baufenster wird die Möglichkeit der Errichtung von drei aufgebrochenen Baublöcken und eines zentralen Funktionsgebäudes für eine Kindertagesstätte geschaffen. Diese soll sich an einem zentralen Quartiersplatz befinden, welcher von den drei geplanten Wohnblöcken aus auf mehreren Wegen erreichbar sein wird. Der Quartiersplatz ist wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Konzeptes und soll durch seine Gestaltung (Grüninseln, Spielflächen und Möblierung) eine gewisse Aufenthaltsqualität bieten und als Begegnungsstätte dienen. Zur Schaffung eines vielseitigen und von der Allgemeinheit nutzbaren Mobilitätsangebotes sollen dort auch Abstellmöglichkeiten für Leihräder sowie E-Roller verortet werden. Neben der Kindertagesstätte werden in den Erdgeschossen auch weitere Nutzungen, welche mit dem Wohngebiet vereinbar sind, über den Quartiersplatz erreichbar sein. Die Wohngebäude sollen sich an den Bauhöhen in der Umgebung orientieren und eine Geschossigkeit von durchschnittlich fünf bis sechs Vollgeschossen erhalten.

Das Neubauquartier löst einen zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder aus. Im Nahbereich des Allgemeinen Wohngebietes WA1 ist daher eine Kindertagesstätte mit rund 80 Betreuungsplätzen geplant. Weitere Bedarfe können im Rahmen von Ausbaumöglichkeiten im Bereich der Kindertagesstätte am Swebengrund realisiert werden. Zudem soll die Kindertagesstättennutzung im Bereich des WA1 durch weitere soziale Nutzungen der Kinder- und Familienhilfe ergänzt werden. Die Realisierung der neuen Kindertagesstätte sowie der ergänzenden sozialen Einrichtungen soll über die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte und Einrichtungen der Kinder- und Familienhilfe“ gesichert werden.

Das Neubauquartier soll im Inneren durch die überwiegende Verortung von KFZ-Stellplätzen in Tiefgaragen, möglichst frei von motorisiertem Individualverkehr, gestaltet werden. Die quartiersinneren Wege- und Platzflächen sind Fußgänger:innen, Radfahrer:innen, Rettungsfahrzeugen, dem Lieferverkehr sowie Hol- und Bringverkehren der Kindertagesstätte vorbehalten. Zur Förderung des fußläufigen Verkehres sowie der Erreichbarkeit von Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs sind im Bebauungsplan mehrere allgemein zugängliche Fußwege und Radwege vorgesehen. Durch die Schaffung neuer Fuß- und Radwegeverbindungen wird die bestehende Abfolge von Freiräumen und Wegen logisch und sinnvoll erweitert.

Im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung entstehen neue urbane Freiräume im Plangebiet. Eine angemessene Begrünung des Plangebietes wird durch den Erhalt von Bäumen beziehungsweise Vegetationsflächen und durch eine Neuanpflanzung sichergestellt. Das Bestandsgrün wird insbesondere in den unbebauten Randbereichen der Grundstücke erhalten. Im Bereich des Straßenraumes und des zentralen Quartiersplatzes soll eine ausreichende Begrünung sichergestellt werden.

Die Platzfläche wird für die Allgemeinheit nutzbar und vom öffentlichen Raum aus sichtbar sein. Neben der geplanten neuen Kindertagesstätte können in den am Platz gelegenen Erdgeschossbereichen auch weitere soziale und der Versorgung des Quartiers dienende Nutzungen angesiedelt werden. Aufgrund der zentralen Lage und der guten Zugänglichkeit des Platzes, der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten sowie der Freiraumgestaltung, entsteht ein Bereich von hoher Aufenthaltsqualität. Die geplanten Wegeverbindungen sind zweckmäßig und ermöglichen einen Anschluss der Wohngebiete an die benachbarten Grundstücke. Mit der Herstellung einer Geh- und Radwegeverbindung zum Hermelinweg wird die Anbindung an das geplante Lehrschwimmbecken, die Erich Kästner Schule, die Berufliche Schule Farmsen, die nördlich gelegenen Wohngebiete sowie die Veloroute 14 gestärkt. Auch der entlang der Bahntrasse führende Bestandsweg soll durch die Herstellung weiterer Wegeanschlüsse eine stärkere Frequentierung erfahren. Eine Öffnung der rückwärtigen Seite des Wohngebietes an die östliche Parkanlage kann durch die Einbettung von sogenannten Aktionsflächen (Flächen, die als Aufenthalts- und Treffpunkte dienen) in die entlang des Weges verlaufenden Gehölzstrukturen erfolgen.

Die Bebauung wird in drei Baublöcken realisiert, sodass nachbarschaftliche Innenhöfe entstehen, welche eingegrünt werden sollen und durch bauliche Aufbrüche besser erreichbar gemacht werden. Entlang der Zuwegungen zu den Hauseingängen sollen grüne private Vorzonen entstehen. Darüber hinaus leistet die geplante Tiefgaragen- und Dachbegrünung einen Beitrag zur Verdunstung und Rückhaltung von Regenwasser und verbessert so das lokale Klima.

Wohnquartier am Anneliese-Tuchel-Weg

Die bereits realisierte Wohnbebauung im Westen des Plangebietes soll im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden. Es besteht aus mehreren, überwiegend längs des Marie-Bautz-Weges und Anneliese-Tuchel-Weges angeordneten Mehrfamilienhäusern mit vier bis fünf Vollgeschossen. Der ruhende Verkehr wird über Tiefgaragen sowie Besucherparkstände am Fahrbahnrand abgewickelt. Durch das Quartier führen von Norden nach Süden zwei Wegeverbindungen, welche der inneren Erschließung dienen. Innerhalb der begrünten Freiflächen befinden sich zwei Kinderspielbereiche.

Berufsförderungswerk

Die verbleibenden Flächen des Berufsförderungswerkes („Haus E“) sollen weiterhin zu Bildungszwecken genutzt werden. Das Gebäude wurde im Jahr 2023 in Richtung Osten um einen Anbau erweitert. Aufgrund der Neugestaltung des Straßenraumes vom Marie-Bautz-Weg in diesem Bereich und des damit einhergehenden Entfalls bestehender Stellplätze für das Berufsförderungswerk wird eine neue, barrierefreie Stellplatzanlage auf dem nordwestlichen Grundstück vorgesehen.

Kindertagesstätte am Swebengrund

Die bestehende Kindertagesstätte „Swebengrund“ nördlich der Wendeanlage der Straße Swebengrund befindet sich auf einem Grundstück, dessen Randbereiche durch Vegetation - überwiegend Bäume - geprägt sind. Hierdurch ist das mehrgliedrige Gebäude optisch von den Nachbargrundstücken abgegrenzt. Das bestehende Gebäude verfügt über ein bis zwei Geschosse. Seitens der Kindertagesstätte besteht die Absicht einer Erweiterung der Anzahl an Betreuungsplätzen, was einen Ausbau des Gebäudes und der Freiflächen erforderlich machen würden. Aus diesen Gründen sollen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung der Einrichtung geschaffen werden.

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